Immobilien-Anteil vererbt. Ausbezahlung schwierig. Suche gute Ideen.

17. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
JJ6644
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Immobilien-Anteil vererbt. Ausbezahlung schwierig. Suche gute Ideen.

Hallo, ich schildere mal meine Situation.

Meine Großmutter ist vor kurzem verstorben und in ihrem Testament wollte sie, dass Ihr Besitz anteilig aufgeteilt wird. Zu ihrem Besitz zählte, neben Bargeld, auch eine Lagerhaus-Immobilie. Meine Großmutter wollte das diese Immobilie nicht verkauft wird, sondern in der Familie bleibt. Sie wollte, dass bei ihrem Tod die Immobilie bewertet wird und meine Tante mich für meinen Anteil ausbezahlt. Dafür sollte das Bargeld genommen werden, dass meine Großmutter ebenfalls vererben würde. Nun stellte sich aber heraus, dass sich der Wert der Immobilie extrem gesteigert hat und das vererbte Bargeld bei weitem nicht ausreicht, um mich für meinen Anteil auszubezahlen. Meine Tante ist auch nicht in der Lage spontan die fehlende Summe bereit zu stellen und sie möchte sich auch nicht zu langezeitigen Zahlungen verpflichten.

Zusammenfassung:

- Die Immobilie soll komplett an meine Tante weitervererbt werden.
- Ich soll für den Anteil, der mir zustünde ausgezahlt werden.
- Da der Immobilienwert stark gestiegen ist, kann meine Tante mich nicht mit ihrem geerbten Bargeld oder eigenen Mitteln ausbezahlen.
- Meine Tante möchte keine langen Zahlungsverpflichtungen eingehen.

Eine Idee, die ich hatte, von der ich aber nicht weiß, ob so etwas möglich ist, wäre in irgendeiner Form festzulegen, dass der Anteil den meine Tante derzeit nicht ausbezahlen kann, von ihr am Lebensende an mich zurückgehen würde oder ihre Erben mich dann ausbezahlen könnten und dass sie in der Zwischenzeit die Möglichkeit hat die fehlende Summe auszubezahlen, falls sie irgendwie zu Geld kommt.

Meine Frage wäre, ob so etwas denkbar wäre und welche Schwierigkeiten es da geben könnte?
Falls es noch andere und bessere Möglichkeiten gibt, wäre ich natürlich auch interessiert.

Wenn ich keine realistische Möglichkeit finde, würde ich wohl auf den fehlenden Anteil verzichten.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47462 Beiträge, 16804x hilfreich)

Bei dem, was Du mit Deiner Tante vereinbaren möchtest seid Ihr völlig frei. Ihr seid dabei auch nicht an das Testament gebunden. Daher darf auch von den testamentarischen Festlegungen abgewichen werden solange ihr beide Euch einig seid.

Zitat:
Eine Idee, die ich hatte, von der ich aber nicht weiß, ob so etwas möglich ist, wäre in irgendeiner Form festzulegen, dass der Anteil den meine Tante derzeit nicht ausbezahlen kann, von ihr am Lebensende an mich zurückgehen


Ja, das nennt sich Erbvertrag und der müsste notariell beurkundet werden. Da für so etwas ohnehin ein Notar involviert werden muss, kann man auch mit dem die Details besprechen.

Zitat:
Meine Großmutter wollte das diese Immobilie nicht verkauft wird


Wie ist denn das sicher gestellt?

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
JJ6644
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:

Wie ist denn das sicher gestellt?


Das ist nur mündlich von meiner Großmutter so weitergegeben worden, aber meine Tante und ich eigentlich auch möchten ihrem Wunsch gerne nachkommen.

Vielen Dank schonmal für die schnelle Antwort.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3505 Beiträge, 557x hilfreich)

So etwas gab es im Bekanntenkreis, die Erbin verschuldete und musste Insolvenz beantragen, somit war das Erbe weg. Persönlich würde ich mich von einem Notar beraten lassen und evtl. mit ins Grundbuch eintragen lassen. Was ist, wenn die Halle in zig Jahren weniger Wert ist als jetzt?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47462 Beiträge, 16804x hilfreich)

Zitat:
evtl. mit ins Grundbuch eintragen lassen


Eine Absicherung im Grundbuch würde ich auch empfehlen (z.B. Eintragung einer Grundschuld)

Das hat gar nichts mit einem Misstrauen gegenüber der Tante zu tun. Aber wenn die Tante z.B. pflegebedürftig wird, dann kann es sein, dass sie das Lagerhaus verwerten muss und Du dann ohne Absicherung leer ausgehst.

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#5
 Von 
gaga92
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 603x hilfreich)

Man kann auch soviel Anteil verkaufen, wie es mit dem vererbten Geld passt. Dann hast du zumindest schon mal eine Teilauszahlung erhalten.
Der Tante gehören dann 70% oder 80% der Lagerhalle.

Wenn sdie Tante dann von ihrem Anteil an der Miete wieder genug Geld gespart hat, kann sie ja die restlichen ANteile auch kaufen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47462 Beiträge, 16804x hilfreich)

Zitat:
Man kann auch soviel Anteil verkaufen, wie es mit dem vererbten Geld passt. Dann hast du zumindest schon mal eine Teilauszahlung erhalten.
Der Tante gehören dann 70% oder 80% der Lagerhalle.


Das kann man auch machen. In so einem Fall muss man aber die für die Lagerhalle erzielten Mieteinnahmen anteilig versteuern, hätte auch Anspruch auf die anteiligen Mieteinnahmen und müsste sich im Gegenzug anteilig an den Kosten beteiligen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4242 Beiträge, 2420x hilfreich)

Zitat (von hh):
Zitat:
Man kann auch soviel Anteil verkaufen, wie es mit dem vererbten Geld passt. Dann hast du zumindest schon mal eine Teilauszahlung erhalten.
Der Tante gehören dann 70% oder 80% der Lagerhalle.


Das kann man auch machen.
Das kann man sicherlich machen, entspricht aber ja gerade nicht dem Wunsch der Großmutter, dem Erbin und Vermächtnisnehmer ja entsprechen wollen.

Ich denke auch, dass die Eintragung einer entsprechenden Grundschuld allen Interessen Rechnung tragen würde. Feinheiten diskutiert man dann mit dem Notar.

@TE: ich finde es gut, dass es mal keinen Streit gibt sondern nur gemeinsam überlegt wird, dem Wunsch der Verstorbenen gerecht zu werden. ToiToiToi dass es so bleibt!

0x Hilfreiche Antwort

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