Immobilie Erbe Verkauf Pflivchteilsanspruch?!??

17. November 2011 Thema abonnieren
 Von 
Mellamia
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 24x hilfreich)
Immobilie Erbe Verkauf Pflivchteilsanspruch?!??

folgender Fall:

Ein Einfamilienhaus mit Grundstück ist in Besitz von Mutter und ihren Sohn.
Die Mutter hält 3/4 und der Sohn 1/4 der gesamten.
Sohn ist verheiratet und hat zwei Kinder.
Sohn verstirbt und vererbt laut gesetzl. Erbfolge die hälte von seinem vierteil an seine Frau und die andere Hälfte an die Kinder.
Die Mutter verstirbt nun später und hatte im Testament den Sohn als Erben eingesetzt , im Falle das er früher ablebt seine Ehefrau.
Diese hat nun laut Testament das andere 3/4 des Hauses mit Grundstück geerbt.
Nun möchte Sie das geebte Haus mit Grundstück verkaufen.
Die Kinder würden demnach jeweils 1/8 erhalten. FRAGE: haben diese nicht Anspruch auf einen Pflichteil vom Erbe der Oma??? Wenn ja was müssen sie tun??

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19 Antworten
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#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8037 Beiträge, 4506x hilfreich)

quote:
haben diese nicht Anspruch auf einen Pflichteil vom Erbe der Oma???

Ja, sofern die Oma innerhalb der letzten 3 Jahre verstorben ist.
Zitat:
Wenn ja was müssen sie tun??

Der Pflichtteilsanspruch kann gegenüber der Alleinerbin geltend gemacht werden.


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#2
 Von 
Mellamia
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 24x hilfreich)

vielen Dank , nun weiß ich zumindest das ich mit meiner Vermutung Recht habe.

Nun soll der Verkauf aber schon in den nächsten Tagen statt finden. Was können die Kinder ( Enkel) jetzt noch unternehmen??

Die Großmutter ist vor zwei Jahren verstorben.


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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47610 Beiträge, 16828x hilfreich)

quote:
Die Kinder würden demnach jeweils 1/8 erhalten.


Wohl eher jeweils 1/16.

quote:
Nun möchte Sie das geebte Haus mit Grundstück verkaufen.


Das geht aber nur mit Zustimmung der Kinder.

Der Pflichtteilsanspruch entsteht mit dem Tod des Erblassers und nicht erst mit dem Verkauf der Immobilie. Er kann innerhalb von 3 Jahren geltend gemacht werden. Der Pflichtteilsanspruch würde jeweils 3/8 betragen.

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#4
 Von 
Mellamia
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 24x hilfreich)

der Pflichteil vom Nachlaß der Großmutter läge doch bei 25% , ist das richtig? Also praktisch 12,5% für jede der Enkelin.
Aber wie kommen diese jetzt an die 12,5%?
Da sie die Mutter nicht auszahlen können stimmen sie dem Verakuf ja zu , wollen aber eben auch gerne den ganzen Teil der Ihnen vom Erlöß zusteht.

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47610 Beiträge, 16828x hilfreich)

quote:
Nun soll der Verkauf aber schon in den nächsten Tagen statt finden. Was können die Kinder ( Enkel) jetzt noch unternehmen??


Mit dem verkauf des Hauses hat der Pflichtteilsanspruch nichts zu tun. Die Kinder können innerhalb von 3 Jahren nach dem Tod der Großmutter den Pflichtteil fordern und der muss dann von der Erbin, also der Frau des Sohnes ausgezahlt werden. Ob und wann sie das Haus verkauft, spielt dafür keine Rolle.

Zudem kann niemnd die Kinder zwingen, dem Verkauf zuzustimmen. Eine Zustimmung ist jedoch erforderlich um das Haus überhaupt verkaufen zu können.

Was spricht denn dagegen wenn die Kinder die Zustimmung zum Verkauf davon abhängig machen, dass ihenen der Pflichtteil ausgezahlt wird. Jedes Kind würde dann 5/16 bekommen (2/16 für den Eigentumsanteil und 3/16 als Pflichtteil).

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#6
 Von 
Mellamia
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 24x hilfreich)

Die 5/16 teilen sich die Kinder? So passt es jedenfals mit meiner Rechnung.
Die Mutter stellt sich stur , und meint es stehe den Kindern kein Pflichteil mehr zu . Der Pflichtteil wäre das Erbe vom Vater und damit hätte es sich. Sie ist Aleinerbin der Großmutter und bekommt von diesem Teil alles.
Nun hofft man mal das die unterzeichnende Notarin die Mutter von dem Recht der Kinder in Kenntnis setzen kann. Die Kinder stimmen dem Verkauf des Hauses ja zu , zumal es derzeit unbewohnt ist. Vater und Großmutter hatten zuletzt allein darin gelebt . Die Eltern lebten getrennt.Sollte die Mutter nicht einsichtig sein , zu denke ich müssten sie Kinder über einen Rechtsanwalt Ihren Anspruch geltend machen??

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47610 Beiträge, 16828x hilfreich)

quote:
Die 5/16 teilen sich die Kinder? So passt es jedenfals mit meiner Rechnung.


Nein, jedes Kind bekommt 4/16. Meine vorhergehende Rechnung enthielt leider einen Fahler.

quote:
Der Pflichtteil wäre das Erbe vom Vater und damit hätte es sich.


Gegenüber dem Vater handelt es sich nicht um den Pflichtteil, sondern um den Erbteil. Der Beträgt je 1/16.

quote:
Sie ist Aleinerbin der Großmutter und bekommt von diesem Teil alles.


Und muss davon den Kindern den Pflichtteil (je 3/16) abgeben zusätzlich zum Erbteil vom Vater.

quote:
Nun hofft man mal das die unterzeichnende Notarin die Mutter von dem Recht der Kinder in Kenntnis setzen kann.


Warum sollte sie das tun? Es sieht so aus, als hätten die Kidner ihren Pflichtteil noch gar nicht geltend gemacht.

quote:
Sollte die Mutter nicht einsichtig sein , zu denke ich müssten sie Kinder über einen Rechtsanwalt Ihren Anspruch geltend machen??


So sieht es aus und die Zustimmung zum Verkauf sollten sie in so einem Fall auch verweigern.


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#8
 Von 
Mellamia
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 24x hilfreich)

hab jetzt mal den Entwurf vom KV sehen können.
darin steht das der Kaufpreis zu 3/4 an die mutter und zu je 1/8 an die Kinder gehen soll. Das ist ja jetzt nochmal anders !?

der Pflichteil vom Nachlaß der Großmutter läge doch bei 25% , ist das richtig? Also praktisch 12,5% für jede der Enkelin.

==== es fiel heute der Satz : " Ihr werdet doch nicht Eure eigene Mutter verklagen"



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#9
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47610 Beiträge, 16828x hilfreich)

quote:
der Pflichteil vom Nachlaß der Großmutter läge doch bei 25% , ist das richtig? Also praktisch 12,5% für jede der Enkelin.


Der Pflichtteil vom Nachlass der Großmutter beträgt 25% für jedes Kind, da die Enkel gesetzlich je 50% erben würden. Die Ehefrau des Sohnes hat kein gesetzliche Erbrecht gegenüber der Großmutter.

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#10
 Von 
gaga92
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 603x hilfreich)

quote:
==== es fiel heute der Satz : " Ihr werdet doch nicht Eure eigene Mutter verklagen"


Da für den Verkauf die Unterschrift der Kinder erforderlich ist, brauchen diese nicht zu klagen.
Für den Familienfrieden könnte es aber hilfreich sein, wenn Mutter und Kinder gemeinsam zu einem Anwalt mit dem Spezialgebiet Erbrecht gehen und sich über die Rechtslage aufklären lassen!

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#11
 Von 
Mellamia
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 24x hilfreich)

Es lag doch aber ein Testament vor . In dem der Sohn Alleinerbe wäre , und wenn dieser vorverstirbt dann seine Ehefrau. Somit erbt sie soch alles und die Kinder ( Enkel) maximal den Pflichteil , und der liegt laut meinen Informationen bei 25% ( für jeden Enkel 12,5% )



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#12
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8037 Beiträge, 4506x hilfreich)

Somit erbt sie soch alles und die Kinder ( Enkel) maximal den Pflichteil , und der liegt laut meinen Informationen bei 25% ( für jeden Enkel 12,5% )
Der Pflichtteil berechnet sich anhand der gesetzlichen Erbfolge - gesetzliche Erben wären die beiden Enkel je zur Hälfte deshalb hätten diese einen Pflichtteilsanspruch von je 1/4 (= 12,5%. Die Schwiegertochter gehört nicht zu den gesetzlichen Erben.

Ein Pflichtteilsanspruch ist kein Erbanspruch, sondern lediglich ein Anspruch auf Auszahlung in bar.

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#13
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
Ein Pflichtteilsanspruch ist kein Erbanspruch, sondern lediglich ein Anspruch auf Auszahlung in bar.


Genau, gerichtet gegen die Erbengemeinschaft, den Erben.

Dabei ist der Wert der Immobilie zur Zeit des Erbfalls massgeblich, mit dem Verkauf hat das nichts zu tun, der Wert kann differieren.

Der Kaufpreis/Erlös aus dem Verkauf muss davon unabhängig an die im Grundbuch eingetragenen nach ihren Eigentumsquoten verteilt werden.

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1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Mellamia
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 24x hilfreich)

? also doch erstmal unterzeichnen und sich mit 1/16 zufrieden geben?

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1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8037 Beiträge, 4506x hilfreich)

Der Kaufpreis/Erlös aus dem Verkauf muss davon unabhängig an die im Grundbuch eingetragenen nach ihren Eigentumsquoten verteilt werden.
Nö, dazu gibt es keine Verpflichtung. Die Verteilung kann so erfolgen, wie es die Beteiligten "wünschen".

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#16
 Von 
Mellamia
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 24x hilfreich)

okay , und wenn jetzt die Mutter sagt , ok , ich weiß Bescheid das ja meinen Kindern je 12,5% Pflichteil zustehen , und bitte drum dies gleich zuzuteilen. Dann wäre doch alles prima ,... wenn denn denn :-)
Also ich meine das wäre doch die Optimallösung!? ,oder..?

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#17
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47610 Beiträge, 16828x hilfreich)

quote:
Der Pflichtteil berechnet sich anhand der gesetzlichen Erbfolge - gesetzliche Erben wären die beiden Enkel je zur Hälfte deshalb hätten diese einen Pflichtteilsanspruch von je 1/4 (= 12,5%. Die Schwiegertochter gehört nicht zu den gesetzlichen Erben.


Die Aussage ist koerrekt bis auf den Umstand, dass 1/4 = 25% sind. Der Pflichtteil der Kinder beträgt daher je 25% des Nachlasses der Großmutter.

quote:
und wenn jetzt die Mutter sagt , ok , ich weiß Bescheid das ja meinen Kindern je 12,5% Pflichteil zustehen , und bitte drum dies gleich zuzuteilen. Dann wäre doch alles prima ,... wenn denn denn :-)
Also ich meine das wäre doch die Optimallösung!? ,oder..?


Das sehe ich auch so bis auf den Umstand, dass es 25% heißen muss.

Und natürlich kann der Käufer bzw. bei Verwendung eines Notaranderkontos der Notar per Kaufvertrag angewiesen werden, je 25% des Kaufpreises an die Kinder auszuzahlen und zwar auch dann, wenn sie nur mit 1/16 im Grundbuch stehen.


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#18
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8037 Beiträge, 4506x hilfreich)

. uups ;)

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1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Mellamia
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 24x hilfreich)

Hallo nochmal ,

... erstens kommt es anders , und zweiten als man ..
Situation hat sich geändert. Der Vater der Kinder war nicht der leibliche Sohn derer Großmutter . er war auch nicht adoptiert worden. damals zu Kriegszeiten ging das wohl schnell. Kindsmutter war verstorben , Vater heiratete wieder.


So nun sind ja demach die Enkel auch nur Stiefenkel , und aus der Erbfolge ausgeschlossen. D.H. auch kein pflichteil vom Erbe der Großmutter.

so kanns kommen

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