Im Testerment schreiben, wo die Kinder bleiben sollen?

4. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
RapunzelPurzel
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)
Im Testerment schreiben, wo die Kinder bleiben sollen?

Hallo,

ich bin 22 und utter von Zwillingen, da ich sehr viel Autobahn fahre und es immer etwas passieren kann, möchte ich ganz gere ein Testerment schreiben.
Nun würde ich gerne wissen, ob ich da auch rein schreiben kann, das im falle meines Todes meine Kinder nicht zum Kindesvater sondern zu meinen Geschwistern (Paten) oder meinen Eltern sollen, geht das?

Vielen Dank
Antje

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8407 Beiträge, 3770x hilfreich)

Wie sieht es denn mit dem Sorgerecht des Vaters aus?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
RapunzelPurzel
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Ist eine gute Frage:-)

Er hat die Vaterschaft erst später anerkannt,deswegen weiß ich nicht ob er deswegen auch atuomatisch das Sorgegrecht hat, aber eigentlich bin ich ja allein erziehend....oder brauche ich da was schriftliches vom Judgendamt?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Nadja24
Status:
Schüler
(210 Beiträge, 19x hilfreich)

Die Vaterschaftsanerkennung hat nichts mit dem Sorgerecht zu tun.
Wenn du dein Kind ledig bekommen hast, hast du automatisch das alleinige Sorgerecht.
Zum Testament: Ich glaube, das es auf jeden Fall nicht bindend für das Gericht ist, wenn du das reinschreibst, da immer so entschieden wird, wie es für die Kinder wohl am besten ist.
Wenn sie ihren Vater ab nicht oft sehen und viel bei deinen Eltern sind dann wäre das ja so auch der Fall.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Hallo RapunzelPurzel,
ich finde es gut, dass du dir Gedanken machst, wer im Falle eines Falle der Vormund für deine Kinder wird.
Ja, du kannst dies testamentarisch festlegen (als Vormund für die Kinder xy, geb. am, ernenne ich zy.).
Unter Umständen ist es sinnvoll, das Person zy die "Aufzucht" übernimmt und zx sich um die finziellen Belange kümmert (so hatten wir es vereinbart).
Ein Vormundschaftsgericht wird sich über diese " Vererbung" nur hinwegsetzen, wenn die genannte Person sittlich nicht in Frage kommt (z.B. bekannter Bordellbesitzer, Oma uralt usw.).

Du kannst auch mal in einer Buchhandlung in ein Buch sehen, ob es da andere Formulierungen gibt.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
RapunzelPurzel
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Erstmal danke für die Hilfe, und Antworten.
Die Kinder leben ja bei mir und meinen Eltern...der Vater ist alle drei WOchen bei den Kindern. Ich weiß aber das die Kinder nicht über länger bei dem AVter bleiben würden, und auch die Freundin des Vaters nicht die Kinder möchte.
Ich werde es erstmal rein schreiben, und die Situation zusätzlich beschreiben. Das geht doch, oder?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Die Situation musst du nicht beschreiben - schließlich hast du doch vor, noch viele Jahre zu leben, oder?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12330.03.2009 14:52:31
Status:
Lehrling
(1162 Beiträge, 304x hilfreich)

Hallo!

Also wir (mein Ehemann und ich) haben ein handschriftliches Testament (mit Unterschrift und Datum von beiden) in dem geschrieben steht, was mit unseren Kindern geschehen soll, für den Fall dass es uns beide nicht mehr gibt.
Habe mir da mal von einem Notar eine Broschüre mit genommen, da stand es so beschrieben.

Ich finde es auch wichtig, dass man sich darüber Gedanken macht.

LG beijing

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
RapunzelPurzel
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Natürlich will ich noch lange leben:-)

Will ja noch lange was von meinen Kindern haben;-)

Und mein Studium ist auch noch nicht beendet, und und und...ich habe noch viiiiiiiieel vor:o)

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Heiserkeit
Status:
Lehrling
(1510 Beiträge, 560x hilfreich)

@sika
Unter Umständen ist es sinnvoll, das Person zy die Aufzucht übernimmt und zx sich um die finziellen Belange kümmert (so hatten wir es vereinbart).

:neck:

-- Editiert von pOtH am 09.01.2008 22:49:54

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Hallo pOtH, hast Recht, hätte ich in "..." setzen sollen. Aber Eltern ziehen ihre Kinder auf und daher ist es für viele gang und gäbe von "Aufzucht" zu sprechen, ohne das mit Hundezucht o.ä. zu vergleichen;)

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
ohje
Status:
Lehrling
(1169 Beiträge, 161x hilfreich)

'Tester-ment', ist das eine neue Zahnpasta?
*unschuldigundtreuguck* :wipp:

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 838x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.842 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen