Hife Berliner Testament

20. Dezember 2005 Thema abonnieren
 Von 
Eltern
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Hife Berliner Testament

Hallo zusammen,

ich habe eine wichtige Frage und hoffe, das ihr mir helfen könnt.... es geht um das Berliner Testament und ist etwas verwirrend.

Also, meine Eltern haben mich beauftragt, im Internet etwas über das Berliner Testament herauszufinden, da es meinen Eltern gesundheitlich nicht so gut geht und mein Vater vor einer Woche einen Herzinfarkt hatte.

Die Situation sieht so aus:

Meine Mutter war schon einmal vor langer Zeit verheiratet und hat aus 1. Ehe 4 Kinder. Das gleiche ist bei meinem Vater, er hat aus 1. Ehe auch 4 Kinder. Aus der Ehe meiner Eltern bin nur ich hervor gekommen. Die Kinder von meiner Mutter sind bei uns aufgewachsen, die Kinder von meinem Vater sind bei seiner Ex-Ehefrau aufgewachsen und wir hatten nie Kontakt.

An angespartem Geld ist eigentlich nicht sehr viel da. Dafür ein Haus, aber ich sage mal, auch mit eher wenig wert.

Jetzt ist natürlich die Befürchtung da, dass, wenn einer von beiden stirbt, der andere die Kinder auszahlen muss. Das wird nicht gehen, da kein Bargeld vorhanden ist, dann müsste ja das Haus verkauft werden um die Kinder auszuzahlen. Oder?

Dann ist es wohl sinnvoll ein Berliner Testament zu machen, damit erst einmal der Überlebende erbt. Oder?

Leider wollen meine Eltern nicht zu einem Notar gehen, da ihnen das zu viel Geld ist.

Was muss denn so ein Berliner Testament in etwa enthalten?

Wichtig wäre eben, dass der Überlebende alles erbt und auch das Recht hat, z. B. das Haus zu verkaufen wenn er mal das Geld fürs Altersheim benötigt. Die Kinder sollen zum Schluss erben. Müssen diese mit Namen aufgeführt werden? Wie sieht es mit den Kindern aus 1. Ehe von meinem Vater aus? Also diese Kinder, mit denen wir nie etwas zu tun hatten? Bekommen diese dann das gleiche als wir oder muss man im Testament festlegen, dass sie nur den Pflichtanteil bekommen? Und wie erben diese Kinder, wenn z. B. mein Vater als erstes stirbt?

Kann mir jemand gute Tipps geben wo ich so Vorlagen für ein Testament bekomme?

Vielen Dank und schöne Grüße
Ute

Testament oder Erbe?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47453 Beiträge, 16800x hilfreich)

Zunächst einmal möchte ich darauf hinweisen, dass die Reihenfolge, in der Deine Eltern sterben, einen erheblichen Einfluss auf das Ergebnis hat. Für die gesetzliche Erbfolge und auch den Pflichtteilsanspruch kommt es nur auf den verwandtschaftsgrad an, nicht daruaf, wer wann mit wem wieviel Kontakt hatte.

Ich nehme an, dass beide das Haus und auch das restliche Vermögen je zur Hälfte gehört. Nehmen wir an, das gesamtvermögen einschließlich Haus beträgt 100.000€. Beiden Elternteilen gehören also je 50.000€.

Gesetzliche Erbfolge:
Sollte Dein Vater zuerst versterben, dann erhält Deine Mutter davon 25.000€ und sein 4 Kinder aus erster Ehe, sowie Du je 5.000€. Die Kinder Deiner Mutter aus erster Ehe erhalten nichts. Wenn dann auch noch Deine Mutter verstirbt, dann hinterlässt sie 75.000€, von denen ihre Kinder aus erster Ehe, sowie Du je 15.000€ erhälst.

Sollte die Mutter zuerst versterben, dann gilt im Prinzip das Gleiche jedoch mit umgekehrten Vorzeichen.

Deine Eltern können natürlich ein Testament machen und sich gegenseitig zu Erben einsetzen. Die Kinder haben dann jeweils einen Pflichtteilsanspruch. Da jeweils die Kinder aus erster Ehe nur gegenüber ihrem Elternteil erbberechtig sind, würden sie natürlich einen Fehler begehen, wenn sie auf ihren Pflichtteil verzichten. Nach dem Tod des anderen Elternteils hätten sie nämlich keinen Erbanspruch.

Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.

Zunächst einmal müssensich Deine Eltern selbst darüber im Klaren werden, wer nach dem Tod von beiden wieviel vom Erbe bekommen soll. Sollen z.B. alle 9 Kinder gleich behandelt werden? Sollst Du bevorzugt werden? Sollen die Kinder Deiner Mutter gegenüber denen Deines Vaters Vaters bevorzugt werden?

Daneben sollte man bedenken, dss ein Pflichtteil immer ausgezahlt werden muss, ein Erbteil jedoch nicht.

Wer z.B. ein Haus zu 1/10 erbt, der wird zwar mit diesem Anteil als Eigentümer eingetragen. Daraus ergibt sich aber kein Wohnrecht und verkaufen kann dieser den entsprechenden Anteil auch nicht.

Ohne, dass sich Deine Eltern darüber im Klaren sind, was sie genau erreichen wollen, kann man hier auch keine weiteren Empfehlungen geben.

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#2
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

In einer Buchhandlung gibt es immer Bücher mit Beispielen.
Durch das Berliner Testament kann man niemanden seinen Pflichtteil vorenthalten, sondern nur begrenzen, dass wenn man sein Erbe beim Vatersterben fordert, man nur den Pflichtteil erhält und wenn Mutter dann stirbt auch nur den Pflichtteil (sozusagen als Strafe: Wenn man nichts fordert, erhält man den vollen Anteil).
Bei euch ist es aber komplizierter.
Gehen wir mal davon aus, das deine Eltern 50/50-Miteigentumsanteile am Haus haben. Egal wer stirbt, es ist noch Ehepartner da, der 50 % erbt und jeweils 50 %/durch 5 Kinder. Das würde pro Kind also 10 % machen. Bei Pflichtteil also nur 5 %.
Wenn als Wert nur das Haus da ist, werden die Erben anteilig Miteigentümer. D.h. Muttern hat 50 + 25 %, andere 25 % auf 5 Kinder oder bei Pflichtteil:
50 + 25 + 12,5 % an Muttern und 12,5 % auf 5 Kinder aufgeteilt (Vaters Kinder). Wenn die Mutter stirbt gehen ihre 87,5 % durch ihre 5 Kinder.
Aber es sind insgesamt 9 Kinder da, dann kommt es darauf an, wer zuerst stirbt, dass kann sehr kompliziert werden.
Vielleicht sollten die Eltern dir das Haus überschreiben mit lebenslangem Wohnrecht. Wenn dann 10 Jahre vergehen bis einer von beiden stirbt, spielt das Haus als Erbmasse keine Rolle mehr.
Also, auf jeden Fall ein Buch besorgen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Eltern
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
hab da noch eine Frage.... also, mal angenommen, in dem berliner testament wäre noch so eine strafklausel, wonach man vom pflichtteil nur die hälfte erhält.

ist es dann so, das z. b. meine mutter würde als erstes sterben, die kinder von ihr auch nur die hälfte von dem pflichtteil bekommen würden, obwohl sie genau wüssten, dass sie nach dem tot des stiefvaters nix mehr bekommen würden????

viele grüße

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Also, es ist bei euch wirklich kompliziert, da nicht alle Kinder "leibliche" von beiden Elternteil sind.
Also das Berliner Testament funktioniert so:
Elternteil stirbt: Kein Erbe verlangt etwas, zweiter Elternteil stirbt, man bekommt seine vollen Prozente.
Wenn Elternteil stirbt und man will sofort sein Erbe, erhält man jeweils nur seinen Pflichtteil (50 % vom normalen Anteil) und dann natürlich nocheinmal den Pflichtteil wenn der zweite Elternteil stirbt.
Jetzt kann es aber zu Problemen führen, da, egal wer von den beiden zuerst stirbt, es immer von einigen Kindern der leibliche Elternteil (mit Erbanspruch) und von anderen der nichtleibliche Elternteil (ohne Erbanspruch) ist.
Ich würde in diesem Fall von einem Berliner Testament abraten, da garantiert die jeweils leiblichen Kinder klagen, da sie ja von dem überlebenden Elternteil nichts zu erwarten haben.
Ein Testament sollte auf jeden Fall gemacht werden, indem ggf. die Erbansprüche auf den Pflichtteil begrenzt werden.

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