Hausübertragung / Auszahlung an Brüder

26. Februar 2011 Thema abonnieren
 Von 
Kaiem
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 7x hilfreich)
Hausübertragung / Auszahlung an Brüder

Hallo,
meine Eltern möchten meinem Bruder das Haus überschreiben.
Dieses hat einen VK-Wert von ca. € 250.000,-
Meine Bruder wohnt mit seiner Familie seit 17 Jahren in dem Haus und hat den 1.Stock bzw. Dachgeschoss vor Jahren für sich und seine Familie ausgebaut. In wie weit er das oder auch meine Eltern finanziert haben weiß ich nicht. Rechnungen dafür scheinen nicht mehr vorhanden zu sein.
Mein Bruder zahlt eine geringe Miete in Höhe von € 255,- kalt, Ölrechnungen teilt er sich mit meinen Eltern.
Seine Wohnung ist ca. 75 qm groß, Garten kann er auch nutzen, zudem 1 Garagenhälfte.

Frage: In wie weit kann/darf/muss mein Bruder mich bzw. meinem 2.Bruder nun etwas als Erbteil auszahlen?
Hatten ihm den Vorschlag gemacht, das er jedem von uns € 40.000,- zahlt, er und seine Frau sich um meine Eltern - sofern nötig - kümmern. Sollte hier die Schamgrenze bzw. körperliche Anstrengung zu groß sein und ein Pflegedienst in Anspruch genommen wird teilen wir uns die Kosten durch 3.
Gleiches auch - nach Aufbrauch des Vermögens meiner Eltern - wenn einer oder auch beide ins Pflegeheim müssten.

Ist dies soweit okay, oder liegen unsere Ansprüche ganz woanders?


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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8019 Beiträge, 4498x hilfreich)

#Frage: In wie weit kann/darf/muss mein Bruder mich bzw. meinem 2.Bruder nun etwas als Erbteil auszahlen?#
Zu Lebzeiten der Eltern habt ihr keinerlei Ansprüche.

Selbstverständlich kann man dies so regeln, wie die Eltern das wünschen.

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9x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Kaiem
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo,

mein Vater ist nun zwischenzeitlich verstorben und es wurde nichts geregelt. Nun will meine Mutter meinem Bruder das Haus überschreiben und er soll uns (2 Brüder) auszahlen.
In welcher Höhe wäre dies von ihm angebracht?
Uns schwebt nun €30.000,- pro Nase vor und er schließt uns beide bei der evtl. Hege und Pflege meiner Mutter aus. Ein guter Vorschlag?

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6x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Wenn der Vater vor seinem Tod nichts geregelt hat und ihm vor seinem Tod das Haus oder 50% davon gehört haben, dann kann Deine Mutter das gar nicht alleine entscheiden.

Unter der Annahme, dass das Haus ursprünglich Vater und Mutter je zur Hälfte gehört haben, gehören Deiner Mutter jetzt nur 75% und Dir und Deinen Geschwister je 8,33% des Hauses.

quote:
Uns schwebt nun €30.000,- pro Nase vor und er schließt uns beide bei der evtl. Hege und Pflege meiner Mutter aus. Ein guter Vorschlag?


Den Vorschlag halte ich für gut.



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