Hausübertragung, Pflichtteil auszahlen lassen

26. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
kalle28
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 3x hilfreich)
Hausübertragung, Pflichtteil auszahlen lassen

Hallo, folgender Fall:
Die Eltern haben den Kindern das Haus mit Grundstück zu gleichen Teilen überschrieben, sie dürfen aber weiterhin darin wohnen. Zudem ist vertraglich geregelt wie und in welchem Umfang eine eventuelle Pflege der Eltern erfolgen soll. Nun kommt es zum Streit unter den Geschwistern, der eskaliert. Meine Frage lautet daher ob es rein rechtlich möglich ist aus dem Vertrag auszusteigen und sich seinen Teil vom Haus von den Geschwistern auszahlen zu lassen, sozusagen als Pflichtteil? Mal abgesehen vom moralischen Aspekt.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32875 Beiträge, 17265x hilfreich)

sozusagen als Pflichtteil? Ein Pflichtteil ist ein Anspruch gegen die Erben. Vor dem Erben kommt bekanntlich das Sterben - da Ihre Eltern offenbar am Leben sind, gibt es auch keinen Pflichtteil.

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47616 Beiträge, 16830x hilfreich)

Zitat:
Meine Frage lautet daher ob es rein rechtlich möglich ist aus dem Vertrag auszusteigen und sich seinen Teil vom Haus von den Geschwistern auszahlen zu lassen, sozusagen als Pflichtteil?


Wenn die Geschwister damit einverstanden sind, dann geht das. Ein Rechtsanspruch darauf besteht jedoch nicht.

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