Hallo, folgender Fall:
Die Eltern haben den Kindern das Haus mit Grundstück zu gleichen Teilen überschrieben, sie dürfen aber weiterhin darin wohnen. Zudem ist vertraglich geregelt wie und in welchem Umfang eine eventuelle Pflege der Eltern erfolgen soll. Nun kommt es zum Streit unter den Geschwistern, der eskaliert. Meine Frage lautet daher ob es rein rechtlich möglich ist aus dem Vertrag auszusteigen und sich seinen Teil vom Haus von den Geschwistern auszahlen zu lassen, sozusagen als Pflichtteil? Mal abgesehen vom moralischen Aspekt.
Hausübertragung, Pflichtteil auszahlen lassen
26. Juli 2018
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Frage vom 26. Juli 2018 | 10:47
Von
Status: Beginner (63 Beiträge, 3x hilfreich)
Hausübertragung, Pflichtteil auszahlen lassen
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 26. Juli 2018 | 17:54
Von
Status: Unbeschreiblich (32875 Beiträge, 17265x hilfreich)
sozusagen als Pflichtteil? Ein Pflichtteil ist ein Anspruch gegen die Erben. Vor dem Erben kommt bekanntlich das Sterben - da Ihre Eltern offenbar am Leben sind, gibt es auch keinen Pflichtteil.
#2
Antwort vom 26. Juli 2018 | 18:12
Von
Status: Unbeschreiblich (47616 Beiträge, 16830x hilfreich)
Zitat:Meine Frage lautet daher ob es rein rechtlich möglich ist aus dem Vertrag auszusteigen und sich seinen Teil vom Haus von den Geschwistern auszahlen zu lassen, sozusagen als Pflichtteil?
Wenn die Geschwister damit einverstanden sind, dann geht das. Ein Rechtsanspruch darauf besteht jedoch nicht.
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