Hausschenkung - 10 Jahre sind vorbei - was gilt jetzt?

8. April 2010 Thema abonnieren
 Von 
Thymie
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Hausschenkung - 10 Jahre sind vorbei - was gilt jetzt?

Meine Mutter hat mir vor 10 Jahren ihr Haus überschrieben ,Sie hat für ihre Wohnung ein Wohnrecht eingeräumt bekommen
-die 10 Jahre sind jetzt am 2.4.10 vorbei gewesen und mit der Grundbuch umschreibung sind die 10 Jahre am 15.02.2011 vorbei. Sollte meine Mutter angenommen in ein paar Monaten sterben ,welche Höhe des Wertes wird gerechnet

-vor 10 Jahren war das Haus 70.000€ Wert
-heute ist es ca 160.000€ Wert da ich viel erneuert ,an und umgebaut habe.

der Einheitswert vom Finanzamt im Jahr 2000 wurde mit 6500 DM festgesetzt so habe ich es in meinen Akten .
Meine Mutter gab damals beim Nachlass Gericht an das Haus ist 70.000€ Wert
ich hoffe mal das gilt,da ich noch eine Schwester und einen Bruder habe die ihren Teil wollen.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47504 Beiträge, 16808x hilfreich)

quote:
Meine Mutter gab damals beim Nachlass Gericht an das Haus ist 70.000€ Wert


Es kommt auf den tatsächlichen Wert des Hauses im Jahr 2001 an. Wenn der beim Gericht angegebene wert realistisch war, dann gilt er auch noch heute. Das gericht prüft so etwas üblicherweise jedoch nicht, so dass dieser angegebene Wert nur einen sehr schwachen Beweis darstellt.

Aber selbst wenn Deine Mutter morgen sterben würde, dann gehen nach der seit dem 01.01.2010 geltenden Regelung nach 9 Jahren nur noch 10% des ursprünglichen Wertes in die Berechnung eines Pflichtteilergänzugnsanspruches ein. Selbst wenn Deine Mutter also morgen sterben würde und kein weiteres Vermögen hat, dann würde die Geschwister nur einen Anspruch von je 1.166€ bei einem angenommenen damaligen Hauswert von 70.000€ haben.

Wenn die Mutter noch weiteres eigenes Vermögen (>7.000€) hat, dann kann der Anspruch der Geschwister jetzt schon bei 0€ liegen.

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