Schönen guten Tag,
wer weiß mehr zu folgendem Problem:
Ehepaar hat ein gemeinsames Kind. Mutter stirbt nach langer Krankheit). Kind erbt einen mittelgroßen Betrag (den Rest des Vermögens hat das Paar noch zu Lebzeiten der Frau geklärt). Vater ist jetzt alleinerziehend, will ein Haus kaufen und 2/3 teils aus eigenem Vermögen, teils mit Darlehen bezahlen. Restliches 1/3 soll mit Erbvermögen des Kindes gekauft werden, mündelsichere und seriöse dauerhafte Anlage, Eintrag ins Grundbuch und so weiter. Vater weiß, dass er dafür ein Gutachten und die Genehmigung des Vormundschaftsgericht braucht. Gutachten kein Problem, nur: Es gibt drei Aussagen des Vormundschaftsgerichts, und die lauten:
1.) Das geht
2.) Das geht nicht
3.) Das geht wahrscheinlich
Vater hätte es gerne etwas verbindlicher, vor allem vor den jetzt anstehenden letzten Verhandlungen mit der Bank. Es geht ihm um eine Geldanlage, der auch Börsencrashs und Geldentwertung auf Dauer nix anhaben können. Zwei Banken sind bereit, ein solches Modell zu finanzieren. Nur: Was sagt das Vormundschaftsgericht? Ist eine Ablehnung wahrscheinlich, möglich, gerechtfertigt? Ein Blick ins aktuelle Kindschaftsrecht scheint die Hoffnungen des Vaters recht zu geben.
Wer weiß weiter?
DANKE!!
Axel
Hauskauf/Minderjährige Erbin/Vormundschaftsgericht
22. Oktober 2004
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Frage vom 22. Oktober 2004 | 21:12
Von
Status: Frischling (36 Beiträge, 10x hilfreich)
Hauskauf/Minderjährige Erbin/Vormundschaftsgericht
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