Hauskauf von Witwe mit minderjährigem Erbe

22. November 2010 Thema abonnieren
 Von 
wilmafeuerstein
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 9x hilfreich)
Hauskauf von Witwe mit minderjährigem Erbe

Hallo!
Ich hoffe ich bin hier im richtigen Forum gelandet und finde den ein oder anderen, der mir wenigstens etwas helfen kann...

Wir wollen ein Haus kaufen und hatten Mitte Oktober bereits den Notartermin zwecks Kaufvertragsunterzeichnung. Da die Witwe (Verkäuferin) jedoch noch einen minderjährigen Sohn hat, der Miterbe ist, ging die ganze Sache dann noch zum Familiengericht/ Rechtspfleger. Der Notar meinte im Oktober schon, das wäre eigentlich nur eine Formsache...
So, jetzt war der Rechtspfleger mit dem Gutachten des Maklers und somit mit dem KFP nicht einverstanden und wollte ein Gutachten eines vereidigten Gutachters. Dieses ist (lt. Telefonat mit dem Gutachter) Ende dieser Woche fertig und der Gutachter sagte mir tel. zu das der Preis schon so OK sei, da noch viel zu renovieren und tw. zu sanieren ist.
Für uns stellt sich jetzt erstmal die Frage: Kann der Rechtspfleger jetzt immer noch quer schießen, oder muß er das ganze jetzt absegnen? Eine Vermietung des Hauses kommt im jetzigen Zustand definitiv nicht in Frage. Für einen Laien stellt sich also lediglich die Frage Verkauf oder Verfall....wie da jedoch die Rechtslage ist...keine Ahnung, deshalb frag ich ja euch.
Und dann sagte mir auch noch jemand, das es selbst nach dem OK durch den Rechtspfleger noch nicht sicher ist, weil dann noch 4 Wochen Frist zum Einlegen von Rechtsmitteln (oder wie das genau heißt) eingehalten werden muß??? Und erst DANACH käme erst das OK zur Zahlung des KFP's??

Hat jemand schon mal mit sowas zu tun gehabt??? Die Verkäufer haben uns bereits die Schlüssel übergeben, weil der Notar ja sagte: Alles nur Formsache. Bisher haben wir auch noch nichts groß gemacht (außer im Abstellraum Tapeten entfernt..)
Aber seitdem die "Formsache" erstmal vom Rechtspfleger abgelehnt wurde hab ich jetzt selbst nach dem OK des Gutachters bißchen Bammel, das dann am Ende doch noch was schief gehen kann....

LG, wilmafeuerstein

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12323.11.2010 15:34:36
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 20x hilfreich)

--- editiert vom Admin

10x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wilmafeuerstein
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 9x hilfreich)

Eigene Erfahrungswerte? Oder am Ende sogar Mann/ Frau mit Insiderwissen?

Dann würde mich nämlich noch interessieren, ob der Notar denn wenigstens mit folgender Aussage Recht hat:
Selbst wenn das Gutachten 20 TEURO über dem im Vertrag festgelegten KFP liegen würde, könnte das Haus trotzdem zum vereinbarten KFP verkauft werden, jedoch müsste die Mutter dann ihrem Sohn von ihrem Erbteil den "Differenzbetrag" abtreten (also im Falle von 20000 über KFP müsste sie dann 5000 von ihrem Teil an ihren Sohn abgeben).

Das würde sie auch tun, denn sie will das Haus auf jeden Fall verkaufen!

4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
TiA2010
Status:
Praktikant
(982 Beiträge, 514x hilfreich)

Der Sinn des Rechtspflegers ist ja, für den Minderjährigen das Vermögen zu wahren und sicherzustellen, dass überlebende Elternteile nicht Gefälligskeitsverkäufe an Bekannte u.ä. vornehmen. Insofern ist es nachvollziehbar, dass er ein Gutachten von neutraler dritter Seite haben möchte.
Aber einen Wert ermitteln und diesen dann zu erhalten, dass ist leider zweierlei.
Wer wird denn eigentlich das Gutachten bezahlen (eigentlich ja der Verkäufer, du hättest es ja auch so genommen - der Verkäufer wollte es aber auch nicht, also der Rechtspfleger - nein, der handelt ja im Interesse seines Mündels)?

Ich denke, du brauchst dir keine Gedanken machen und es geht alles seinen Gang aber Wahrsagen ist in einem anderen Forum;)

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3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wilmafeuerstein
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 9x hilfreich)

Na, bezahlen darf das die Verkäuferin. Und so ein vereidigtes Gutachten gibts ja sicher für n Appel und n Ei... *ironie*!!!
Im Prinzip denke ich mir auch, das schon alles klappen wird. Also zumindest kann ich mir nicht vorstellen, warum der Rechtspfleger mit einem Verkauf zum Marktwert nicht einverstanden sein sollte. Denn a) möchte die Witwe mit Sohn selbst nicht mehr darin wohnen, b) müsste erstmal noch einiges an Geld reingehangen werden um es ggf. dann vermieten zu können und c) wird der Wert sich ja nun nicht steigern wenn es weiterhin leer steht (es sei denn ab morgen hätten wir einen absoluten Nachfrageüberschuss für Immobilien...)

Ich habe da gestern noch 2 Telefonate geführt, die mich aber auch nicht weiter gebracht haben. Und zwar sagt das Familiengericht, wenn der Rechtspfleger das OK gibt würde das Gutachten mitsamt Kaufvertrag wieder zum Notar gehen. Und dann hätten die Verkäuferin (????!!!!) und das Jugendamt (????) eben noch eine Frist von 4 Wochen um Rechtsmittel (ich nehme an gg. den VK) einzulegen. Die VKin will ja verkaufen also wird sie verzichten. Aber was bitte hat das JA damit zu tun??? Das JA habe ich dann daraufhin auch angerufen um zu erfragen, welche Gründe denn allgemein dafür in Frage kommen, damit das JA Rechtsmittel einlegt. Der Abteilungsleiter vom JA konnte mir daraufhin allerdings auch keine Antwort geben, da er damit total überfragt war und sich an keinen Fall erinnern konnte, indem das JA bei so etwas ein Mitspracherecht gehabt hätte!!!!

...ich google dann mal nach dem Wahrsageforum... ;o)))

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3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
alfranatic
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo ich bin neu hier und wir wollen schon in 2 Tagen den Vertrag beim Notar abschliessen.
Wir wollen ein Haus kaufen von einer Witwe mit Tochter von 4 Jahren.

Der Kaufpreis sollen wir halbe halbe an die Beiden bezahlen.

Was ich als ungerecht empfinde ist allerdings die Tatsache,dass die Maklerin schon beim unterzeichnen bezahlt werden muss und wenn der Kauf nicht zu stande kommt sind wir das Geld los.

Ist das normal oder kann die Maklerin sich da auch anders verhalten.?? ist meine Frage.
Wir waren die Ersten,die zur Besichtigung kamen und wollen den vollen Preis bezahlen.
Da verdient die Maklerin doch wohl sehr schnell und einfach ihr Geld..oder ??

Das mit dem nicht verkaufen und doch zahlen müssen erscheint mir sinngerecht.

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-- Editiert am 02.06.2011 00:48

3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47462 Beiträge, 16803x hilfreich)

quote:
Was ich als ungerecht empfinde ist allerdings die Tatsache,dass die Maklerin schon beim unterzeichnen bezahlt werden muss und wenn der Kauf nicht zu stande kommt sind wir das Geld los.


Wenn der Kauf nicht zustande kommt aus Gründen, die nicht durch den Käufer zu vertreten sind, ist auch keine Maklergebühr fällig, bzw. eine bereits bezahlt Gebühr muss erstattet werden.

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3x Hilfreiche Antwort

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