Hallo,
wir haben folgendes Problem.
Mitte März stand in der Zeitung ein Kaufangebot von einem Haus. Daraufhin haben wir ein Expose´ angefordert und am 28.März 2006 auch erhalten. Daraufhin wurde auch Besichtigungstermin vereinbart und das Haus mit dem Grundstück besichtigt und eine mündliche Kaufzusage gemacht. Ca. 1 Woche später wurde noch eine Besichtigung durchgeführt um noch weitere Bilder für die finanzierende Bank zu machen. Am 20.April.2006 bekamen wir auch die Zusage der finanzierenden Bank. Da nun auch die Finanzierung stand, wurde sofort ein Notartermin vereinbart. Eine Terminzusage bekamen wir am 21.04.2006 und um uns die noch günstigen Zinsen zu Sichern unterschrieben wir auch den Darlehensvertrag der Bank. Der Notartermin war auf Dienstag den 02.05.2006 festgelegt. Am Samstag den 29.04.2006 bekamen wir einen Anruf von einem der Veräußerer (Veräußerer1), das sein Bruder (Veräußerer2 genannt) dem Kauf nicht mehr zustimmen will.
Somit platzte der Notartermin, den wir dann am morgen des Termins absagen mussten. Da bis dato immer noch keine absage vom Anwalt erfolgte.
Nun zu unseren Problem:
Der Anwalt des Veräußerer1 sagte das dem Kauf nichts im Wege stehe. Hat dieser Anwalt damit eine eindeutige aussage gegenüber uns, dem Veräußerer1 und dem Makler gemacht?
Wen können wir nun die uns entstandenen Kosten in Rechnung stellen? (Kosten: Bankbearbeitungsgebühr, Grundstückwertermittlung der Bank und Entschädigung wegen Kreditnichtabnahme da der Zeitpunkt schon hinter dem Rücktrittstermin liegt)
Der Veräußerer1 will immer noch verkaufen.
Der Veräußerer2 will nur noch das Haus aber nicht mehr den dazugehörigen Garten verkaufen. Anstelle dessen will der Veräußerer2 jetzt eine Teilungsversteigerung der beiden Grundstücke anstreben. (was ja eigentlich zum Nachteil des Veräußerer1 führt) Kann der Veräußerer1 in dieser Hinsicht dem entgegenwirken und den Notariellen Verkauf doch noch durchsetzen?
Da ja erst beide dem Verkauf zugestimmt hatten.
Wir bedanken uns für eine Antwort und verbleiben
mit freundlichem Gruß
Hauskauf fehlgeschlagen
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Hallo,
ich bin kein Rechtsanwalt und mache keine Rechtsberatung.
Die Finanzierung sollte erst unterschrieben werden, wenn der Notarvertrag unterschrieben wurde. Die Folgen sehen Sie jetzt ja selber. Es gibt keine verbindliche Zusage beim Immobilienkauf, außer der Notarvertrag.
Da beim Verkäufer eine Eigentümergemeinschaft mit 2 Parteien Eigentümer sind, müssen auch beide zustimmen. Wie soll es sont zum Verkauf kommen?
Der Notar bezeugt nur den Vertrag und kann das Thema wohl kaum beeinflussen. Er soll neutral sein.
Als Tipp: Vor dem Notartermin eine verbindliche Finanzierungszusage von der Bank kommen lassen und diese dann danach unterschreiben.
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"Immobiliengutachter helfen Käufern bei Begehung, Bewertung und Verhandlung."
Hallo Ratefreund,
ein Grundstückskauf ist erst dann perfekt, wenn die „Tinte beim Notar getrocknet ist“. Alles andere ist eine unverbindliche Meinungsäußerung, die niemanden zu irgend etwas verpflichtet.
Selbst wenn auch Verkäufer 1 es sich in der Zwischenzeit schlicht anders überlegt hätte, kann man daraus keinerlei Ansprüche ableiten. Insbesondere ist niemand verpflichtet, ein Haus zu verkaufen, nur weil er es mal gesagt hat, dass er es wolle (§ 311b BGB
).
Ergebnis für Dich leider negativ: Keine Schadensersatzansprüche.
Aber: Wenn es tatsächlich zur Teilungsversteigerung kommen sollte: Dann kannst Du vielleicht das Grundstück aus der Versteigerung noch günstiger bekommen als aus dem geplatzten Vertrag.
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"siehe dazu auch <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://www.teilungsversteigerung.net">www.teilungsversteigerung.net</a> "
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@ klaus dreyer
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