Haus von Eltern kaufen, schenken oder erben???

22. Juni 2011 Thema abonnieren
 Von 
jabbba
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 58x hilfreich)
Haus von Eltern kaufen, schenken oder erben???

Hallo!

Meine Eltern möchten in naher Zukunft das Haus an mich und meine zukünftige übergeben. Hierfür müssen wir jedoch eine „Ablösesumme" an meine Schwester zahlen.

Nun die eigentliche Frage: Was ist die beste Lösung hierfür, um eventuell Steuern zu sparen oder vielleicht auf das Recht von Abschreibungen in der Steuererklärung zu setzen?

Mir ist der Schenkungsfreibetrag von 400.000€ bekannt, sowie der Erb-Freibetrag von 400.000€…

Macht es mehr Sinn, in Bezug auf die Grunderwerbssteuer, sie zu „umgehen" in dem man sich das Haus schenken, bzw. vererben lässt und das Geld einfach so an meine Schwester direkt zu transferieren (von Bruder zu Schwester, zählen da auch die o.g. Freibeträge)?

Oder ist es besser das Haus „offiziell" zum halben Preis zu kaufen, sodass meine Eltern das Geld als Schenkung an meine Schwester transferieren und den Rest des Wertes am Haus uns vererben bzw. schenken zu lassen?

Lieben Gruß
Joe ;)

PS: Meine Eltern würden weitere 5 Jahre mit im Haus leben und dann ausziehen. Hierfür kann man doch das Haus als ersten Wohnsitz angeben und den anderen Wohnsitz als zweiten? In Bezug auf Erbrecht...

PPS: Ich habe eine komplette Rechtschutzversicherung, sind solche Fragen eigentlich Teil einer solchen Versicherung??? :???:

-- Editiert am 22.06.2011 10:04

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47489 Beiträge, 16808x hilfreich)

quote:
Macht es mehr Sinn, in Bezug auf die Grunderwerbssteuer, sie zu „umgehen"...


Das macht keinen Sinn, da Grunderwerbsteuer ohnehin nicht anfällt.

quote:
Oder ist es besser das Haus „offiziell" zum halben Preis zu kaufen, sodass meine Eltern das Geld als Schenkung an meine Schwester transferieren und den Rest des Wertes am Haus uns vererben bzw. schenken zu lassen?


Da bringt keine Vorteile. Steuerrechtlich ist es egal, ob Du das Geld an Deine Eltern oder an Deine Schwetser zahlst.

quote:
PS: Meine Eltern würden weitere 5 Jahre mit im Haus leben und dann ausziehen. Hierfür kann man doch das Haus als ersten Wohnsitz angeben und den anderen Wohnsitz als zweiten? In Bezug auf Erbrecht...


Auch der Sinn dieser Maßnahme erschließt sich mir nicht so ganz. Besteht denn die Möglichkeit, dass der Freibetrag von 400.000€ überschritten wird?

Was soll den nach der Überschreibung an Dich mit dem Haus passieren? Willst Du einziehen? Soll es vermietet werden? Zahlen Deine Eltern Miete?

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-- Editiert am 22.06.2011 10:33

9x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
jabbba
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 58x hilfreich)

"Das macht keinen Sinn, da Grunderwerbsteuer ohnehin nicht anfällt."

Wenn ich ein Haus kaufe, muss ich doch den Kaufpreis versteuern, sowie einen Notar damit beauftragen mich als Hausbesitzer im Grundbuch eintragen zu lassen, oder nicht???

Das Haus ist definitiv nicht mehr als 400.000€ Wert...es liegt eher im geschätzten 300.000 - 360.000€ Bereich...

Nach der Überschreibung oder Verkauf, werden meine Frau und ich da wohnen... und in diesen bis max. 5 Jahren, wo meine Eltern da wohnen, wird ein kleiner Betrag an uns überwiesen...als kleine Hilfe um das Darl. i.H.v. ca. 140.000€ an meine Schwester schneller abzuzahlen...

52x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47489 Beiträge, 16808x hilfreich)

quote:
Wenn ich ein Haus kaufe, muss ich doch den Kaufpreis versteuern,


Aber nicht, wenn Du es von Deinen Eltern kaufst (§ 3 Nr. 6 GrEStG).

quote:
sowie einen Notar damit beauftragen mich als Hausbesitzer im Grundbuch eintragen zu lassen, oder nicht???


Notar- und Grundbuckosten sind unahängig davon, ob es sich um Schenkung oder Verkauf handelt. Nur der Erbfall wird anders behandelt, setzt aber den Tod Deiner Eltern voraus.

quote:
Das Haus ist definitiv nicht mehr als 400.000€ Wert...es liegt eher im geschätzten 300.000 - 360.000€ Bereich...


Es zählt ohnehin nur der Schenkungsanteil an Dich, also die Hälfte dieses Wertes. Wenn Du einschl. späterer Erbschaft unter dem Freibetrag von 400.000€ bleibst, dann spielt es keine Rolle, wo Du wohnst. Die zusätzliche Steuerfreiheit für das Haus bei Eigennutzung gilt ohnehin nur im Erbfall und nicht bei einer Schenkung oder Kauf.

quote:
Nach der Überschreibung oder Verkauf, werden meine Frau und ich da wohnen... und in diesen bis max. 5 Jahren, wo meine Eltern da wohnen, wird ein kleiner Betrag an uns überwiesen...als kleine Hilfe um das Darl. i.H.v. ca. 140.000€ an meine Schwester schneller abzuzahlen...


Man könnte noch prüfen, ob sich über eine Vermietung an Deine Eltern eine Steuerersparnis ergibt. Aus dem Bauch heraus würde ich das aber verneinen. Das ist dann aber auch eine Frage für das Forum Steuerrecht und nicht für das erbrecht.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
jabbba
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 58x hilfreich)

(§ 3 Nr. 6 GrEStG)
Dafür bedanke ich mich schon mal! das habe ich nicht gewusst...

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Es zählt ohnehin nur der Schenkungsanteil an Dich, also die Hälfte dieses Wertes. Wenn Du einschl. späterer Erbschaft unter dem Freibetrag von 400.000€ bleibst, dann spielt es keine Rolle, wo Du wohnst. Die zusätzliche Steuerfreiheit für das Haus bei Eigennutzung gilt ohnehin nur im Erbfall und nicht bei einer Schenkung oder Kauf.
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Wenn ich das Haus zur Hälfte abkaufe, macht eine Schenkung oder Vererbung Sinn?

Beim Erben müssen die Eltern min. 10 Jahre noch leben, damit es steuerfrei bleibt, oder gilt der Freibetrag, sodass diese 10 Jahre uninteressant sind...

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47489 Beiträge, 16808x hilfreich)

quote:
Wenn ich das Haus zur Hälfte abkaufe, macht eine Schenkung oder Vererbung Sinn?


Wenn Du das gesamte Haus für die Hälfte des Wertes kaufst, dann gilt die andere Hälfte als Schenkung.

quote:
Beim Erben müssen die Eltern min. 10 Jahre noch leben


:???: Beim Erben müssen die Eltern verstorben sein. Eine unentgeltliche Übertragung zu Lebzeiten der Eltern nennt man Schenkung.

Der Freibetrag gilt für einen Zeitraum von 10 Jahren und zwar für Schenkungen und Erbschaften zusammen genommen. Du hast in Bezug auf jeden Elternteil einen Freibetrag von 400.000€. Wenn das Haus also beiden Eltern gemeinsam gehört, dann verbrauchst Du nur zweimal die Hälfte des Schenkungsanteils.

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
jabbba
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 58x hilfreich)

also kurz gesagt, darl aufnehmen... geld an meine eltern, meine eltern an meine schwester...
schenkungsantrag/vertrag ausfüllen und nur noch den notar bezahlen...

mehr passiert nicht, kein anderes risiko...

?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47489 Beiträge, 16808x hilfreich)

quote:
geld an meine eltern, meine eltern an meine schwester


Das kannst und solltest Du direkt an Deine Schwester zahlen. Sie sollte dann unterschreiben, dass sie damit keine Ansprüche mehr bzgl. des Hauses hat (Verzicht auf Pflichtteilergänzungsanspruch). Über die Details berät der Notar, der auch den gesamten Vertrag formuliert.

Der Schenkungsanteil kann innerhalb von 10 Jahren zurückgefordert werden, wenn Deine Eltern Sozialleistungen in Anspruch nehmen müssen, z.B. weil sie pflegebedürftig werden. Davor kann man sich aber nicht wirklich schützen. Außerdem gibt es auch Ausnahmen von dieser Regel, z.B. für den Fall, dass es für Dich unzumutbar ist, die Schenkung zurückzugeben.

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
jabbba
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 58x hilfreich)

Aber wenn meine Eltern das Haus an mich verkaufen und ich das Darl. für einen Hauskauf brauche, darf ich doch nicht einfach das Geld an eine andere Person überweisen. Mir fehlt doch der Nachweis, dass das Geld an die Eigentümer geflossen ist.Oder?

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1980 Beiträge, 1537x hilfreich)

Ich denke, deine Eltern wollen dir das Haus schenken, und du willst deine Schwester auszahlen.
Damit das funktioniert, geht ihr alle zusammen (Eltern, Schwester, du) zum Notar, und der mach einen Vertrag, in dem alles geregelt wird.

Übrigens: Wenn du für das Haus bei einer Bank eine Hypothek aufnimmst, dann ist es der Bank egal, was du mit dem Geld machst. Die Bank achtet nur darauf, das sie dir nicht mehr Geld gibt als das Haus wert ist...


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0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47489 Beiträge, 16808x hilfreich)

quote:
Aber wenn meine Eltern das Haus an mich verkaufen und ich das Darl. für einen Hauskauf brauche, darf ich doch nicht einfach das Geld an eine andere Person überweisen. Mir fehlt doch der Nachweis, dass das Geld an die Eigentümer geflossen ist.Oder?


Der Vertrag muss erfüllt werden. Wenn im Kaufvertrag vereinbart wurde, dass das Geld an Deine Schwester zu zahlen ist, dann ist das ok.

quote:
Wenn du für das Haus bei einer Bank eine Hypothek aufnimmst, dann ist es der Bank egal, was du mit dem Geld machst. Die Bank achtet nur darauf, das sie dir nicht mehr Geld gibt als das Haus wert ist...


Ganz so egal ist es der Bank nicht. Die Bank achtet schon darauf, dass der Vertrag erfüllt wird, d.h. dass die Zahlung an die Schwester geht, wenn das so vereinbart ist.

Das Ganze ist ein absolut übliches Vorgehen, das man weder dem Notar erklären muss und auch bei der Bank muss man da keine Überzeugungsarbeit leisten.


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2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
fb480416-84
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
sehe gerade die Beiträge sind aus 2011. Wie ist es ausgegangen?
Ich bin aktuell in so einer ähnlichen Situation.
Bitte um Antwort
Gruß Thierbach

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8015 Beiträge, 4497x hilfreich)

Bitte keine neuen Beiträge an Uralt-Themen dranhängen, sondern neuen Thread eröffnen. ;)

0x Hilfreiche Antwort

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