Haus vererben - Berliner Testament

23. März 2011 Thema abonnieren
 Von 
AlTheKingBundy
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 6x hilfreich)
Haus vererben - Berliner Testament

Hallo,

folgendes Szenario:

Ich und meine Freundin, wir wollen demnächst heiraten. Wir haben uns ein Haus gekauft (stehen beide im Grundbuch, wenn auch nicht mit gleichem Anteil). Wir möchten, dass wenn der eine stirbt, der überlebende Ehepartner und nur dieser das Haus erbt, so dass er sein restliches Leben darin garantiert verbringen kann. Unbedingt ausgeschlossen werden soll, dass unsere Eltern oder Geschwister etwas erben und somit auf einer Versteigerung des Hauses bestehen könnten.

Noch haben wir keine Kinder, aber auch für den Fall, dass welche kommen sollten, soll der Ehepartner das Haus alleine erben (später dann das Kind, wenn beide verstorben sind).

Ist so etwas völlig legal umsetzbar und ist das Berliner Testament dafür geeignet? Wenn ja, gibt es dafür Vorlagen?

Besten Dank für Hilfe!

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2 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47590 Beiträge, 16825x hilfreich)

Der Pflichtteil der Eltern kann nicht ausgeschlossen werden. Dieser Pflichtteil ist jedoch nur ein Geldzahlungsanspruch und berechtigt daher nicht dazu, eine Versteigerung des hauses herbeiführen zu können.

Das Berliner Testament ist dafür geeignet, kann aber erst nach der Heirat erstellt werden. Vorlagen kann man ergoogeln mit dem Stichwort "Berliner Testament".

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