Hallo, ich hab da einige Fragen zum Überschreiben eines Hauses,
folgende Situation, das Haus gehört Opa Wolfgang , der ist aber 2003 verstorben, es gibt auch kein testament, er hat eine tochter und zwei enkel, die tochter vermietet dieses Haus seit Jahren, es wurde noch nicht auf sie überschrieben, sie möchte allerdings das es nicht mehr auf sie überschrieben wird sondern direkt auf die kinder sprich enkel, da sie selber sehr schwer krank ist. Meine Frage, geht das überhaupt?
Ist das richtig, das im Todesfall der Eltern, das Haus auf die Tochter übergeht? Die andere Frage ist, kann die Tochter, das Haus auf ihre eigene Kinder überschreiben, obwohl das Haus selbst auf sie nicht überschrieben wurde?
Vielen Dank für Ihre Antworten!!!
Haus überschreiben - geht das Haus im Todesfall auf die Tochter über?
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Ist das richtig, das im Todesfall der Eltern, das Haus auf die Tochter übergeht?
Ja, wenn sie das einzige Kind ist und kein Testament existiert.
Die andere Frage ist, kann die Tochter, das Haus auf ihre eigene Kinder überschreiben, obwohl das Haus selbst auf sie nicht überschrieben wurde?
Die Eintragung der Tochter als neue Eigentümerin aufgrund eines Erbfalles ist keine Überschreibung, sondern eine Grundbuchberichtigung. Für diesen Vorgang ist ein Erbschein erforderlich, der beim Amtsgericht beantragt werden muss und dann dem Grundbuchamt mit einem Antrag auf Grundbuchberichtigung übergeben werden muss. Für diesen Vorgang ist kein Notar erforderlich.
Diese Maßnahmen sind zwingend erforderlich, bevor das Haus auf die Enkel übertragen werden kann. Der Übertragungsvertrag muss notariell beurkundet werden und kann auch nur vom im Grundbuch eingetragenen Eigentümer unterschrieben werden.
hallo, ich habe eine frage.
meine großmutter hat meiner mutter ihr haus überschrieben.
aus persönlichen gründen möchte meine mutter nun mir das haus überschreiben!
in der zwischenzeit hat sie jedoch geheiratet.
Gehört das haus jetzt auch zur hälfte dem ehepartner ?
und muss bei einer überschreibung der ehegatte dann auch unterschreiben??? oder kann das die mutter alleine machen?
danke
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Hallo Susi 1987,
bitte mach einen neuen Thread auf.
Es ist schwierig und unübersichtlich in einem Thread auf zwei Themen zu antworten.
Danke
...Diese Maßnahmen sind zwingend erforderlich, bevor das Haus auf die Enkel übertragen werden kann. Der Übertragungsvertrag muss notariell beurkundet werden und kann auch nur vom im Grundbuch eingetragenen Eigentümer unterschrieben werden...
Die (Zwischen)Eintragung der Tochter (Grundbucherichtigung) kann unterbleiben!
Es muss ein Erbschein vorhanden sein, dann kann ein notarieller Vertrag beurkundet werden, den die Erbin sowie die beiden Kinder unterschreiben müssen.
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