Haus ohne grundstück mit schwester geerbt

24. November 2008 Thema abonnieren
 Von 
Fallome
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)
Haus ohne grundstück mit schwester geerbt

hallo, ich habe mit meiner schwester ein haus ohne grundstück in oldenburg geerbt, meine oma hat ein lebenslanges wohnrecht in diesem haus.

dass sie da wohnt ist für uns kein problem. unsere sorge ist nur, was kommt alles auf uns zu wenn sie stirbt?

wir wollen beide das haus später verkaufen, das haus ist in einem sehr gepflegtem zustand. dennoch haben wir keine ahnung, was wir alles beachten müssen. wie schaut es mit erbschaftsteuer aus? worauf müssen wir uns bald einstellen?

was für kosten kommen denn auf uns zu?

mein vater möchte natürlich alles schnell hinter sich haben, nachdem oma irgendwann stirbt. (wohnungauflösung per anzeig etc. was ich aber nicht will. er ist kein erber. aber er wird als erster informiert wenn sie irgentwann ....!

bis jetzt haben wir aber noch kein bestätigung vom Gericht dass wir erben sind. wie lange dauert es normalerweise bis wir bescheid kommen. die Tante (die vererberin) ist schon seit fast 1 1/2 Monaten verstorben.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2926x hilfreich)

Hallo Fallome,
grundsätzlich erbt man nur, wenn jemand stirbt und kann also auch erst ab dann Erbe sein.
Erbberechtigte - Pflichtteilsberechtigte - können vorab durch einen Erbverzichtsvertrag auf ihr Erbteil verzichten.
Dein Hinweis deutet an, dass deine Oma ihren Sohn (deinen Vater) enterben möchte und ihr (du und deine Schwester) ihre Alleinerben werden sollt.

Grundsätzlich erbt man nicht das Haus sondern ein Grundstück. Ein Grundstück kann durchaus mit einem Haus bebaut sein. (Ausnahme wäre Erbbaurecht, aber darum handelt es sich hier sicher nicht).

Mir scheint, deine Oma möchte dir und deiner Schwester ihr Grundstück vorab überschreiben und dafür sich ein lebenslanges Wohnrecht grundbuchlich absichern lassen.
Ob und in welcher Höhe ihr dafür jetzt Schenkungssteuer zahlen müsst, hängt vom Wert der Immobilie ab.

Und ob dein Vater zuerst informiert wird - das hängt von vielen Dingen ab. Wenn ein Testament beim Amtsgericht hinterlegt wird (vorab oder erst einreichen beim Todesfall), dann eröffnet es dieses.
Sollte dein Vater "enterbt" werden, steht ihm der Pflichtteil in Form von Bares zu - zahlbar von den Erben. Dann hat er nicht das Recht, irgendetwas im Zusammenhang mit der Verstorbenen zu regeln (also Verkauf usw.).

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#2
 Von 
Fallome
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)

Ne ne ne, da haben sie was falsches verstanden. mein vater hat mit dieser oma nichts zutun. eher meine mama.

also die mutter meiner mutter.

geplant war aber dass meine tante das haus bekommt. meine oma hat all ihr vermögen auf meine tante übertragen, weil sie dachte sie würde länger leben. nun ist es aber anders gekommen. sie verstarbt doch vor ihr. und diese verstorbene tante hat uns zwei (meine schwester und mich, also nichten) das ganze vererbt. es gehts um haus. in oldenburg ist das nichts mit grundstück.

daher nur das haus.

meine oma darf laut beschluss ein lebenlang darin wohnen bleiben. daher hat mein vater mit diesem erbe nichts zutun. er ist nur der schwiegervater. aber er hat nichts vererbt bekommen von meiner tante.

ich hoffe sie verstehen jetzt wie ich das gemeint habe.

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#3
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2421 Beiträge, 1220x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
Boudicca
Status:
Schüler
(489 Beiträge, 203x hilfreich)

.... in oldenburg ist das nichts mit grundstück. ....

In Oldenburg ist das genauso wie im Rest der Bundesrepublik. Das Haus ist ein wesentlicher Bestandteil des Grundstücks, es sei denn, es handelt sich um ein Erbbaurecht. Bei diesem wäre das Haus Bestandteil des Erbbaurechts.

.... geplant war aber dass meine tante das haus bekommt. ....

Also wurde noch gar nichts notariell übertragen?

Die ganze Geschichte ist reichlich verworren dargestellt.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2421 Beiträge, 1220x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Fallome
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)

so verwirrend ist es aber doch gar nicht was ich geschrieben habe.

also: tante war die hausbesitzerin.

oma hat ihr ganzes vermögen, bevor meine tante verstarb (omas tochter) auf diese übertragen.

tante und oma haben beide noteriell ein testament gemacht.

oma hat lebenslanges wohnrecht, für den fall das tante vor ihr stirbt.

wenn tante tot, dann sind wir, die zwei nichten die erben des hauses.

fakt jetzt: tante ist nun seit 1 1/2 monaten leider verstorben.

in oldenburg (oldenburg) kann man nur das grundstück der stadt anpachten. es werden da keine grundstücke verkauft. ist wirklich so!!!

laut mein vater sollen wir noch die gericht bestätigung bekommen.

so ist der stand der dinge.

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