Haus anstelle den Kindern zu vererben an Enkel verkaufen

24. April 2005 Thema abonnieren
 Von 
Michael Lehmann
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Haus anstelle den Kindern zu vererben an Enkel verkaufen

Meine Oma ist vor 2 Jahre verstorben. Ihr Hälfe des Hauses ging laut Ehevertrag in den Besitz ihres Mannes über. Mein Opa hat zwei Kinder, würde aber auch gerne das Haus, mir, dem Enkel verkaufen. Können mein Vater oder sein Bruder an mich (als Käufer) oder meinen Opa Erbansprüche wie Pflichtteile stellen ?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47619 Beiträge, 16830x hilfreich)

Kinder haben Pflichtteilsansprüche. Diese Pflichtteilsansprüche können sie gegen Deine Opa stellen.

Die Pflichtteilsansprüche verjähren allerdings nach 3 Jahren. Wenn Ihr also noch etwas wartet, dann können Dein Vater und Dein Onkel keine Pflichtteilsansprüche mehr stellen.

8x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2926x hilfreich)

Natürlich kann der Opa dir das Haus verkaufen, wenn er alleiniger Eigentümer ist (zu einem marktüblichen Preis). Da er ja dafür Geld erhält, kann der Pflichtteil an die Kinder ausgezahlt werden.
Pflichtteile sind eigentlich immer Geldwerte.

5x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Holger Kirschbaum
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 33x hilfreich)

Hallo,

ich habe einähnliches Problem:
Folgendes Mein Opa möchte sein Haus loswerden,er lebt nur noch alleine und seine Frau also meine Oma ist verstorben.
Er hat zwei Söhne einer ist mein Vater dieser ist ebenfalls verstorben.
Der andere Sohn ist mein Onkel dieser lebt und möchte das Haus nicht haben.
Also bin ich der Enkel, Genauer gesagt der Sohn meines vorstorbenen Vaters der nächste und habe damit einen Anteil von 50%.
Wenn mein Opa mir das Haus jetzt schenkt (zu "Lebzeiten") muss doch trotztem mein Onkel sein Pflichteil bekommen oder?
Oder kann man diese umgehen, da ich nicht zu viel Geld haben, um die anderen 50% ihn auszuzahlen.

Können Sie mir helfen?
Vielen Dank...
Schöne Grüsse
Holger Kirschbaum

33x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2926x hilfreich)

Hallo Holger,
bei so alten Forumsbeiträgen eventuell einen eigenen neuen aufmachen (ist jeweils oben über "neuer Beitrag" möglich).
Dein Opa kann dir jetzt das Haus schenken. Wenn er noch 10 Jahre lebt, spielt es für das Erbe keine Rolle.
Sollte er in der Zeit sterben (unbedingt Testament machen) hätte sein überlebender Sohn einen Pflichtteilergänzungsanspruch auf den Verkehrswert des Hauses.
Aber vielleicht gibt es ja auch die Möglichkeit, das er vor einem Notar erklärt, dass er auf sein Erbe verzichtet?

0x Hilfreiche Antwort

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