Haus an Enkel vererben statt an Kinder?

27. April 2011 Thema abonnieren
 Von 
Nocypher
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Haus an Enkel vererben statt an Kinder?

Hallo,

mein Problem ist folgendes:

Ich wohne seit einem Jahr in der Wohnung eines Zwei Familien Hauses, welches nach dem Tod meiner Oma nun meinem Opa gehört (der in der 2. Wohnung wohnt). Das Haus wurde an ihn vererbt da alle seine 3 Kinder (meine Mutter + 2 Tanten) vom Erbe zurück getreten sind, damit er sie nicht ausbezahlen muss mit dem 1/6 Pflichtteil.

Nun ist die Lage so, dass das Haus auch niemand von den Kindern haben will, wenn mein Opa mal sterben sollte. die 3 Kinder würden das Haus dann verkaufen. Ich habe meinem Opa bereits vorgeschlagen dass ich das Haus nehmen würde, damit es im Familienbesitz bleibt weil es von uns selbst erbaut wurde und ich sehr an dem Haus und dem großen GArten hänge. Mein Opa sagt allerdings dass es keine andere Möglichkeit geben würde als das Haus seinen Kindern zu vererben, das wäre so vorgeschrieben.

Habe ich trotzdem irgendwie die Möglichkeit, das Haus zu bekommen, ohne die 3 Kinder vom Opa um ihr Erbe zu bringen? Könnte er mir das Haus nicht trotzdem direkt vererben und es gäbe für die Kinder nur einen Pflichtteil, und wenn ja, wie hoch ist der? Und wenn die das Haus doch verkaufen, habe ich dann noch ein Anrecht hier wohnen zu bleiben beim Besitzerwechsel? Ich hatte schon überlegt ihm das Haus abzukaufen, dann könnte er das Geld anlegen und es würde später an seine Kinder vererbt, aber is das realistisch möglich? Der wirkliche Wert müsste sowieso erst durch einen Gutachter festgestellt werden, da in meiner Wohnung nur Nachtspeicheröfen sind die bis 2019 raus sein müssen und dann müsste hier ne neue Beheizung eingebaut werden, unten die Wohnung heizt mit Holzofen, das Haus ist von außen und oben auch nicht isoliert und die Fenster sind undicht und und und, also noch ne Menge Investition.

Herzlichen Dank im vorraus für konstruktive Antworten

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17247x hilfreich)

Hi,

natürlich kann er Ihnen das Haus vererben. Die Kinder hätten dann Anspruch auf den Pflichtteil - der betrüge 1/6 pro Kind.

Gruß vom mümmel

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3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Jo.H123
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 19x hilfreich)

Hi,

bei der Festlegung des Hauswertes hat dein Opa einen großen Spielraum und falls er ein Einsitzrecht behält (im Grundbuch einzutragen,um sicher zu sein, dass du ihn nicht rauswirfst), kann man diesen Fakt nochmals erheblich wertmindernd einsetzen. Da kann dann mal ohne Probleme der Hauspreis auf 50% des auf dem freien Markt zu erzielenden Preises angesetzt werden.

Rechtlich unproblematisch wäre eine Schenkung von 50% seines Vermögens an dich, z.B. nach dem Verkauf, wodurch du nur den Kaufpreis abzgl. (Schenkungabetrag - Schenkungssteuer) zu zahlen hättest, wobei es steuerlich noch etwas geschickter wäre erst den Schenkungsbetrag abzgl Steuer und dann nachträglich den Schenkungssteuerbetrag zu schenken; wenn man es denn ganz legal machen will und dein Opa dir nicht einfach mal zumindest ein Teil des Geldes cash zukommen lässt :-).

Andererseits ist eine mindestens so wichtige Frage, wieweit dein Opa eine derartige wirtschaftliche Bevorzugung des einen Enkels , sowohl ggü den eigenen Kindern als auch anderen Enkeln (?), wirklich will? So etwas birgt das Risiko des bösen Blutes in manchen Familien, sowohl gegen ihn als auch gegen dich.

-- Editiert am 28.04.2011 09:53

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47458 Beiträge, 16802x hilfreich)

quote:
Mein Opa sagt allerdings dass es keine andere Möglichkeit geben würde als das Haus seinen Kindern zu vererben, das wäre so vorgeschrieben.


Was durchaus sein kann, wenn die Kinder nur unter der Bedingung, dass sie als seine Erben eingesetzt werden vom Erbe gegenüber der Oma zurückgetreten sind.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
TiA2010
Status:
Praktikant
(982 Beiträge, 514x hilfreich)

Das ganze hört sich nach einem Berliner Testament an. Jetzt hängt es davon ab, ob dem Überlebendem gestattet wurde, mit dem Vermögen "frei" zu verfahren, dann könnte dein Opa natürlich dich als Erbe einsetzen oder ob der Überlebende nur Vorerbe vor den 3 Kindern geworden ist.
Dann bliebe es aber der gesamten Familie unbenommen, gemeinsam eine Lösung zu finden und dieses dann per Vertrag beim Notar festzuhalten (z.B. dass du kaufen darfst und dafür die 3 Kinder auszahlst).

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Nocypher
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Das weiß ich nicht so genau... alles was ich weißn ist, dass meine Oma kein Tetament geschrieben hat. Die Drei Kinder haben den Erbschein unterschrieben dass sie vom Erbe zurücvktreten, damit mein Opa erstmal alles bekommt und die drei nicht ausbezahlen muss. Kann natürlich sein dass sie das nur unter der Vorraussetzung getan haben, später als alleinige Erben eingesetzt zu werden, das weiß ich aber nicht, das müsste ich meinen Opa mal fragen.

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7995 Beiträge, 4497x hilfreich)

#Das Haus wurde an ihn vererbt da alle seine 3 Kinder (meine Mutter + 2 Tanten) vom Erbe zurück getreten sind, damit er sie nicht ausbezahlen muss mit dem 1/6 Pflichtteil.#
Ein Pflichtteil muss nicht ausbezahlt werden, sondern er kann geltend gemacht werden.

#Das weiß ich nicht so genau... alles was ich weißn ist, dass meine Oma kein Tetament geschrieben hat.#
Gibt es vll ein gemeinschaftliches Testament der Großeltern (das auch der Großvater geschrieben haben kann)?

#Die Drei Kinder haben den Erbschein unterschrieben dass sie vom Erbe zurücvktreten, damit mein Opa erstmal alles bekommt und die drei nicht ausbezahlen muss.#
Man kann einen Erbscheinsantrag stellen. Einen "Rücktritt" vom Erbe gibt es nicht.

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