Haus Erben vom Onkel

24. Oktober 2009 Thema abonnieren
 Von 
line/julian
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Haus Erben vom Onkel

Wir wohnen im Haus meines Onkels. Er hat ein Testament gemacht, das wir das Haus nach seinem Tod erben. Der Onkel ist alleinstehend. Wir zahlen monatlich eine geringe Miete an ihm und haben schon einiges an Kapital in das Haus gesteckt. Wir haben jetzt Angst, das wenn mein Onkel pflegebedürftig wird, daß das Haus verkauft werden muss. Umschreiben möchte er das Haus nicht, da er dann selber keine Sicherheiten mehr hat. Ein Notar hat uns geraten, das wir das, was wir bereits in das Haus gesteckt haben, im Grundbuch eintragen lassen sollen und das wir dann wenigsten unser Geld zurück bekommen, wenn das Haus wirklich verkauft werden muß. Das ist uns aber alles nicht so geheuer. Wir haben jetzt Angst das wir dann doch leer ausgehen. Gibt es hier noch eine bessere Lösung?
Danke für jede Antwort im voraus.
Gruß
Manuela

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12313.09.2012 15:30:27
Status:
Praktikant
(935 Beiträge, 302x hilfreich)

Hat der Anwalt nicht Möglichkeiten wie Erbvertrag angesprochen?

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12326.10.2009 08:59:50
Status:
Beginner
(136 Beiträge, 92x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120173 Beiträge, 39838x hilfreich)

quote:
das wir das, was wir bereits in das Haus gesteckt haben, im Grundbuch eintragen lassen sollen und das wir dann wenigsten unser Geld zurück bekommen, wenn das Haus wirklich verkauft werden muß. Das ist uns aber alles nicht so geheuer.

Das bedeutet kurz gesagt, das im Grundbuch steht, das euch die Summe X an dem Grundstück und Haus bereits gehören.
Wenn euch also 40000 EUR gehören, wird das eingetragen.
Wird das ganze für 100000 EUR verkauft, bekommt ihr die 40000 EUR.
Oder ihr kauft das ganze für 60000 EUR (40000 EUR gehören euch ja schon).




-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2927x hilfreich)

Die andere Möglichkeit: der Vermieter unterschreibt, dass ihr folgende Forderungen aus eingebrachten Leistungen im Falle der Auflösung/Ende Mietvertrag habt "....." - und ich hoffe, ihr habt einen schriftlichen Mietvertrag, denn der wird im Pflegefall unter Umständen für euch wichtig sein.
Oder der Onkel überschreibt euch das Haus und erhält dafür ein Niesbrauchsrecht oder ein Wohnrecht in den bestimmten Räumen.

-----------------
"sika0304"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47622 Beiträge, 16832x hilfreich)

quote:
Ein Notar hat uns geraten, das wir das, was wir bereits in das Haus gesteckt haben, im Grundbuch eintragen lassen sollen und das wir dann wenigsten unser Geld zurück bekommen, wenn das Haus wirklich verkauft werden muß.


Das ist aus meiner Sicht die sinnvollste Empfehlung.

quote:
Das ist uns aber alles nicht so geheuer. Wir haben jetzt Angst das wir dann doch leer ausgehen.


Warum? Dafür sehe ich keinen Anlass. Unter welchem Umständen solltet Ihr denn leer ausgehen?

quote:
Gibt es hier noch eine bessere Lösung?


Nein, wenn der Onkel das Haus nicht an Euch überschreiben will.

quote:
Die andere Möglichkeit: der Vermieter unterschreibt, dass ihr folgende Forderungen aus eingebrachten Leistungen im Falle der Auflösung/Ende Mietvertrag habt


Diesem Vorschlag wäre aber eine grundbuchliche Absicherung deutlich vorzuziehen. Und wenn der Onkel das Haus weiter als Sicherheit behalten möchte, was ich verstehen kann, dann kommt auch keine Übertragung gegen Nießbrauch oder Wohnrecht in betracht.


-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.984 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen