Wir wohnen im Haus meines Onkels. Er hat ein Testament gemacht, das wir das Haus nach seinem Tod erben. Der Onkel ist alleinstehend. Wir zahlen monatlich eine geringe Miete an ihm und haben schon einiges an Kapital in das Haus gesteckt. Wir haben jetzt Angst, das wenn mein Onkel pflegebedürftig wird, daß das Haus verkauft werden muss. Umschreiben möchte er das Haus nicht, da er dann selber keine Sicherheiten mehr hat. Ein Notar hat uns geraten, das wir das, was wir bereits in das Haus gesteckt haben, im Grundbuch eintragen lassen sollen und das wir dann wenigsten unser Geld zurück bekommen, wenn das Haus wirklich verkauft werden muß. Das ist uns aber alles nicht so geheuer. Wir haben jetzt Angst das wir dann doch leer ausgehen. Gibt es hier noch eine bessere Lösung?
Danke für jede Antwort im voraus.
Gruß
Manuela
Haus Erben vom Onkel
24. Oktober 2009
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Frage vom 24. Oktober 2009 | 11:34
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Haus Erben vom Onkel
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 24. Oktober 2009 | 13:14
Von
Status: Praktikant (935 Beiträge, 302x hilfreich)
Hat der Anwalt nicht Möglichkeiten wie Erbvertrag angesprochen?
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#2
Antwort vom 24. Oktober 2009 | 19:12
Von
Status: Beginner (136 Beiträge, 92x hilfreich)
--- editiert vom Admin
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#3
Antwort vom 25. Oktober 2009 | 00:44
Von
Status: Unbeschreiblich (120173 Beiträge, 39838x hilfreich)
quote:
das wir das, was wir bereits in das Haus gesteckt haben, im Grundbuch eintragen lassen sollen und das wir dann wenigsten unser Geld zurück bekommen, wenn das Haus wirklich verkauft werden muß. Das ist uns aber alles nicht so geheuer.
Das bedeutet kurz gesagt, das im Grundbuch steht, das euch die Summe X an dem Grundstück und Haus bereits gehören.
Wenn euch also 40000 EUR gehören, wird das eingetragen.
Wird das ganze für 100000 EUR verkauft, bekommt ihr die 40000 EUR.
Oder ihr kauft das ganze für 60000 EUR (40000 EUR gehören euch ja schon).
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"
#4
Antwort vom 26. Oktober 2009 | 13:38
Von
Status: Schlichter (7944 Beiträge, 2927x hilfreich)
Die andere Möglichkeit: der Vermieter unterschreibt, dass ihr folgende Forderungen aus eingebrachten Leistungen im Falle der Auflösung/Ende Mietvertrag habt "....." - und ich hoffe, ihr habt einen schriftlichen Mietvertrag, denn der wird im Pflegefall unter Umständen für euch wichtig sein.
Oder der Onkel überschreibt euch das Haus und erhält dafür ein Niesbrauchsrecht oder ein Wohnrecht in den bestimmten Räumen.
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"sika0304"
#5
Antwort vom 27. Oktober 2009 | 11:11
Von
Status: Unbeschreiblich (47622 Beiträge, 16832x hilfreich)
quote:
Ein Notar hat uns geraten, das wir das, was wir bereits in das Haus gesteckt haben, im Grundbuch eintragen lassen sollen und das wir dann wenigsten unser Geld zurück bekommen, wenn das Haus wirklich verkauft werden muß.
Das ist aus meiner Sicht die sinnvollste Empfehlung.
quote:
Das ist uns aber alles nicht so geheuer. Wir haben jetzt Angst das wir dann doch leer ausgehen.
Warum? Dafür sehe ich keinen Anlass. Unter welchem Umständen solltet Ihr denn leer ausgehen?
quote:
Gibt es hier noch eine bessere Lösung?
Nein, wenn der Onkel das Haus nicht an Euch überschreiben will.
quote:
Die andere Möglichkeit: der Vermieter unterschreibt, dass ihr folgende Forderungen aus eingebrachten Leistungen im Falle der Auflösung/Ende Mietvertrag habt
Diesem Vorschlag wäre aber eine grundbuchliche Absicherung deutlich vorzuziehen. Und wenn der Onkel das Haus weiter als Sicherheit behalten möchte, was ich verstehen kann, dann kommt auch keine Übertragung gegen Nießbrauch oder Wohnrecht in betracht.
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