Haus, Testament, Auszahlung

3. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
Mel2006
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Haus, Testament, Auszahlung

Hallo liebe Forum-Mitglieder,

ich hätte nochmal eine Frage - diesmal hat es mit Erbrecht zu tun ;)

Zum Sachverhalt:

Person E und Person P haben eine gemeinsame eigene Doppelaushälfte und haben fünf Kinder (Personen H, J, M, K, W). Person P verstirbt und Person E und ihre fünf Kinder erben dessen Anteil je zur Hälfte (Kinder teilen ihre Hälfte durch 4). Person W bekommt das Haus von Personen E und P übertragen, daher entfällt sein Pflichtteil. Person W hat seine Geschwister (Personen M und K) ausgezahlt (Personen M und K innerhalb eines halben Jahres und Personen H und J innerhalb fünf Jahre). Personen H und J haben allerdings darauf verzichtet.

Inzwischen ist Person W ebenfalls verstorben und dessen Abkömmling (Person X) erbt das Haus - diese lebt allerdings nicht mit in diesem Haus. Person E hat lebenslanges Wohnrecht im Haus.

Jetzt geht es darum, dass Person X, sobald möglich, da das Haus sehr renovierungsbedürftig ist, das Haus verkaufen möchte/muss.

Darf/kann Person E in ihr eigenes Testament eintragen lassen, dass, wenn das Haus von Person X verkauft werden sollte, die Personen H und J noch ausgezahlt werden müssen (die fünf-Jahres-Frist ist allerdings auch schon um)?

Ich hoffe, ich habe den Sachverhalt einigermaßen gut verständlich schildern können?! :crazy:

Liebe Grüße

Testament oder Erbe?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7994 Beiträge, 4497x hilfreich)

Zitat:
Jetzt geht es darum, dass Person X, sobald möglich, da das Haus sehr renovierungsbedürftig ist, das Haus verkaufen möchte/muss.

Wer kauft ein Haus, das mit einem Wohnrecht belastet ist?

Zitat:
Darf/kann Person E in ihr eigenes Testament eintragen lassen, dass, wenn das Haus von Person X verkauft werden sollte, die Personen H und J noch ausgezahlt werden müssen (die fünf-Jahres-Frist ist allerdings auch schon um)?

Nein, das ist icht möglich.

Wer wie wann ausgezahlt werden muss, regelt der Notarvertrag indem die Immobilie auf W übertragen wurde.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mel2006
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Das Haus wurde schon vor Jahren von Person E und P gekauft. Das Wohnrecht der Person E besteht seitdem es auf Person W übertragen wurde und wurde im Grundbuch festgeschrieben. Dadurch, dass diese verstarb, erbte Person X dieses Haus. Das Wohnrecht der Person E besteht ja weiterhin?!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7994 Beiträge, 4497x hilfreich)

Zitat:
Das Wohnrecht der Person E besteht ja weiterhin?!

Ja.

0x Hilfreiche Antwort

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