Ich besitze seit rund 20 Jahren ein Haus, welches bis vor 2jahren mit einen Nießbrauch belegt war. Da diese Schenkung abzüglich des Kapitalwertes mit in die Berechnung des Pflichtteilergänzungsanspruches fällt, wollte ich wissen, ob ich Informationen über die Höhe bekommen kann. Denn ich weiß ja weder, was der Nießbraucher in den 20 Jahren investiert hat noch wie hoch die Mieteinnahmen waren. Ich wüsste einfach gerne, ob noch Zahlungen an den Erben auf mich zukommen. Oder steht diese Information nur den Erben zu? Die Erben haben nicht viel bekommen, so dass ich wohl tatsächlich zu einer Zahlung eines Ergängungsanspruches verpflichtet bin. Nur würde ich mich gedanklich gerne damit befassen, mit welcher Höhe ich rechnen muss.
Habe ich als Eigentümer das Recht zu erfahren wieviel Kapitalwert der Nießbraucher aus den Haus erwi
15. Juni 2017
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Frage vom 15. Juni 2017 | 10:02
Von
Status: Beginner (97 Beiträge, 17x hilfreich)
Habe ich als Eigentümer das Recht zu erfahren wieviel Kapitalwert der Nießbraucher aus den Haus erwi
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 15. Juni 2017 | 12:43
Von
Status: Unbeschreiblich (47506 Beiträge, 16808x hilfreich)
Der Wert des Nießbrauchrechtes wird auf Basis der ortsüblichen Vergleichsmiete ermittelt. Es spielt keine Rolle, welche Erträge der Nießbraucher mit seinem Recht tatsächlich erzielt hat.
#2
Antwort vom 15. Juni 2017 | 12:44
Von
Status: Richter (8020 Beiträge, 4498x hilfreich)
Die Ermittlung eines etwaigen Pflichtteilsergänzungsanspruchs ist kompliziert und sollte einem Fachmannn überlassen werden.
Zitat:Da diese Schenkung abzüglich des Kapitalwertes mit in die Berechnung des Pflichtteilergänzungsanspruches fällt, wollte ich wissen, ob ich Informationen über die Höhe bekommen kann.
Den Wert musst Du selbst ermitteln bzw. Du musst Dich mit den Erben einigen. Sehr vereinfacht gesagt ist der Jahreswert und das Alter des Nießbrauchers maßgeblich.
-- Editiert von cruncc1 am 15.06.2017 12:45
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