Hallo zusammen,
ich habe ein Problem, dass mir viel Zeit kostet und ich leider nicht weiterkomme:
Meine Grosstante ist Ende letzten Jahres verstorben. Sie hat mich als Alleinerben in Ihrem handschriftlichen Testament bedacht. Ihr Sohn sowie ihr Ehemann sind bereits viele Jahr vor ihr verstorben.
Ende Januar wurde über einen Notar der Antrag auf einen Erbschein beim zuständigen Amtsgericht gestellt.
Lt. Notar müssen die gesetzlichen Erben informiert werden (Erhalten Kopie des Erbscheinantrages) und haben dann eine gewisse Frist diesem zuzustimmen bzw stimmen bei nicht Antwort automatisch zu.
Meine Grosstante hatte 8 Geschwister - 2 davon sind bereits verstorben - hatten 2 bzw. 4 Kinder, die nun als gesetzliche Erben Ihrer Tante in Betracht kämen. Ich habe bei Antragstellung sämtliche Adressen der Geschwister sowie von 5 der 6 Kinder der Verstorbenen Parteien die aktuellen Adressen angeben können.
Von meiner Grossmutter (Schester meiner verstorbenen Patentante) weiss ich, dass die Anschreiben seitens des Gerichtes Anfang März versendet worden sind. Ist ist, sollte keine Antwort/Einspruch eingereicht worden sein, also bereits die automatische Zustimmung erfolgt.
Gestern haben wir über den Notar vom Gericht die Information erhalten, dass der eine Neffe bis zum heutigen Tage noch nicht ausfindig gemacht werden konnte. Welche Möglichkeiten habe ich als Privatperson mit den beiden nicht mehr aktuellen ehemaligen Adressen/Wohnorten an die entsprechenden Einwohnermeldeämter heranzutreten? Ich möchte die aktuelle Adresse garnicht selbst erhalten, mir würde er ausreichen, wenn diese an das Nachlassgericht gesendet wird.
Da wir eine sehr freundliche Bankberaterin haben, sind alle Kosten in Bezug auf Beerdigung/Wohnungsauflösung bereits über das Nachlasskonto abgerechnet worden, so dass wir derzeit keinen Zeitdruck haben. Da aber noch einige Euro über sind nach Abzug aller Kosten möchten wir natürlich irgendwann auch mal den Erbschein in den Händen haben um den Fall abschliessen zu können und über das Geld verfügen zu können, denn eine Kontovollmacht lag nicht vor.
* Gibt es eine Frist, wann auch ohne dass ein gesetzlicher Erbe, der ja nicht bedacht wurde, ausfindig gemacht wurde ein Erbschein erteilt werden kann?
* An wen (ausser Dedektei) kann ich mich wenden um die aktuelle Adresse ausfindig zu machen?
Soziale Netzwerke, Telefonbuch google usw. sind natürlich bereits durchsucht
* Gibt es sonst einen Ratschlag um den Fall zu beschleunigen?
Vielen Dank
Gruß
superhillu
Gesetzlicher Erbe (nicht bedacht) nicht auffindbar - Was tun?
13. April 2016
Thema abonnieren
Frage vom 13. April 2016 | 21:11
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gesetzlicher Erbe (nicht bedacht) nicht auffindbar - Was tun?
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 14. April 2016 | 13:52
Von
Status: Praktikant (794 Beiträge, 406x hilfreich)
Zitat:„Aber Mr. Dent, die Pläne lagen die letzten neun Monate im Planungsbüro aus."
„O ja.Als ich davob hörte bin ich gestern nachmittag gleich rüber gegangen um sie mir anzusehen. Man hatte sich nicht gerade viel Mühe gemacht, die Aufmerksamkeit darauf zu lenken. Ich meine, dass man’s jemandem gesagt hätte oder so."
„Aber die Pläne lagen aus…"
„Lagen aus? Ich musste schließlich zu erst in den Keller runter…"
„Da werden sie immer ausgehängt."
„Mit einer Taschenlampe."
„Tja, das Licht war wohl kaputt."
„Die Treppe auch."
„Aber die Bekanntmachung haben Sie doch gefunden, oder?"
„Jaja", sagte Arthur, „ja, das habe ich. Ganz zuunterst, in einem verschlossenen Aktenschrank, in einem unbenutzten Klo, an dessen Tür stand: Vorsicht, bissiger Leopard!"
http://www.erbrecht-heute.de/Oeffentliche-Zustellung.html
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