Gemeinschaftliches Testament (Mutter/Tochter/Sohn)

30. September 2016 Thema abonnieren
 Von 
thomash2016
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Gemeinschaftliches Testament (Mutter/Tochter/Sohn)

Hallo
Wir sind eine Familien WG Mutter, Tochter, Sohn künftig als WG bwzeichnet.
Ferner existiert noch eine zweite Tochter (als Tochter2) und ein Vater.

Wir wollen nun sicherstellen, dass unsere beiden Häuser (das einzige was es zu erben gibt) im Todesfall nur an die mitglider der WG vererbt werden und weder Vater noch Tochter2 eine Pflichtteil bekommen sollen.
Tochter 2 soll Nacherbin der WG werden, Vater soll ohne Pflichtteil lehr ausgehen.

Problem Vater:
Dürfte einfach sein: Wegen Kindesmisshandlung aller 3 Kinder und wegen schwerer Körperverletzung an der Mutter saß er sogar 2 Jahre in Haft allerdings ist dies nun schon mehr als 40 Jahre her. Seitdem besteht kein Kontakt zu ihm mehr.
Frage: Wie muss das im Testament angeführt werden um wirksam zu sein?

Problem Schwester:
Frage: Hat sie einen Pflichtteilsanspruch wenn Schwester oder Bruder stirbt?
Frage: Gibt es eine Möglichkeit auch sie vom Pflichtteil auszuschließen?


Zur Schwester:
Es besteht ein gutes Verhätnis zu Schwester. Es gibt jedoch 2 Gründe, wieso sie kein Pflichtteil bekommen soll.
1. Sie lebt schon 20 JAhre oder mehr von Hartz 4 und hätte eh keinen langfristigen Nutzen.
2. Viel entscheidender ist, dass das die Häuser noch sehr stark verschuldet sind und es wirtschaftlich den überlebenden WG Mitgliedern nicht möglich wäre die Schwester auszuzahlen. Da die Häuser teilweise das einzige Rentensicherheit darstellen wäre durch die Anfechtung gleichzeitig auch die Existenz der überlebenden WG Mitglieder gefährdet.

Folgende Überlegung:
Jeder von uns schreibt ein Einzeltestament indem die jeweils anderen WG Mitgliedern als Erben bestimmt werden.
Nachträglich wird ein Gemeinschaftstestament aufgestellt mit gleichem Inhalt und dem Zusatz dass bei Anfechtung dieses Testamentes der Anfechter ausschließlich auf den Pflichtteil bechränkt wird.

Letzte Frage:
Falls meine Schwester (was sehr wahrscheinlich ist) freiwillig auf das Testament und deren Anfechtung verzichtet, kann es dann sein, dass Hartz 4 ihrerseits das Testament anfechtet bzw. meine Schwester2 dazu zwingt?

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

Den Vater zu enterben könnte funktionieren, bei Tochter2 funktioniert das keinesfalls.

Zitat (von thomash2016):
Sie lebt schon 20 JAhre oder mehr von Hartz 4 und hätte eh keinen langfristigen Nutzen.


Doch. Die Allgemeinheit würde von den Sozialleistungen entlastet.

Zitat (von thomash2016):
Falls meine Schwester (was sehr wahrscheinlich ist) freiwillig auf das Testament und deren Anfechtung verzichtet, kann es dann sein, dass Hartz 4 ihrerseits das Testament anfechtet bzw. meine Schwester2 dazu zwingt?


Nö. Die Leistungen werden einfach eingestellt bzw. müssen zurück gezahlt werden (§ 34 Abs. 1 SGB II ).

Zitat (von thomash2016):
2. Viel entscheidender ist, dass das die Häuser noch sehr stark verschuldet sind und es wirtschaftlich den überlebenden WG Mitgliedern nicht möglich wäre die Schwester auszuzahlen.


Kein Argument. Man kann ja eines oder beide Häuser verkaufen.

Zitat (von thomash2016):
Da die Häuser teilweise das einzige Rentensicherheit darstellen wäre durch die Anfechtung gleichzeitig auch die Existenz der überlebenden WG Mitglieder gefährdet.


Zum einen dürfte ja noch eine Rentenversicherung vorhanden sein. Zum anderen ist die Existenz nicht gefährdet, im Falle des Falles hat man ja Anspruch auf Grundsicherung. Nur die Häuser sind in der Tat gefährdet, dann war die Finanzierung offensichtlich nicht solide genug.

Im eigenen Haus leben ist nicht Existenz, sondern Luxus, den man sich auch leisten können muss. Keinesfalls ist die Finanzierung des Eigentum zu Lasten des Staats (hier Erbverzicht Tochter2) vorgesehen.

1x Hilfreiche Antwort


#3
 Von 
thomash2016
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Vater und Mutter sind längst geschieden. Dem Vater wurden zudem die Vaterrechte gänzlich entzogen.

d.h. wenn Mutter stirbt erbt Vater nichts und wenn Vater stirbt erbt Mutter Nichts. Richtig?

dass der Vater beim Tod der Kinder nicht enterbt werden kann ist so nicht richtig:
Zitat: "sich der Pflichtteilsberechtigte eines Verbrechens oder eines schweren vorsätzlichen Vergehens gegen den Erblasser, dessen Ehegatten einem anderen Abkömmling oder einer anderen dem Erblasser ähnlich nahe stehenden Person schuldig macht," Quelle: http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/enterbung/enterbung_01.html

Zu meiner Schwester:
kann ich die Auszahlung des Pflichtteils verweigern und stattdessen Niesrecht oder Wohnrecht einräumen?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Mutter verschenkt ihren Anteil an die beiden Geschwister. Diese machen ein Testament wer erbt, wenn sie sterben.
Aber wenn ich ehrlich bin, würde ich mich hier vom Notar beraten lassen, auch was Wohnrechte angeht.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8009 Beiträge, 4497x hilfreich)

Zitat:
Jeder von uns schreibt ein Einzeltestament indem die jeweils anderen WG Mitgliedern als Erben bestimmt werden.
Nachträglich wird ein Gemeinschaftstestament aufgestellt....

Das funktioniert nicht, da nur Ehegatten ein gemeinschaftliches Testament errichten können!

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__2265.html

Es müsste ein notarieller Erbvertrag beurkundet werden.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
thomash2016
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von sika0304):
Mutter verschenkt ihren Anteil an die beiden Geschwister. Diese machen ein Testament wer erbt, wenn sie sterben.
Aber wenn ich ehrlich bin, würde ich mich hier vom Notar beraten lassen, auch was Wohnrechte angeht.


Ich denke das ist die beste Lösung.

Nachteil ist natürlich, dass dann wenn eines der Geschwister stirbt, die Erbschaftssteuer höher ist. Doch uum die Erbschaftssteuer kommen wir eh nicht herum, da der Freibetrag unter den Geschwistern nur 20.000 ist.

Ich vermute jedoch dass man die Schulden vom Erbe abziehen kann.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Eine Erbe ist das, was überbleibt, wenn man vom Vermögen die Schulden abzieht.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Der Vater kann aufgrund seiner Haftstrafe enterbt werden.

Der Pflichtteil ist ein Anspruch der sofort fällig und in Geld zu zahlen ist.

Für die Tochter2 macht es Sinn sich in dem Fall vorher aus dem Bezug von ALG2 abzumelden, damit das Erbe nicht als Einkommen gewertet wird, sondern bei einem erneuten Antrag auf ALG2 dem Schonvermögen zugerecht wird.

Zu überlegen wäre auch ob bei den Häusern Teilungserklärungen in Betracht kommen und die Tochter2 eine von ihr selbst bewohnte Eigentumswohnung erhält. Diese wird nämlich auch geschont.

Ansonsten bedarf es eines notariell beurkundeten Erbvertrages.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.832 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen