Gemeinschaftliches Testam. nachträglich änderbar?

10. November 2011 Thema abonnieren
 Von 
Englishman
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Gemeinschaftliches Testam. nachträglich änderbar?

Gültiges Testament, von Ehemann und Ehefrau - ohne Kinder und lebende Eltern/Großeltern - unterschrieben, lautet: Nach dem Tode des Letzversterbenden erben namentlich genannte Neffen und Nichten den Nachlass in einem bestimmten Verhältnis.

Ehemann ist gestorben.

Kann das Testament danach mit Zustimmung aller Beteiligten (Witwe und im Testament genannte Personen) noch nachträglich geändert werden, z.B. dass nicht die Nichten/Neffen erben sondern deren Kinder zu gleichen Teilen (mehr Personen = mehr Freibeträge)?

-----------------
""

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Arcturus
Status:
Praktikant
(897 Beiträge, 341x hilfreich)

Nach dem Tod des ersten Ehegatten kann der Längerlebende keine Änderungen der wechselbezüglichen Verfügungen mehr vornehmen.
Die Einsetzung der Schlußerben gehört ohne Zweifel zu den wechselbzüglichen Verfügungen.

Die Einwilligung aller Beteiligten kann auch gar nicht eingeholt werden, denn der Erstversorbene kann ja nun schlecht befragt werden. Und er darf darauf vertrauen, dass sein letzter Wille auch nach seinem Tod so durchgesetzt wird.

-----------------
"Lukas 7,23"

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47487 Beiträge, 16806x hilfreich)

Mit dem Einverständnis aller noch lebenden Beteiligten kann das Testament entgegen der Aussage von Arcturus geändert werden.

-----------------
" "

2x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.846 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen