Geld "versteckt" bzw abgezogen?

15. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
MarcelLinz
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 1x hilfreich)
Geld "versteckt" bzw abgezogen?

Hallo zusammen,

ich versuche es kurz zu machen, falls Infos fehlen, bitte Bescheid geben, danke!
Die Mutter meines Vaters bekommt eine Rente. Der Wille meiner Oma war es, dass ihr Geld nach ihrem Tod gerecht zwischen meinem Vater und meiner Tante aufgeteilt wird.
Meine Tante (die Zugriff auf das Konto meiner Oma hat) zieht diese Rente jedoch monatlich ab und schafft das Geld, wie ich denke, ins Ausland (die Rente ist sehr hoch). Dabei sagen muss ich, dass meine Oma Alzheimer hat und somit nicht mehr "direkt" über ihr Geld verfügt.
Der Wille meiner Oma wird somit übergangen. Im Testament steht, dass das vorhandene Geld gerecht zwischen meinem Vater und meiner Tante aufgeteilt wird. Aber was ist, wenn vorher durch meine Tante einfach alles "weggeschafft" wird? Kann man irgendetwas machen?

Vielen vielen Dank!

Viele Grüße,
Marcel

-- Editiert von MarcelLinz am 15.04.2018 19:46

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47 Antworten
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#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47616 Beiträge, 16829x hilfreich)

Wenn mit "Wegschaffen" gemeint ist, dass das Geld auf ein eigenes Konto der Tante überwiesen wird, dann erfüllt das den Straftatbestand der Untreue (§ 266 StGB ).

Sollte sie das Geld jedoch im Namen der Tante anlegen, so wäre das OK.

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#2
 Von 
MarcelLinz
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für deine Antwort. Nein es ist nicht nur im Namen angelegt:( Es wird wirklich versucht, dass Geld auszugeben und "zu verstecken", sodass nichts mehr übrig bleibt. Wie kann man so etwas denn beweisen? Besten Dank!!

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#3
 Von 
gaga92
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 603x hilfreich)

Solange die Oma lebt, gilt das Testament nicht.

Wo lebt die Oma denn? In einem Pflegeheim sind die Kosten sehr hoch, da bleibt auch von einer sehr hohen Rente wenig übrig!

Woher stammt die Information, das die Tante das Geld abzweigt und ohne Erlaubnis der Oma für eigene Zwecke ausgibt? Gibt es eventuell eine Absprache mit der Oma, dass die Tante das darf?

Das Beste ist, jetzt alles zu dokumentieren und im Falle des Todes der Oma die Tante aufzufordern, über den Verbleib des Geldes Rechenschaft abzulegen.


-- Editiert von gaga92 am 17.04.2018 10:17

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#4
 Von 
MarcelLinz
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke! Die Oma lebt bei der Tante. Oma ist nicht mehr zurechnungsfähig.. Das Geld wird zu 100% abgezweigt.. das ist durchgesickert. Eine Absprache gibt es nicht, da Oma nicht zurechnungsfähig ist. Wie dokumentiert man so etwas, wenn man nicht mal Zugriff aufs Konto hat? Danke!!!!

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#5
 Von 
MarcelLinz
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich muss den Thread leider nochmal anstoßen. Die Oma ist jetzt gestorben und die Tante behauptet es wäre kein Cent mehr vorhanden. Allerdings ist Gewiss, dass die Oma jeden Monat eine hohe Rente bekommen hat, welche auch dokumentiert ist. Im Testament steht, dass das verbliebene Geld zu gleichen Maßen aufgeteilt wird. Da die Oma nur zwei Kinder hat, wäre es ja dann 50 50.
Wie wäre das beste Vorgehen? Wie beweist man, dass die Tante jeden Monat über Jahre mit der Bankkarte der Oma das Geld "weggeschafft" hat. (Die Tange hatte eine Vollmacht)
Ich danke euch sehr!
LG

-- Editiert von MarcelLinz am 11.02.2019 18:39

-- Editiert von MarcelLinz am 11.02.2019 18:40

-- Editiert von MarcelLinz am 11.02.2019 18:40

-- Editiert von MarcelLinz am 11.02.2019 18:50

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47616 Beiträge, 16829x hilfreich)

Gegenüber der Bank hat Dein Vater als Erbe Anspruch auf Auskunft gegenüber der Bank und kann sich die Kontoauszüge der letzten 10 Jahre herausgeben lassen. Je nachdem, welche Zahlungen sich aus diesen Kontoauszügen ergeben kann man dann weiter sehen.

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#7
 Von 
MarcelLinz
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke! Nach Beschaffung der Auszüge: Jeden Monat wurden 2200€ abgehoben mit der Vollmacht über die letzten 10 Jahre hinweg...

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#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47616 Beiträge, 16829x hilfreich)

Es geht also um mehr als 250.000€ insgesamt?

Da würde ich jetzt eine Strafanzeige bei der Polizei jedenfalls dann machen, wenn die Tante nicht umgehend die Hälfte des Geldes an Deinen Vater heraus gibt oder eine plausible Erklärung für dessen Verbleib nennt.

Da es sich nach meiner Auffassung um einen besonders schweren Fall von Untreue (§ 266 Abs. 2 StGB i.V.m § 263 Abs. 3 StGB ) handeln würde, steht darauf eine Mindeststrafe (!!) von 6 Monaten Freiheitsentzug.




-- Editiert von hh am 20.04.2019 19:55

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#9
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3533 Beiträge, 558x hilfreich)

Die Oma lebte bei der Tante, welches Geld bekam die Tante dafür? Pflegegeld geht meist für die Pflege drauf und umsonst wird die sich die Tante nicht um die Oma gekümmert haben. Man bedenke, Demente sind keine einfachen Patienten.
Vielleicht gab es eine Vereinbarung, nicht ins Heim dafür bekommt die Tante die Rente der Oma.

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#10
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von MarcelLinz):
Danke! Nach Beschaffung der Auszüge: Jeden Monat wurden 2200€ abgehoben mit der Vollmacht über die letzten 10 Jahre hinweg...


Und? Die Oma hat bei der Tante gewohnt, ist von dieser gepflegt und versorgt worden. Schauen Sie sich mal Kosten für Pflegeheime oder Ganztagsbetreuung an.

Ist es der Oma dort schlecht ergangen? Nein ... was soll dann der ganze Tanz?

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#11
 Von 
MarcelLinz
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 1x hilfreich)

Die Tante bekam für die Pflege eine eigene Rente. Dieses Pflegegeld gabs allerdings nur die letzten 4 Jahre.
Die Pflege hat weiterhin nichts gekostet außer Essen! Die Oma lebte einfach nur in einer eigene Wohnung in diesem Haus. Weiterhin bekam die Oma eine weitere kleine Rente von rund 400€
Und das ganze über 30 Jahre hinweg.....(wie auch die 2200€) -->Dadurch war vorher schon ein erheblicher Geldbetrag vorhanden
So teuer war diese Pflege einfach nicht. Das Geld wurde zu 100% veruntreut. Mein Vater war täglich einmal bei meiner Oma und hat diese besucht.
Ich möchte Gerechtigkeit, nicht mehr und nicht weniger. Danke euch!






-- Editiert von MarcelLinz am 21.04.2019 11:12

-- Editiert von MarcelLinz am 21.04.2019 11:14

-- Editiert von MarcelLinz am 21.04.2019 11:14

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
MarcelLinz
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von hh):
Es geht also um mehr als 250.000€ insgesamt?





-- Editiert von hh am 20.04.2019 19:55

Eigentlich müsste es sogar noch viel mehr sein. Weil die Oma die Rente über mehr als 30 Jahre bekommen hat. Das Geld hat die Oma nie verbraucht, weil sie es für die Kinder sparen wollte und sehr sparsam lebte. Kann man das nicht sogar auch irgendwie beweisen? Danke!


-- Editiert von MarcelLinz am 21.04.2019 11:17

-- Editiert von MarcelLinz am 21.04.2019 11:18

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Gerechtigkeit? Ihr Vater war einmal täglich bei seiner Mutter ... Sie wahrscheinlich fast nie. Wissen Sie eigentlich, wieviel Aufwand und Mühe notwendig sind, eine solche ältere Dame vollzeit zu pflegen und zu versorgen?

Wäre die Oma im einem Pflegeheim gewesen, wärend mindestens 3.000 Euro / Monat fällig gewesen.

Und was heißt: " die Oma war nicht mehr zurechnungsfähig"? War die Tante als Betreuerin eingesetzt? Mit welchen Vollmachten? Oder war die Oma vielleicht doch noch klar genug im Kopf, um die Vollversorgung durch die Tante entsprechend zu honorieren?

Nochmal: ging es der Oma während der ganzen Jahre gut? Muss ja wohl ... sonst hätten Sie bzw. Ihr Vater ja wohl früher entsprechende Maßnahmen eingeleitet.

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#14
 Von 
MarcelLinz
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 1x hilfreich)

Mein Vater war täglich einmal da... Er hat sie auch gepflegt. Die Oma wohnte bei der Tante...

Naja es kam vor, dass sie frieren musste, weil die Tante die Heizung abgestellt hatte....

Wer Betreuer war weiß ich leider nicht...

Gepflegt werden musste die Oma nur die letzten paar Jahre... Was ist mit den 25 Jahren davor? Kostet eine Pflege Millionen?

-- Editiert von MarcelLinz am 21.04.2019 12:27

-- Editiert von MarcelLinz am 21.04.2019 12:28

-- Editiert von MarcelLinz am 21.04.2019 12:29

-- Editiert von MarcelLinz am 21.04.2019 12:30

-- Editiert von MarcelLinz am 21.04.2019 12:31

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
MarcelLinz
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 1x hilfreich)

So ganz nebenbei wurde ein Tag nach Omas Tod das restliche Geld abgehoben... Unglaublich

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
TochterX
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von guyfromhamburg):
Gerechtigkeit? Ihr Vater war einmal täglich bei seiner Mutter ... Sie wahrscheinlich fast nie. Wissen Sie eigentlich, wieviel Aufwand und Mühe notwendig sind, eine solche ältere Dame vollzeit zu pflegen und zu versorgen?

Wäre die Oma im einem Pflegeheim gewesen, wärend mindestens 3.000 Euro / Monat fällig gewesen.

Und was heißt: " die Oma war nicht mehr zurechnungsfähig"? War die Tante als Betreuerin eingesetzt? Mit welchen Vollmachten? Oder war die Oma vielleicht doch noch klar genug im Kopf, um die Vollversorgung durch die Tante entsprechend zu honorieren?

Nochmal: ging es der Oma während der ganzen Jahre gut? Muss ja wohl ... sonst hätten Sie bzw. Ihr Vater ja wohl früher entsprechende Maßnahmen eingeleitet.


Sachlich haben sie nichts beizutragen?

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
TochterX
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von MarcelLinz):
So ganz nebenbei wurde ein Tag nach Omas Tod das restliche Geld abgehoben... Unglaublich


Ohne Anwalt werden Sie nicht auskommen. So wie Sie die Situation schildern, hat die Tante die Gelder der bewilligten Pflegestufe bekommen, war als Vormund bestellt, worauf die Kontovollmacht hindeutet, und sie hat sich am Vermögen bereichert. Sie werden Ihre Ansprüche ohne Anwalt nicht durchsetzen können.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3533 Beiträge, 558x hilfreich)

Wenn ihr Vater jeden Tag bei der Oma war, müsste er doch besser informiert sein.

Als die Oma noch nicht dement war, hätte er darüber mit ihr reden können. Er hat hingenommen, dass die Schwester offenbar eine Versorgungsvollmacht hatte. Warum reagierte er da nicht?
Warum wollte die Oma, dass er keine Vollmacht bekam.

Die Situation ist ärgerlich, da kann nur ein Anwalt helfen, wenn überhaupt. Gibt es noch mehr Geschwister?

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3091x hilfreich)

Zitat (von MarcelLinz):
Ich möchte Geld Gerechtigkeit, nicht mehr und nicht weniger.
.

Zitat (von MarcelLinz):
Im Testament steht, dass das vorhandene Geld gerecht zwischen meinem Vater und meiner Tante aufgeteilt wird.
Damit muß strenggenommen geschaut werden, welche Kontostände es zum Todeszeitpunktbgab und davon wird die Beerdigung bezahlt und ein möglicher Restbetrag aufgeteilt. Daß nicht mehr so viel vorhanden war wie Sie (was haben Sie eigentlich damit zu tun, Sie sind doch gar kein Erbe), steht ja auf einem anderen Blatt.

Ich lese immer nur "ich denke", "ich vermute", "ich gehe davon aus" - aber nichts genaues weiß man nicht.
Zitat (von MarcelLinz):
Die Pflege hat weiterhin nichts gekostet außer Essen!
Das ist mehr als blauäugig! Wer putzt, wer sorgt für Medikamenteneinnahme,, wer bewacht und so weiter. Es ist offensichtlich, daß Sie da wirklich null Ahnung haben (ohne Vorwurf, aber so ist es).
Zitat (von hh):


Fangen Sie doch erst mal so an:
Zitat (von hh):
Gegenüber der Bank hat Dein Vater als Erbe Anspruch auf Auskunft gegenüber der Bank und kann sich die Kontoauszüge der letzten 10 Jahre herausgeben lassen. Je nachdem, welche Zahlungen sich aus diesen Kontoauszügen ergeben kann man dann weiter sehen.


-- Editiert von fb367463-2 am 21.04.2019 15:37

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
MarcelLinz
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 1x hilfreich)

Es hat niemand geputzt, außer meinem Vater!
Es gibt keine weiteren Geschwister.
Ich habe nichts damit zu tun, aber meine Eltern können das nervlich nicht.. deswegen mache ichs.
Die Medikamente wurden alle zusätzlich vom Amt bezahlt.
Ich sage überhaupt nichts blauäugig. Es ist genau so wie ich sage. Die Oma hat nahezu kein Geld verbraucht.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
MarcelLinz
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Wenn ihr Vater jeden Tag bei der Oma war, müsste er doch besser informiert sein.

Als die Oma noch nicht dement war, hätte er darüber mit ihr reden können. Er hat hingenommen, dass die Schwester offenbar eine Versorgungsvollmacht hatte. Warum reagierte er da nicht?
Warum wollte die Oma, dass er keine Vollmacht bekam.

Die Situation ist ärgerlich, da kann nur ein Anwalt helfen, wenn überhaupt. Gibt es noch mehr Geschwister?


Er hat nie etwas gesagt, weil er davon ausging, dass sich niemand bereichert hat. Er hatte seiner Schwester all die Jahre vertraut.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47616 Beiträge, 16829x hilfreich)

Ich bleibe dabei, dass es sich um Untreue in einem besonders schweren Fall handelt.

Warum einige Forenteilnehmer eine derart schwere Straftat versuchen zu rechtfertigen, kann ich nicht nachvollziehen. Erst recht nicht ist es nachvollziehbar, die Schuld auch noch beim Fragesteller bzw. dessen Vater zu suchen.

Der Vater hatte zu Lebzeiten der Oma keine Möglichkeit gegen die Vollmacht vorzugehen oder von seiner SchwesterRechenschaft zu fördern.

Ich stimme allerdings zu, dass wohl das Einschalten eines Anwaltes erforderlich ist. Bei einem Streitwert von 125.000€ sollte man aber die Höhe der Gebühren gleich am Anfang aushandeln.

1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32162 Beiträge, 5654x hilfreich)

Zitat (von MarcelLinz):
Die Medikamente wurden alle zusätzlich vom Amt bezahlt.
Von welchem Amt?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Zitat (von hh):
Ich bleibe dabei, dass es sich um Untreue in einem besonders schweren Fall handelt.


So sehe ich das auch.

Ich habe einen ähnlichen Fall zur Anzeige gebracht. Das Verfahren wurde allerdings mit dem Hinweis eingestellt, dass es sich um ein absolutes Antragsdelikt handele und lediglich die Verstorbene zu Lebzeiten einen erforderlichen Strafantrag hätte stellen können.

Zitat (von MarcelLinz):
Aber was ist, wenn vorher durch meine Tante einfach alles "weggeschafft" wird? Kann man irgendetwas machen?


Nach dem Tod der Großmutter ist die Tante nunmehr nach §§ 2027 , 2018 BGB zur Auskunft verpflichtet.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47616 Beiträge, 16829x hilfreich)

Zitat:
Das Verfahren wurde allerdings mit dem Hinweis eingestellt, dass es sich um ein absolutes Antragsdelikt handele und lediglich die Verstorbene zu Lebzeiten einen erforderlichen Strafantrag hätte stellen können.


Nach meiner Auffassung müsste auch ein Erbe Strafantrag stellen können. Richtig ist jedoch, dass der Sohn eines Erben nicht berechtigt ist einen Strafantrag zu stellen(§ 77 Abs. 2 StGB ).

Der Strafantrag muss innerhalb von 3 Monaten gestellt werden.

Richtig ist jedoch, dass der Sohn eines Erben keinen Strafantrag stellen kann.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
MarcelLinz
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 1x hilfreich)

innerhalb von 3 Monaten? Ab wann gilt das? Die Oma ist schon seit Dezember verstorben...
Danke für eure Antworten!

Und was ist der Unterschied zur normalen Klage? "Wirkt" das anders?

Zitat (von Anami):
Ein Versorgungsamt soweit ich weiß.

-- Editiert von MarcelLinz am 21.04.2019 19:43

-- Editiert von MarcelLinz am 21.04.2019 19:46

-- Editiert von MarcelLinz am 21.04.2019 19:48

-- Editiert von MarcelLinz am 21.04.2019 19:48

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Nach meinen Erfahrungen hätte hier lediglich die Verstorbene den erforderlichen Strafantrag stellen können, nicht aber ein Erbe.

Ich würde die Tante jetzt nachweislich mit Fristsetzung zur Auskunft nach §§ 2027 , 2028 BGB auffordern (in Antwort #24 habe ich mich vertippt und anstatt 2028 2017 geschrieben). Zu der Auskunft zählt selbstverständlich auch die Vorlage der Kontoauszüge der Großmutter.

-- Editiert von Ratsuchender@123net am 21.04.2019 19:50

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47616 Beiträge, 16829x hilfreich)

Die 3 Monate gelten ab Kenntnis der Straftat, d.h. spätestens seit die Kontoauszüge vorliegen.

Sollte die Verstorbene Kenntnis von den Überweisungen gehabt haben, so gelten die 3 Monate jedoch ab deren Kenntnis.

Wer antragsberechtigt ist steht im § 77 StGB . Danach kann der Vater Strafantrag stellen.

-- Editiert von hh am 21.04.2019 19:50

1x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
MarcelLinz
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 1x hilfreich)

Ist ein Strafantrag denn besser als eine normale Klage vor Gericht? Bin wirklich ein Laie. Danke!

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Strafrecht und Zivilrecht sind zu unterscheiden.

Meines Erachtens ist strafrechtlich - mit Ausnahme der Verfügungen nach dem Tod der Großmutter - nichts mehr zu holen.

Zivilrechtlich sollte die Tante erst vor einer Auskunfts- bzw. Stufenklage zur Auskunft aufgefordert werden, um sie in Verzug zu setzen.

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