Gebühren Hauskauf / Schenkung / Erbe

30. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
Robert-
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Gebühren Hauskauf / Schenkung / Erbe

Hallo,

ich hätte eine Frage zur Optimierung der Kosten bei einem Hauskauf innerhalb der Familie. Ich hoffe, ich habe das Thema in der richtigen Kategorie gepostet.

Hauswert: 100.000€

Besitzverhältnisse:
50% - Oma
25% - Tante 1
25% - Tante 2

Szenario 1:
Tante 1 Schenkung an Mutter (meine Oma) - Kosten für Notar + Grundbucheintrag notwendig, sonst keine Gebühren?
Tante 2 Schenkung an Mutter (meine Oma) - Kosten für Notar + Grundbucheintrag notwendig, sonst keine Gebühren?

Oma Schenkung des gesamte Hauses (100%) an mich - Kosten nur für Notar + Grundbucheintrag


Szenario 2:
Oma Schenkung 50% an mich - Kosten für Notar notwendig
Ich kaufe die Anteile von Tante 1 (25%) und Tante 2 (25%) - Kosten für Grunderwerbssteuer + Notar + Grundbucheintrag


Szenario 3:
Ich kaufe alle Anteile von Oma (50%), Tante 1 (25%) und Tante 2 (25%) - Kosten für Grunderwerbssteuer + Notar + Grundbucheintrag


Gefühlt würde ich vermuten, dass die Gesamtkosten in Szenario 2 am günstigsten für mich sind. Allerdings habe ich bisher noch nicht 100% den Überblick, wie sich tatsächlich die Gebühren berechnen. Sind die Notargebühren bei einem Kauf und einer Schenkung identisch?
Was passiert mit der Schenkung, wenn der Schenker innerhalb von weniger als 10 Jahren verstirbt?

Vielen Dank für Ihre Hilfe.

Beste Grüße

-- Editier von Robert- am 30.04.2017 11:27

-- Editier von Robert- am 30.04.2017 11:36

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8035 Beiträge, 4505x hilfreich)

Zitat:
Gefühlt würde ich vermuten, dass die Gesamtkosten in Szenario 2 am günstigsten für mich sind. Allerdings habe ich bisher noch nicht 100% den Überblick, wie sich tatsächlich die Gebühren berechnen.

Der Fachmann hierfür wäre der Steuerberater. Es geht nicht nur um Notarkosten, sondern ggf. auch um Schenkungsteuer bzw. Schenkungsteuerfreibeträge.
Zitat:
Sind die Notargebühren bei einem Kauf und einer Schenkung identisch?

Beide Verträge schlagen mit einer 2,0 Gebühr zu Buche, aber das wars dann schon

Notarkosten werden anhand des GnotKG berechnet.
Zitat:
Was passiert mit der Schenkung, wenn der Schenker innerhalb von weniger als 10 Jahren verstirbt?

Es können ggf. Pflichtteilsergänzungsansprüche geltend gemacht werden (falls es Pflichtteilsberechtigte gibt).

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47588 Beiträge, 16825x hilfreich)

Bei Szenario 1 muss man wegen § 42 AO aufpassen.

Bei Szenario 2 fällt ein Kaufpreis in Höhe von 50.000€ an, der mögliche Gebühren oder Steuern weit übertrifft. Bei Szenario 3 gilt das erst recht.

Dabei möchte ich gleich darauf hinweisen, dass ein Kaufvertrag, bei dem der Kaufpreis nicht fließt oder ein Schenkungsvertrag, bei dem aber tatsächlich Geld geflossen ist jeweils den Straftatbstand der Steuerhinterziehung erfüllen.

So ganz verstehe ich die 3 Szenarien nämlich nicht. Du fragst nach Gebühren, die ein paar Prozent den Verkehrswertes ausmachen und machst dabei die Spanne vom 0€ bis 100.000€ Zahlung für das Haus auf.

Entweder wird Dir das Haus geschenkt oder verkauft. Erst wenn klar ist, ob Oma und/oder die Tante Geld für ihren Hausteil haben wollen, kann man über Gestaltungsvarianten nachdenken.

Von den genannten Szenarien ist jedenfalls für Dich das Szenario 1 das mit großem Abstand günstigste vor den anderen Szenarien.

Außer den genannten Varianten gibt es natürlich noch weitere Möglichkeiten und wenn Oma und die Tanten eine Erbengemeinschaft sind, dann gibt es sogar noch spezielle Gestaltungsmöglichkeiten.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Robert-
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

vielen Dank für die Antworten.

Ich hätte noch eine weiter Frage zur Schenkung. Mir ist bekannt, dass bei einer Schenkung eine 10 Jahresfrist besteht, die dem Staat ermöglicht beispielsweise bei einem Pflegefall des Schenkers Geld von dem Beschenkten zurückzufordern.

Mich würde nun folgendes Szenario interessieren:
Die Oma hat eine Schenkung an einen Enkel getätigt und wird bspw. nach 5 Jahren zum Pflegefall. Die Kinder der Oma könnten entsprechend für die Pflegekosten aufkommen. Die Frage, die sich mir nun stellt, ist, ob der Staat für die Pflegekosten zuerst die Kinder der Oma belangt oder den Beschenkten (Enkel) belangt?
Ich hoffe, die Frage ist nachvollziehbar, falls nicht versuche ich es gerne noch einmal in anderen Worten zu erläutern.

Hintergrund der Frage ist, ob man einen Nachteil bei einer Schenkung gegenüber einem Verkauf mit einem Verkaufspreis von einem symbolischen 1€ hat, da die Oma kein Geld für den Verkauf möchte?

Vielen Dank im Voraus für eine Rückmeldung.
Beste Grüße.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8035 Beiträge, 4505x hilfreich)

Zitat:
Hintergrund der Frage ist, ob man einen Nachteil bei einer Schenkung gegenüber einem Verkauf mit einem Verkaufspreis von einem symbolischen 1€ hat, da die Oma kein Geld für den Verkauf möchte?

Das funktioniert so nicht! Wenn unter Wert "verkauft" wird, ist das eine gemischte Schenkung. Die Differnz zum Verkehrswert gilt als Schenkung.

Ein "Verkauf" für 1 EUR ist unsinnig.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47588 Beiträge, 16825x hilfreich)

Zitat:
Die Frage, die sich mir nun stellt, ist, ob der Staat für die Pflegekosten zuerst die Kinder der Oma belangt oder den Beschenkten (Enkel) belangt?


Es wird vorrangig die Schenkung zurückgefordert.

1x Hilfreiche Antwort

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