Hallo, von einem Freund ist die Mutter vor 4 Jahren verstorben. Jetzt heiratet der Vater meines Freundes wieder und jetzt stellt sich für meinen Freund folgende Frage bez diesem Passus im Testament:
Wiederverheiratungsklausel:
"Sollte der Überlebende von uns wieder heiraten, ist er verpflichtet, unseren gemeinsamen Kindern bzw. deren Abkömmlingen den Wert ihres gesetzlichen Erbteils in bezug auf den erstversterbenden Ehegatten auszuzahlen. Für die Berechnung ist dabei der ursprüngliche Bestand des Nachlasses zum Zeitpunkt des Erbfalles und der Wert der Nachlassgegenstände im Zeitpunkt der Wiederverheiratung maßgeblich."
1. Wie ist der "Zeitpunkt des Erbfalles" definiert? Vor 4 Jahren als seine Mutter verstarb?
2. Sagen wir vor 4 Jahren Betrug das gemeinsame Vermögen 100.000€ und ist jetzt bei der Hochzeit auf 200.000€ angestiegen. Welcher Wert würde dann zu wie viel veranschlagt werden? Würde mein Freund (er hat noch eine Schwester) zu 1/4 anspruch auf die 100.000€ oder die 200.000€ haben?
3. Wann genau müsste das Erbe ausgezahlt werden? Vor der neuen Hochzeit?
Vielen Dank!
Frage zu Wiederverheiratungsklausel
2. Januar 2018
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Frage vom 2. Januar 2018 | 20:09
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Frage zu Wiederverheiratungsklausel
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 2. Januar 2018 | 20:56
Von
Status: Unbeschreiblich (47631 Beiträge, 16834x hilfreich)
zu 1.: Korrekt
zu 2.: Es kommt nicht auf das gemeinsame Vermögen an, sondern nur auf das Vermögen, was der Mutter an ihrem Todestag gehört hat. Das ist nicht unbedingt die Hälfte des gemeinsamen Vermögens. Wenn man zur Vereinfachung jedoch von der Hälfte ausgeht, dann hätte Dein Freund Anspruch auf 12.500€.
zu 3.: Nach der Hochzeit, dann aber unverzüglich
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