Hallo zusammen,
ich habe eine Rechnung für die Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen bekommen.
Neben dem Wert des Nachlasses ist eine Spalte "Ihr Anteil" da steht 1/1.
Ich bin aber in Erbengemeinschaft mit meinem Bruder und Erbe
nicht das gesamte Vermögen, warum steht da 1/1 und nicht 1/2?
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Frage zu Rechnung Testamentseröffnung Amtsgericht
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Ich würde einfach mal beim Amtsgericht anrufen und nachfragen: entweder handelt es sich um ein Versehen, oder aber das Gericht hat nur eine Rechnung verschickt. Die Rechnung kannst du natürlich aus dem Nachlass bezahlen.
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Ich habe mal angerufen, sie haben nur eine Rechnung geschickt. Aber warum die das so gemacht haben, gabs keinen Erklärung für, nur dass das aus dem Nachlass bezahlt würde von den Erben.
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Das NG ist nicht verpflichtet, die Rechnung auf die Erben aufzuteilen, sondern kann den Betrag von einem Erben einfordern. Jeder Erbe haftet gesamtschuldnerisch für die gesamten Kosten.
Die Kosten können anteilig beim anderen Erben eingefordert werden.
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