Frage zu Rechnung Testamentseröffnung Amtsgericht

12. August 2013 Thema abonnieren
 Von 
Hoehlengnarf
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)
Frage zu Rechnung Testamentseröffnung Amtsgericht

Hallo zusammen,

ich habe eine Rechnung für die Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen bekommen.

Neben dem Wert des Nachlasses ist eine Spalte "Ihr Anteil" da steht 1/1.

Ich bin aber in Erbengemeinschaft mit meinem Bruder und Erbe nicht das gesamte Vermögen, warum steht da 1/1 und nicht 1/2?




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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
gaga92
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 603x hilfreich)

Ich würde einfach mal beim Amtsgericht anrufen und nachfragen: entweder handelt es sich um ein Versehen, oder aber das Gericht hat nur eine Rechnung verschickt. Die Rechnung kannst du natürlich aus dem Nachlass bezahlen.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Hoehlengnarf
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Ich habe mal angerufen, sie haben nur eine Rechnung geschickt. Aber warum die das so gemacht haben, gabs keinen Erklärung für, nur dass das aus dem Nachlass bezahlt würde von den Erben.

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3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8056 Beiträge, 4512x hilfreich)

Das NG ist nicht verpflichtet, die Rechnung auf die Erben aufzuteilen, sondern kann den Betrag von einem Erben einfordern. Jeder Erbe haftet gesamtschuldnerisch für die gesamten Kosten.

Die Kosten können anteilig beim anderen Erben eingefordert werden.

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