Frage wegen Nacherbe

1. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
Rold
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Frage wegen Nacherbe


Hallo Zusammen,
Ehepaar A und B schliessen einen Erbvertrag ab. A hat einen Bruder (C) und B 2 Kinder (K1 und K2) aus voriger Beziehung (nicht verheiratet).

B setzt A als Vorerben ein (Alleinerbe) und bestimmt K1 zum Nacherben mit dem Hinweis "Die Einsetzung als Nacherbe erfolgt jedoch nur unter der auflösenden Bedingung, dass von ihm auf meinen Tod ohne schriftliche Zustimmung des Vorerben Pflichtteils- oder PT Ergänzungsansprüche geltend gemacht werden. Der Nacherbfall tritt mit dem Tod des Vorerben ein" --> des Satz verstehe ich leider nicht, heisst das K1 wird nur NAcherbe wenn er seinen Pflichtteil einfordert?

Ersatznacherbe wäre C.

A wiederum setzt B zum Alleinerben ein, jedoch nur als Vorerbe. Zum Nacherben wird C bestimmt. Der Nacherbfall tritt mit dem Tod des Vorerben ein. Ersatzncherben sind die Abkömmlinge von C.

--> heisst das, das Erbe von A geht zwar zuerst auf B über, aber wenn B stirbt geht das Erbe nicht an dessen Kinder K1 und K2 sondern an den Bruder C bzw. dessen Kinder?

Im Test geht es nun um die Abwicklung mit der Annahme dass A verstorben ist und B nun Alleinerbe als Vorerbe ist und was passiert wenn B nun auch stirbt. Geht das Erbe von ehemals A nun an K1 oder an C? Und wann können K2 bzw. C ggf. Pflichtteilsansprüche geltend machen?

Ich hätte es wie folgt beantwortet: Wenn B stirbt geht das Erbe von ehemals A an den Nacherben C. Dieser muss dann auch Erbschaftssteuer bezahlen nach Abzug eines Freibetrages von 20 T€. K1 wird Erbe aus dem restlichen Vermögen von B (ausgenommen dem ehem. Vermögen von A) und K2 kann lediglich den Pflichtteil einfordern, auch bezogen auf das restliche Erbe. Liege ich da richtig?

Testament oder Erbe?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47504 Beiträge, 16808x hilfreich)

Ja, da liegst Du richtig.

0x Hilfreiche Antwort

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