Frage Schreiben Nachlassgericht

11. Oktober 2015 Thema abonnieren
 Von 
Kerstin.NRW
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Frage Schreiben Nachlassgericht

Hallo, mein Onkel ist leider verstorben und nun hat meine Mutter ein Schreiben vom Nachlassgericht bekommen.
In dem Schreiben steht, dass mehrere Verfügungen von Todes wegen vorliegen, die eröffnet werden müssen.
Meine Mutter soll nun die Original-Sterbeurkunde und einen Hinterlegungsschein mit der Nummer XXX vorlegen.

Kann mir jemand sagen was das bedeutet?
Meine Mutter hat als Schwester meines Onkels als einzige dieses Schreiben bekommen.

Danke und LG

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47482 Beiträge, 16806x hilfreich)

Was ist denn an dem Schreiben unverständlich?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Kerstin.NRW
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich verstehe es so, dass dort ein Testament hinterlegt ist, wobei das eigentlich keinen Sinn macht. Das passt nicht zu ihm.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1587 Beiträge, 976x hilfreich)

Bisschen seltsam ist das schon. Er muss nicht unbedingt ein Testament beim Gericht hinterlegt haben. Er kann auch eines in seinem Küchenschrank aufbewahrt haben, irgendjemand hat es gefunden, beim Gericht abgegeben und dann muss es eröffnet werden.
Aber wieso deine Mutter nach Ansicht des Nachlassgerichtes jetzt im Besitz eines Hinterlegungsscheines für das Testament sein sollte erschließt sich mir nicht. Außerdem ist der Hinterlegungsschein doch nur die Erinnerungsstütze für den Testierenden, dass er (vor seinem Tod) ein Testament in die amtliche Verwahrung gegeben hat. Zur Eröffnung der Testamente braucht man ihn nicht. Ich würde da mal beim Nachlassgericht nachfragen.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hambre
Status:
Schüler
(193 Beiträge, 74x hilfreich)

Zitat:
Ich verstehe es so, dass dort ein Testament hinterlegt ist


So würde ich das auch sehen.

Zitat:
wobei das eigentlich keinen Sinn macht. Das passt nicht zu ihm.


So kann man sich irren

Zitat:
Außerdem ist der Hinterlegungsschein doch nur die Erinnerungsstütze für den Testierenden, dass er (vor seinem Tod) ein Testament in die amtliche Verwahrung gegeben hat. Zur Eröffnung der Testamente braucht man ihn nicht. Ich würde da mal beim Nachlassgericht nachfragen.


Auch wenn man den Hinterlegungsschein nicht unbedingt für die Eröffnung des Testamentes braucht, so fragt das Nachlassgericht doch regelmäßig danach.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Kerstin.NRW
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke euch.
Habe heut versucht die Dame zu erreichen, leider ohne Erfolg. Ich werde dranbleiben.

2x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.795 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen