Hallo, unter Anderen bin auch ich in einem Berliner Testament als Nacherbe benannt worden. Es gibt auch den Hinweis, dass wenn einer der Nacherben beim Versterben des ersten Erblasses den Pflichtteil möchte, er später auch nur den Pflichtteil erhalten wird.
Wenn ich nach dem Erstversterbenden ein Nachlassverzeichnis haben möchte, muss ich dann auch den Pflichtteil verlangen? Und wenn ich nach Erhalt des Nachlassverzeichnisses den Pflichtteil nicht verlange, würde ich nach Versterben des hinterbliebenen Ehepartners trotzdem nur den Plichtteil des zuletzt gestorbenen zugebilligt bekommen ?
-- Editiert von Zweifel am 17.02.2018 21:05
Folgen wenn ein Nachlassverzeichnis verlangt wird
4. Februar 2018
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Frage vom 4. Februar 2018 | 18:38
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Folgen wenn ein Nachlassverzeichnis verlangt wird
Testament oder Erbe?
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