(Finanzielle-)Pflichten am Grundstück trotz fehlendem Grundbucheintrag?

14. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
Chemivy
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
(Finanzielle-)Pflichten am Grundstück trotz fehlendem Grundbucheintrag?

Guten Tag,

mir bereitet folgendes Szenario etwas Kopfzerbrechen:

Im Vorfeld:
Unsere Mutter (meiner Schwester und meine) ist vor 4 Jahren verstorben.
Sie war zu dem Zeitpunkt mit unserem Stiefvater verheiratet.
Es gab kein Testament.

Unsere Tante hat vor kurzem einen Brief der DB erhalten, in dem es hieß, sie müsse einen Baum auf einem Grundstück fällen lassen, weil dieser den Bahnverkehr beeinträchtigt. Die Fällung dürfte sich, auf Grund der örtlichen Gegebenheiten, auf einige T€ belaufen.

Bis zu diesem Zeitpunkt war mir nicht bewusst, dass das Grundstück überhaupt meiner Mutter und meiner Tante gehört. Ich war der Meinung es ist im Besitz unserer Großmutter, da das Grundstück bezüglich Änderung des Grundbucheintrags nie angesprochen wurde. Das heißt, sowohl unsere Mutter als auch unsere Tante stehen nach wie vor als Eigentümer drin.

Jetzt meine Fragen:
Geht das Grundstück automatisch in den Besitz meiner Schwester und mir über? Inwieweit betrifft das alles unseren Stiefvater? Gibt es die Möglichkeit das Grundstück auszuschlagen, falls wir in der Pflicht sind?

Im voraus vielen Dank für die Antwort!

Mit freundlichen Grüßen
Chemivy

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47602 Beiträge, 16827x hilfreich)

Zitat:
Geht das Grundstück automatisch in den Besitz meiner Schwester und mir über? Inwieweit betrifft das alles unseren Stiefvater?


Wenn Deine Mutter kein Testament hinterlassen hat, dann geht der Anteil Deiner Mutter am Grundstück zu 50% an den Stiefvater und zu je 25% an Dich und Deine Schwester.

Zitat:
Gibt es die Möglichkeit das Grundstück auszuschlagen, falls wir in der Pflicht sind?


Ein Erbe kann innerhalb von 6 Wochen nachdem man von seiner Erbenstellung erfahren hat ausgeschlagen. Da es allgemein bekannt ist, dass Kinder von ihren Eltern erben beginnt die 6-Wochenfrist mit dem Tag, an dem Ihr vom Tod Eurer Mutter erfahren habt. Die Ausschlagungsfrist ist daher längst verstrichen.

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#2
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8037 Beiträge, 4506x hilfreich)

Zitat:
Geht das Grundstück automatisch in den Besitz meiner Schwester und mir über?

Ja. Dass im Grundbuch nocht die Mutter eingetragen ist, spielt keine Rolle.

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#3
 Von 
Chemivy
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten!

Eine Frage habe ich dennoch.

Dass wir jetzt erst erfahren haben, dass dieses Grundstück überhaupt in dem Besitz unserer Mutter war, ergo jetzt in unserem ist, spielt dabei auch keine Rolle? Bzgl. Ausschlagungsfrist. Ein Testament gab es nicht und Post vom Amtsgericht kam auch keine, dass es noch irgendwelche Liegenschaften o.Ä. gibt.

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47602 Beiträge, 16827x hilfreich)

Zitat:
Dass wir jetzt erst erfahren haben, dass dieses Grundstück überhaupt in dem Besitz unserer Mutter war, ergo jetzt in unserem ist, spielt dabei auch keine Rolle?


Hättest Du denn vor 4 Jahren ausgeschlagen, wenn Du damals gewusst hättest, dass es das Grundstück gibt? Wenn ja, warum? Die jetzigen Kosten für die Baumfällung darfst Du bei der Frage nach dem "warum" nur mit einbeziehen, wenn diese vor 4 Jahren bereits absehbar gewesen wären.

Ist denn der Nachlass Deiner Mutter überschuldet oder wäre er unter Berücksichtigung der Kosten für die Baumfällung überschuldet?

Zitat:
Ein Testament gab es nicht und Post vom Amtsgericht kam auch keine, dass es noch irgendwelche Liegenschaften o.Ä. gibt.


Dass Kinder von ihren Eltern erben weiß man doch auch ohne dass man darauf vom Nachlassgericht hingewiesen wird. Daher beginnt die 6-Wochenfrist mit der Kenntnis vom Tod des Elternteils.

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#5
 Von 
Chemivy
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Fällarbeiten waren natürlich bedingt absehbar. Als Kind habe ich dort oft gespielt und die Bäume waren damals schon riesig. Da meiner Tante zwar bekannt war, dass es existiert, sie aber keine Idee hatte wie es dort aussieht und ich der Überzeugung war, es gehöre unserer Großmutter, hat sich darüber allerdings niemand Gedanken gemacht.

Auf Grund der Lage, der Größe und den örtlichen Gegebenheiten ist mit dem Grundstück absolut nichts anzufangen (~220m², teils Steilhang, teils Tümpel, keine Zufahrt möglich, stark bewachsen, oben 3m bis zur Bahnlinie, unten 2m bis zu einem Bach, ect.). Einen Verkauf sehe ich als aussichtslos. Deshalb hätte ich, meine Schwester vermutlich ebenso, meine Anteile bedenkenlos meiner Tante zugesprochen.

Einen wirklichen Nachlass gab es auch nicht. Es war quasi nichts da, was man hätte aufteilen können, bis auf den Hausstand meiner Mutter und unseres Stiefvaters, der sich finanziell und, aufgrund der Entfernung, organisatorisch komplett um die Beerdigung und alles weitere gekümmert hat. Deshalb wurden da meinerseits auch nie Forderungen gestellt. Ich war im Grunde nur zur Beerdigung Vorort und sonst komplett außen vor.

Aber hätte, hätte, Fahrradkette...

Dann schaue ich jetzt, dass wir jemanden Finden der die Bäume für unter 10t€ umlegen kann :/

Vielen Dank für die gute Beratung! :)

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47602 Beiträge, 16827x hilfreich)

Grundsätzlich ist es denkbar, dass man die Annahme einer Erbes wegen Irrtum (§ 119 BGB ) anfechten kann. Die notwendige Argumentation steht hier nach meiner Auffassung aber auf sehr wackligen Beinen.

Außerdem sollte man bedenken, dass bei erfolgreicher Anfechtung die Kosten komplett bei Deiner Tante landen würden. Auch da muss man sich überlegen, ob das denn gewollt wäre.

Außerdem kann man ja auch noch prüfen, ob man zum Fällen der Bäume überhaupt verpflichtet ist. Vielleicht kann eine Kostenübernahme oder wenigstens eine Kostenbeteiligung der Bahn erreicht werden.

Und je nach Art der Bäume gibt es ja vielleicht auch Menschen, die das Fällen übernehmen, wenn sie denn dafür das Holz bekommen.


-- Editiert von hh am 15.08.2018 13:51

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