Erhebliche Zweifel an Nachlassverzeichnis

7. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
go463513-39
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)
Erhebliche Zweifel an Nachlassverzeichnis

Hallo zusammen,

habe hier schon ein paar sehr nützliche Tipps bekommen. :)

Es geht immer noch um unseren Erbfall aus 10.2017.
Meine Schwester und ich sind enderbt worden, die Freundin unseres Erzeugers ist Alleinerbin.
Mittlerweile haben wir ein Nachlassverzeichnis bekommen (natürlich nach unserer gesetzten Frist), welches aber viele Fragen aufwirft.

Wir wissem um zwei Sparverträge aus 2016. Diese Gelder tauchen niergendwo auf. Auf den Sparbüchern (Kopien erhalten) ist kein Geldeingang seit 2014 und Girokontotechnisch haben wir nur eine Aufstellung des Betreuers bekommen, Summe am Anfang der Betreuung und am Ende.

Auch sind ca. 70.000€, die der Betreuer in ca. 9 Monaten ausgegeben hat, nicht belegt. Unser Erzeuger war im Heim.

Wir werden Zweifel an dem Nachlassverzeichnis anmelden und uns anwaltlich, nächste Woche, beraten lassen.

Die Frage sind nun die Kosten dafür
Man liest unterschiedliches:
Mal wird gesagt, unsere Anwaltskosten und die Kosten für ein notarielles Nachlassverzeichnis müsste jetzt die Erbin tragen.
Andere sagen, nein ist nicht so.

Hatte vielleicht jemand hier einen ähnlich gelagerten Fall?

Wir sind für jeden Tipp dankbar.

Viele Grüße

Testament oder Erbe?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8044 Beiträge, 4510x hilfreich)

Zitat:
Auch sind ca. 70.000€, die der Betreuer in ca. 9 Monaten ausgegeben hat, nicht belegt.

Wenn es einen amtlichen Betreuer gibt, wird dieser vom Betreuungsgericht überwacht und muss jährlich gegenüber dem Amtsgericht Rechnung legen. In diesem Fall halte ich die Forderung nach einem notariellen Nachlassverzeichnis nicht für sinnvoll.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
go463513-39
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo cruncc1

Danke für die Antwort. Die Forderung würde nicht nur wegen der betreuten Zeit ausgesprochen.
Es sind einige Sachen recht schleierhaft, z.B. die Sparverträge, die 2016 fällig wurden aber nicht auftauchen, die Alleinerbin, die sich um Kopf und Kragen gesprochen hat. An einem Tag haben wir Info a bekommen, ein paar Tage später meinte sie b und wir hätten a ja nur faksch verstanden. Das Spielchen ging 3,5 Wochen. Als wir dann ein paar Sachen ansprachen, brach sie den Kontakt ab und wir bekamen Post vom Anwalt.

Meine Schwester und ich haben am Donnerstag einen Termin bei einem Anwalt. Mal schauen was er so sagt.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Reinh
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich kann nur jedem raten, wenn es größere Unstimmigkeiten gibt, ein notarielles Nachlassverzeichnis erstell zu lassen. Dazu gibt es ein sehr gutes Buch von Schöneberger-Wessel.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8044 Beiträge, 4510x hilfreich)

Bite keine Uralt-Themen "hochholen". ;)

0x Hilfreiche Antwort

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