Erfahren Miterben von Ausschlagung des anderen? Und wo ist das Ende?

27. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
die-waldmeisterin
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Erfahren Miterben von Ausschlagung des anderen? Und wo ist das Ende?

Hallo zusammen,

wir haben u.a. eine Immobilie einer Tante geerbt. Meine Schwägerin sollte ebenfalls erben, hat nun aber abgelehnt. Wie geht es nun weiter? Es haben wohl schon andere Verwandte abgelehnt-wohl aus Altersgründen?!

Erfahren wir von der Ablehnung der Schwester, werden deren Kinder noch angeschrieben? Und wenn diese auch ablehnen, wie geht es dann weiter? Ginge es dann komplett an uns? Oder werden noch weitere Erben "gesucht"?

Außerdem hat die Verstorbene wohl einen Sohn, den aber niemand kennt, der auch nicht auffindbar ist (steht zumindest so im Schreiben des AGs). Kann es passieren, dass dieser in xy Jahren ankommt und auch sein Stück haben will?

Danke schon jetzt für Input :-)

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47506 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
wir haben u.a. eine Immobilie einer Tante geerbt.


Wer ist wir? Wenn Deine Schwägerin Erbin geworden wäre, dann kannst Du jedenfalls auf keinen Fall geerbt haben.

Zitat:
Erfahren wir von der Ablehnung der Schwester, werden deren Kinder noch angeschrieben?


Ob deren Kinder angeschrieben werden, weiß ich nicht. Jedenfalls rücken die Kinder an die Stelle Deiner Schwägerin.

Zitat:
Und wenn diese auch ablehnen, wie geht es dann weiter?


Hat die Schwägerin auch Enkel?

Zitat:
Ginge es dann komplett an uns?


Hat die Tante noch weitere Geschwister? Wenn nein, dann geht das Erbe komplett an Deinen Ehegatten, nicht jedoch an Dich. Du erbst in keinem Fall und hast auch keine Ansprüche auf das Erbe. Oder habt Ihr per Ehevertrag die Gütergemeinschaft vereinbart?

Zitat:
Kann es passieren, dass dieser in xy Jahren ankommt und auch sein Stück haben will?


Wenn der Sohn (oder ggf. Kinder des Sohnes) innerhalb der nächsten 30 Jahre auftaucht, dann hat er Anspruch auf das komplette Erbe.

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#2
 Von 
die-waldmeisterin
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke erstmal.
Ok, mein Mann und seine Schwester haben geerbt. Diese hat minderjährige Kinder und keine Enkel.

Die Tante hat einen Bruder, der selbst abgelehnt hat, die anderen Geschwister sind alles bereits verstorben. Hieße, wenn meine Schwägerin und deren Kinder ablehnen, ginge es an uns bzw. an meinen Mann?

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47506 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
die anderen Geschwister sind alles bereits verstorben.


Und keines dieser Geschwister hatte Kinder? Der noch lebende Bruder hat auch keine Kinder?

Dein Mann ist nur dann Alleinerbe, wenn sämtliche Geschwister der Tante und auch alle Nachkommen dieser Geschwister entweder bereits verstorben sind oder ausgeschlagen haben.

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#4
 Von 
die-waldmeisterin
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Das weiß ich ehrlich gesagt gar nicht, ob es da noch jemanden gibt.
Im Schreiben des AGs an meinen Mann steht, dass er, sowie seine Schwester zu je 1/2 erbberechtigt sind.

Sollte es noch weitere geben, würde da ja nichts von 1/2 stehen? Denn wenn meine Schwägerin nun auch annehmen würde, hätten die anderen Neffen und Nichten der Tante ja nichts davon?!

Würden wir in dem Fall denn was davon erfahren? Dass es komplett an meinen Mann ginge oder eben nicht? Es geht ja auch um den Erbschein. So würde eben nur die Hälfte darin aufgeführt sein...

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47506 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Sollte es noch weitere geben, würde da ja nichts von 1/2 stehen?


Richtig und wenn die Schwägerin jetzt auch ausschlägt, dann wäre Dein Mann Alleinerbe.

Zitat:
Würden wir in dem Fall denn was davon erfahren? Dass es komplett an meinen Mann ginge oder eben nicht? Es geht ja auch um den Erbschein.


Erst bei der Beantragung des Erbscheines werden die Erbquoten endgültig festgelegt.

Über die Ausschlagung der Schwägerin oder deren Kinder werdet ihr ohne Beantragung des Erbscheins nicht informiert. Zwischenzeitlich erfolgte Ausschlagungen werden aber bei der Erteilung des Erbscheins berücksichtigt, d.h. das Nachlassgericht ist nicht an die Information gebunden, dass Dein Mann zu 1/2 geerbt hat.

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#6
 Von 
die-waldmeisterin
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank. Das hat mir sehr geholfen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47506 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Richtig und wenn die Schwägerin jetzt auch ausschlägt, dann wäre Dein Mann Alleinerbe.


Diesen Satz aus meiner vorherigen Antwort möchte ich wie folgt korrigieren:

Richtig und wenn die Schwägerin und deren Kinder jetzt auch ausschlagen, dann wäre Dein Mann Alleinerbe.

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