Erbvorgabe oder Kaufvertrag?

21. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12321.10.2018 23:40:11
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbvorgabe oder Kaufvertrag?

Eine Mutter verschenkt ihe Villa samt Inhalt für 1 Euro an ihre Tochter. Im Grundbuch eingetragen ist ein lebenslanges mietkostenfreies Wohnrecht der Mutter. Nach einem Jahr stirbt die Mutter.

Die anderen Geschwister, die nun leer ausgegangen sind, berufen sich darauf, dass es sich bei der quasi Schenkung des Vermögens um eine Vorgabe handle und fordern 90% ihres Erbanteils.

Die Tochter, welcher die Villa gehört, sagt aber, es handle sich um einen ordentlichen Vertrag. Schließlich sei die "Schenkung" des Vermögens nicht bedingungslos erfolgt, da eine Gegenleistung in Form eines lebenslangen Wohnrechts zu erbringen war.

Hat sie recht, gehen die Geschwister folglich leer aus?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47654 Beiträge, 16842x hilfreich)

Weder die Tochter noch die Geschwister haben recht.

Die Geschwister haben Anspruch auf einen Pflichtteilergänzungsanspruch. Berechnungsgrundlage dafür ist jedoch der Wert des Hauses abzüglich des Wertes des Wohnrechtes.

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