Eine Mutter verschenkt ihe Villa samt Inhalt für 1 Euro an ihre Tochter. Im Grundbuch eingetragen ist ein lebenslanges mietkostenfreies Wohnrecht der Mutter. Nach einem Jahr stirbt die Mutter.
Die anderen Geschwister, die nun leer ausgegangen sind, berufen sich darauf, dass es sich bei der quasi Schenkung des Vermögens um eine Vorgabe handle und fordern 90% ihres Erbanteils.
Die Tochter, welcher die Villa gehört, sagt aber, es handle sich um einen ordentlichen Vertrag. Schließlich sei die "Schenkung" des Vermögens nicht bedingungslos erfolgt, da eine Gegenleistung in Form eines lebenslangen Wohnrechts zu erbringen war.
Hat sie recht, gehen die Geschwister folglich leer aus?
Erbvorgabe oder Kaufvertrag?
21. Oktober 2018
Thema abonnieren
Frage vom 21. Oktober 2018 | 11:27
Von
Status: Frischling (13 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbvorgabe oder Kaufvertrag?
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 21. Oktober 2018 | 12:45
Von
Status: Unbeschreiblich (47654 Beiträge, 16842x hilfreich)
Weder die Tochter noch die Geschwister haben recht.
Die Geschwister haben Anspruch auf einen Pflichtteilergänzungsanspruch. Berechnungsgrundlage dafür ist jedoch der Wert des Hauses abzüglich des Wertes des Wohnrechtes.
Und jetzt?
Schon
268.295
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
7 Antworten
-
5 Antworten
-
8 Antworten
-
1 Antworten
-
7 Antworten