Erbvertrag nur 2 von 4 Kindern benannt

13. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
Kimberly89
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbvertrag nur 2 von 4 Kindern benannt

Hallo!
meine Mutter ist leider verstorben. Nun stellte sich heraus das mein Vater und Sie vor 20 Jahren einen Erbvertrag beim Notar unterzeichnet haben. In dem bin ich mit meiner Schwester als Erbe genannt. Jedoch hat meine Mutter 2 Kinder aus erster Ehe. Mein Vater ist kurz nach dem der Erbvertrag erstellt wurde gestorben.
In den letzten 10 Jahren lebte meine Mutter mit einem Lebensgefährten zusammen. Anscheinend hatte Sie mal versucht den Erbvertrag zu ändern bzw einen neuen Aufzusetzen, dies war jedoch nicht möglich.
Der Tod kam plötzlich und meine Schwester und ich sind nun als Erben genannt. Das gefällt den 2 anderen Kindern und dem Lebensgefährten überhaupt nicht.
Mir ist die finanzielle Situation meiner Mutter kaum bekannt da der Lebensgefährte alle Bankgeschäfte mit einer Vollmacht tätigen kann.
Wie kann ich da vorgehen?
Die möchten jetzt das alles "gerecht" geteilt wird d.h. Meine Schwester und ich sollen auf eine große Summe Geld verzichten um alle im Namen der Fairness zufrieden zu stellen.
Müssen wir das tun?
Sind wir ausserdem dazu verpflichtet die Kosten der Beerdigung zu tragen? Wir wurden weder nach der Beerdigung gefragt und einfach eine im Großen Stil abgehalten die viel Geld gekostet hat. Müssen wir nun dafür aufkommen?

Falls etwas unklar ist bitte Fragen.

Vielen Dank für jegliche Hilfe.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8056 Beiträge, 4512x hilfreich)

Zitat:
Das gefällt den 2 anderen Kindern und dem Lebensgefährten überhaupt nicht.

Das spielt keine Rolle.
Zitat:
Mir ist die finanzielle Situation meiner Mutter kaum bekannt da der Lebensgefährte alle Bankgeschäfte mit einer Vollmacht tätigen kann.

Die Vollmacht sollte sofort widerrufen werden.
Zitat:
Die möchten jetzt das alles "gerecht" geteilt wird d.h. Meine Schwester und ich sollen auf eine große Summe Geld verzichten um alle im Namen der Fairness zufrieden zu stellen.
Müssen wir das tun?

Nein!

Die Kinder aus erster Ehe haben einen Pflichtteilsanspruch in Höhe der Hälfte ihres Erbteils in bar, den diese den Erben gegenüber innerhalb von drei Jahren geltend machen können.
Zitat:
Sind wir ausserdem dazu verpflichtet die Kosten der Beerdigung zu tragen?

Ja.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1968.html
Zitat:
Wir wurden weder nach der Beerdigung gefragt und einfach eine im Großen Stil abgehalten die viel Geld gekostet hat. Müssen wir nun dafür aufkommen?

Ja, sofern die Beerdigung im normalen Rahmen erfolgte.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4247 Beiträge, 2421x hilfreich)

Zitat (von cruncc1):
Zitat:

Zitat:
Wir wurden weder nach der Beerdigung gefragt und einfach eine im Großen Stil abgehalten die viel Geld gekostet hat. Müssen wir nun dafür aufkommen?

Ja, sofern die Beerdigung im normalen Rahmen erfolgte.

Genauer gesagt: in angemessenem Rahmen.
Bei Millionärs sieht das i.A. anders aus als bei Hartz IV Empfängern.
Es ist ja auch möglich, dass die Mutter sich mal dazu äußerte wie das ablaufen soll.
Wenn die Beerdigung ähnlich wie die des Vaters ablief, wäre das jedenfalls vermutlich angemessen.

Zu den leer ausgegangenen Geschwistern: Diese waren bei der Erstellung des Erbvertrages schon vorhanden, oder? Dann ist es so wie oben gesagt.

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