Erbvertrag - Gemeinschaftliches Testament

29. November 2008 Thema abonnieren
 Von 
cass
Status:
Schüler
(436 Beiträge, 54x hilfreich)
Erbvertrag - Gemeinschaftliches Testament

Kann mir jemand den Unterschied erklären mit seinen eigenen Worten, ich verstehe das im Lexikon nicht. Hört sich recht ähnlich an.

Und warum ist NICHT JEDES Berliner Testament ein Erbvertrag oder gemeinschaftliches Testament?

vielen dank im voraus! :)

Testament oder Erbe?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8003 Beiträge, 4497x hilfreich)

Ein "Berliner Testament" nennt man ein gemeinschaftliches Testament in dem sich Ehegatten gegenseitig zum Alleinerben und als Schlusserben die Kinder einsetzen.

Ein gemeinschaftliches Testament kann nur von Ehegatten errichtet werden - wenn z, B. ein Paar nicht verheiratet ist, kann es nur zwei einzelne Testamente errichten, aber kein gemeinschaftliches.

Ein Testament kann sowohl privatschriftlich als notariell beurkundet werden.

Ein Erbvertrag muss zwingend notariell beurkundet werden und kann von mehreren "Parteien" abgeschlossen werden. Der Vorteil gegenüber einem Testament ist der, dass (wenn gewollt) eine Bindung eintritt, d.h. der Testierer kann nicht mehr anderweitig testieren.


-- Editiert von cruncc1 am 29.11.2008 21:31

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