Erbt uneheliches Kind des Partners

1. September 2006 Thema abonnieren
 Von 
Platin_a
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 5x hilfreich)
Erbt uneheliches Kind des Partners

Hallo,

ich und mein Ehemann haben vor uns ein Haus zu bauen/kaufen. Mit einer hundertprozentigen Vollfinanzierung. Wollten uns das Haus 50/50 im Grundbuch eintragen lassen.

Folendes Problem:

Mein Mann hat ein uneheliches Kind. Ich will nicht dass wenn mein Mann stirbt, dass das uneheliche Kind das von MIR bezahlte Haus bekommt, bzw. einen Anteil davon.

Wie kann ich das verhindern. Was ist wenn ich mal sterbe, besteht die Möglichkeit das das Kind was von meinem Vererbten Vermögen bekommt.

Bitte um schnelle Antwort.



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"Damla"

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Nachtschwaermer
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 68x hilfreich)

selbst wenn Ihr Euch gegenseitig als Alleinerben einsetzt hat das Kind, ob ehelich oder unehelich ist völlig gleich, einen Pflichtteilsanspruch auf das Erbe seines Vaters.

Ungekehrt: solltest Du sterben, bekommen Deine Eltern ja auch einen Pflichtteil.

Lasst Euch mal notariell beraten!

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Platin_a
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 5x hilfreich)

Wie sieht es aus wenn der Kindesvater kein Deutscher sondern Türke ist?

Ändert das was am Erbrecht??

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Nachtschwaermer
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 68x hilfreich)

hm... wenn sich das Ganze hier abspielt - gilt dann deutsches oder türkisches Recht?

Kann ich leider nicht weiterhelfen.
Sorry

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47616 Beiträge, 16829x hilfreich)

Ich nehme an, dass sich der Erbfall in Deutschland abspielt, so dass dann deutsches Erbrecht gilt.

Das uneheliche Kind Deines Mannes hat gegenüber seinem Vater einen gesetzlichen Erbanspruch. Selbst für den Fall, dass es enterbt wird, hat es noch einen Pflichtteilsanspruch.

Der gesetzliche Erbanspruch beträgt 50% des Vermögens Deines Mannes. Der Pflichtteil beträgt davon die Hälfte, also 25% des Vermögens Deines Mannes.

Das kannst Du nur verhindern, indem das Haus zu 100% auf Dich eingetragen wird.

Dir gegenüber ist das Kind nicht direkt erbberechtigt. Wenn Du jedoch zuerst verstirbst, dann erbt Dein Mann und nach seinem Tod dann sein Kind.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
ohje
Status:
Lehrling
(1169 Beiträge, 161x hilfreich)

Mich würde in dem Zusammenhang interessieren, welcher Verbrechen sich das Kind schuldbar gemacht hat.

0x Hilfreiche Antwort

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