1.) Wie verhält es sich wenn ein Erbe einer Erbengemeinschaft beim Antrag des Erscheines angibt er sei Alleinerbe.
2.) Kann dies zu Schwierigkeiten für die restliche Erbengemeinschaft führen?
3.) Sollte oder muss man gegen solche Handlungen rechtlich vorgehen bzw. einen Rechtsanwalt hinzuziehen?
Danke
m.f.G.
Aliena
Erbscheinantrag-Falsche Angabe!
7. Januar 2003
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Frage vom 7. Januar 2003 | 12:38
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbscheinantrag-Falsche Angabe!
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