Erbschein...Teilerbschein..gemeinschaftlicher...

4. Juli 2012 Thema abonnieren
 Von 
Seitensprung
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 3x hilfreich)
Erbschein...Teilerbschein..gemeinschaftlicher...

Hallo liebe User,

ich habe mit meinem Halbbruder jeweisl zu einhalb geerbt. Er hat nun einen Erbschein beantragt. Ich soll dazu Stellung nehmen. Was ist denn nun der eigentliche Unterschied zwischen Erbschein und Teilerbschein? Ich denke nicht, da es kaum Vermögen i.S.Immobilie gab, dass ich einen Erbschein benötige. Möchte aber, dass er auf keinen Fall den vollen Zugriff hat. Macht es Sinn demgemäß zu widersprechen, als dass man sagt, er soll nur einen Teilerbschein bekommen, in der Hoffnung, dass da drauf steht, dass er nur 50 % igen Anspruch auf xyz hat? Ich begreifs einfach nicht.....

Vielen Dank

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8041 Beiträge, 4510x hilfreich)

Es ist in Ordnung, dass ein "normaler" Erbschein beantragt wurde, in dem alle Erben aufgeführt sind. Ein Teilerbschein ist nutzlos und kostet nur doppelte Gebühren.

Ein Erbschein ist lediglich eine Art "Ausweis" über das Erbrecht. Die Erben können nur gemeinschaftlich über den Nachlass verfügen. Dein Bruder kann nicht ohne deine Zustimmung z.B. über Bankkonten verfügen (auch wenn er eine Ausfertigung des Erbscheins vorlegt).

Ich denke nicht, da es kaum Vermögen i.S.Immobilie gab, dass ich einen Erbschein benötige.
Eine Bank kann auch wegen ein paar Hundert Euro einen Erbschein verlangen.



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