Hallo zusammen,
kann ein Erbschein und der Erbauseinandersetzungsvertrag gleichzeitig sprich am selben Tag beim Notar beantragt und . beurkundet bzw. unterschrieben werden?
Laut unserem erstem Gespräch beim Anwalt ist dies möglich, damit man nicht noch ein weiterer Termin gefunden werden muss.
Jetzt schreibt er, dass erst der Erbschein beantragt werden muß und dann der Erbauseinandersetzungsvertrag unterschrieben werden kann.
Da wir 5 Miterben sind ist eine Terminfindung immer sehr schwierig. Hat jetzt über 4 Monate gedauert!
Bitte um Unterstützung.
Vorab vielen Dank!
Gruß
Erbschein beantraten und Erbauseinandersetzungsvertrag unterschreiben?
9. August 2017
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Frage vom 9. August 2017 | 07:36
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbschein beantraten und Erbauseinandersetzungsvertrag unterschreiben?
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