Erbschein+Bank+Eilt

31. Oktober 2005 Thema abonnieren
 Von 
alexelena66
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbschein+Bank+Eilt

Ich bitte dringend um Hilfe im vorliegenden Fall.

Vater verstorben Mai 2005
Mutter verstorben August 2005
2 Kinder
Kein Testament

Vater hatte mit der Mutter bei einer Bank ein gemeinschaftliche Sparbuch mit der i.H.v. angenommen 70.000 EUR
Mutter hat bei der gleichen Bank einen Sparbrief von 50.000 EUR

Beim Tod des Vaters hat die Bank keinerlei Erbschein verlangt.
Nachdem auch die Mutter verstorben ist hat die Bank von den Kinden einen Erbschein verlangt. Die Kinder haben beim Amtsgericht einen Erbschein für die Mutter beantragt und bei der Bank eingereicht. Jetzt verlangt die Bank noch einen Erbschein für den Vater. Geeztlich ist das sicherlich so in Ordnung - allerdings ist es ja auch eine Kostenfrage, und die Kinder möchten weiter Kosten vermeiden! (Argumentationshilfen)

1.) Wenn ich es im Vorfeld im Forum richtig gelesen habe wäre doch zum Zeitpunkt des Todes des Vaters nur die Hälfte der Summe der Sparbücher in die Erbmasse eingegangen, wovon die Mutter doch aufgrund der gesetzliche Erfolge schon die Hälfte geerbt hätte??

2.) Scheinbar hat die Bank zum Zeitpunkt des Todes des Vaters keine Meldung an das Finanzamt gemacht, zumindestens haben Mutter und Kinder keine Information darüber erhalten. Ist die Bank verpflichtet bei Meldung an das Finanzamt auch den Erben eine solche Information zuzusenden????

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Die Bank meldet immer im Todesfall automatisch dem Finanzamt mit der Mitteilung: Es besteht 1 Giro, 1 Spar, 1 Schließfach.
Mutters Freibetrag war höchstwahrscheinlich so hoch, dass keine Erbschaftssteuer anfiel.
Der Erbschein dient der Bank als Sicherheit, kann ja sein, dass der Vater noch außereheliche Kinder hat.
Warum ihr an Kostenersparnis denkt, wenn da scheinbar ein Erbe von 120.000,- € auf euch wartet, kann ich nicht nachvollziehen.

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#2
 Von 
Hein Blöd
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Es ist doch immer wieder interessant, wie Banken gültiges Recht beugen ! In diesem Fall wird, wenn ich es richtig verstanden habe, "nur Geld" vererbt. Wozu denn dann überhaupt ein Erbschein? Der ist nur bei Vererbung von Immobilien, Schiffen od, der gleichen erforderlich. Die Kosten für den Erbschein,in diesem Fall für 120TD€, belaufen sich auf einige tausend Euro! Diese Kosten hat aber nach der neusten Rechtsprechung die BANK zu tragen. Ich verweise auf das neue BGH-Urteil. vom Nov.04?

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#3
 Von 
Hein Blöd
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Es ist doch immer wieder interessant, wie Banken gültiges Recht beugen ! In diesem Fall wird, wenn ich es richtig verstanden habe, 'nur Geld' vererbt. Ich gehe davon aus, dass klar ist, wer Erbe ist. Wozu denn dann überhaupt ein Erbschein? Der ist nur bei Vererbung von Immobilien, Schiffen od. der gleichen erforderlich. Die Kosten für den Erbschein,in diesem Fall für 120TD€, belaufen sich auf einige tausend Euro! VORSICHT ! Diese Kosten hat aber nach der neusten Rechtsprechung die BANK zu tragen. Ich verweise auf das neue BGH-Urteil. vom Nov.04?

Im Übrigen ist die liebe Bank dazu verfplichtet, eine Erbangelegenheit so schnell und kostengünstig wie möglich abzuwickeln! Aber nichts ist schöner, als mit dem Geld anderer Leute zu arbeiten, gell? Und das auch noch zinslos? Hat man da nicht einen Anspruch auf Zinserstattung ??


-- Editiert von hein blöd am 01.12.2005 11:36:20

-- Editiert von hein blöd am 01.12.2005 11:38:40

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47464 Beiträge, 16804x hilfreich)

Welches urteil des BGH meinst Du denn? Ich habe dazu nichts gefunden.

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#5
 Von 
Schnuffz
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 20x hilfreich)

Ohne es gross selbst gelesen zu haben, er meint wohl :

http://www.rws-verlag.de/bgh-free/volltext6/vo111520.htm

S.

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#6
 Von 
Hein Blöd
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
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