Erbschein, wer (wird) informiert?

23. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
Patience!
Status:
Schüler
(150 Beiträge, 35x hilfreich)
Erbschein, wer (wird) informiert?

Ein Erblasser hinterlässt ein Testament, in dem er
Werte (ein Haus), die etwa 99% des Nachlasses entsprechen an den besten Freund vermacht
Werte (ein Konto), die höchstens 1% des Nachlasses entsprechen dem Sohn vermacht.
es gibt weitere winzige Vermächtnisse (Bestandteile der Hausstands) an weitere Personen, die zusammengenommen kein % ausmachen.

Der beste Freund erhält nur den ihn betreffenden Ausschnitt des Testaments, ein Erbscheinantrag wird abgewiesen.
Der Sohn erhält eine Abschrift des kompletten Testaments. (Erhalten Abkömmlinge immer das komplette Testament?)

Der Sohn erklärt beim AG, dass er s.E. nur geringfügig erbt.
Der beste Freund stellt mit Hilfe eines Anwalts einen Erbscheinantrag.

Ich las mehrfach, bei einer derart klaren Wertverteilung, werde der Freund wahrscheinlich Alleinerbe. Stimmt das, wo steht das?

Wie lang dauert es vom Erbscheinantrag bis zur Erstellung und Aushändigung eines Erbscheines?

Wer erhält den Erbschein oder wird informiert wenn der Erbschein ausgestellt ist? Nur der Erbe? Auch die Abkömmlinge? Alle Vermächtnisnehmer?

Oder woher erfahren Vermächtnisnehmer wann und wo sie ihr Vermächtnis einfordern, dass müssen sie doch vom Erben, der in der Testamentseröffnung noch nicht benannt ist, einfordern oder? Woher also erfahren Vermächtnisnehmer, wer Erbe ist?



-- Editier von Patience! am 24.08.2017 12:50

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1 Antwort
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#1
 Von 
Patience!
Status:
Schüler
(150 Beiträge, 35x hilfreich)

nachgehakt:

ich habe jetzt gefunden:
§ 345 Abs. 1 Satz 1 FamFG
https://dejure.org/gesetze/FamFG/345.html

Zitat:
(1) 1In Verfahren auf Erteilung eines Erbscheins ist Beteiligter der Antragsteller. Ferner können als Beteiligte hinzugezogen werden:
1. die gesetzlichen Erben,
2. diejenigen, die nach dem Inhalt einer vorliegenden Verfügung von Todes wegen als Erben in Betracht kommen,
3. die Gegner des Antragstellers, wenn ein Rechtsstreit über das Erbrecht anhängig ist,
4. diejenigen, die im Fall der Unwirksamkeit der Verfügung von Todes wegen Erbe sein würden, sowie
5. alle Übrigen, deren Recht am Nachlass durch das Verfahren unmittelbar betroffen wird.

Auf ihren Antrag sind sie hinzuzuziehen.


Der Sohn möchte nicht Erbe werden, aber informiert werden.
Bedeutet obiges, dass der Sohn nur informiert wird, wenn er einen entsprechenden Antrag stellt?
Kann er den formlos stellen,
"sehr geehrtes Gericht, in der Nachlassache xy möchte ich Beteiligt werden"? oder
"sehr geehrtes Gericht, in der Nachlassache xy möchte ich informiert werden"?
oder stellt er damit einen Antrag auf Miterbe-sein, sind "Beteiligte" Erben?

Hat der Sohn Anspruch darauf den Erbscheinantrag und später den erteilten Erbschein einzusehen?
Automatisch oder auf Antrag?
Werden Abkömmlinge oder/und Vermächtnisnehmer informiert, wenn ein Erbe benannt ist und wer es ist?

Ich habe eben beim zuständigen Amtsgericht angerufen und nachgefragt:
man konnte mir nicht sagen, wer informiert wird,
ob Abkömmlinge oder/und mit einem Vermächtnis bedachte erfahren, wenn ein Erbschein erstellt wurde, wer als Erbe benannt ist, damit man z.B. sein Vermächtnis einfordern kann.
Der Erbe werde mit Testamentseröffnung bekannt gegeben. Das Testament ist aber schon lange eröffnet, im Testament kein Erbe benannt, der muss durch Testamentsauslegung ermittelt werden.
ich solle in 2 wochen nochmal anrufen.
???
es muss doch Regelungen dazu geben?
Danke!

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