Erbschaft(Testament), nun Schenkung

17. März 2012 Thema abonnieren
 Von 
Blade3108
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 14x hilfreich)
Erbschaft(Testament), nun Schenkung

Hallo,

Ich würde mich gerne vorab hier über das Thema Erbschaft und Schenkung informieren.

Zum Fall:

Meine Oma hat ein Testament vor Jahren (damals als Opa noch lebte) beim Notar aufsetzen lassen. In dem steht das Ich auch begünstigt werde. Meine Mutter und meine Tante (Die Töchter meiner Oma) sollten quasi nur den Pflichtteil bekommen.

Nun möchte meine Oma jedoch das Testament ändern und daraus eine Schenkung machen ,die dann besagt, dass der Enkel alles bekommen sollte.

Die Frage ist nun , wie ist es möglich so etwas zu tun. Ich habe bereits die Info, das Enkel deren Eltern noch leben 200.000 Euro Freibeitrag haben im Falle einer Schenkung.

Müssen dazu die Töchter meiner Oma nun Ihren Pflichtteil abtreten ?

Wie geht das ganze nun von statten ?

Es geht vorallem um die Eigentumswohnung meiner Oma und deren Vermögen. Und darum das die Töchter Ihren Pflichtteil nicht bekommen sollen.Und darum das einer Erschaftssteuer umgangen wird , wenn möglich.

Bitte deshalb um infos....danke


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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8047 Beiträge, 4510x hilfreich)

Nun möchte meine Oma jedoch das Testament ändern ...
Die Oma kann das Testament nur dann ändern, wenn das ausdrücklich im Testament steht. Im "Normalfall" kann das Testament nicht mehr geändert werden.

Ich habe bereits die Info, das Enkel deren Eltern noch leben 200.000 Euro Freibeitrag haben im Falle einer Schenkung.

Es spielt keine Rolle, ob die Eltern noch leben oder nicht.

Müssen dazu die Töchter meiner Oma nun Ihren Pflichtteil abtreten ?
ZDiese haben erst nach dem Tod ggf. einen Pflichtteilsanspruch, weshalb sollten diese (freiwillig) darauf verzichten?

Wie geht das ganze nun von statten ?
Schenker und Beschenkter gehen zum Notar (sofern das möglich ist - hängt vom Testament ab).

Und darum das die Töchter Ihren Pflichtteil nicht bekommen sollen.
Sollte die Großmutter innerhalb der nächsten 10 Jahren sterben, haben die Töchter einen Pflichtteilsergänzungsanspruch bzgl. der erfolgten Schenkung.



-- Editiert cruncc1 am 17.03.2012 16:16

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#2
 Von 
Blade3108
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 14x hilfreich)

Warum darf nun die Oma Ihre eigenen Wünsche(bzw. Ihren letzten Wunsch) nicht mehr verändern ? Ich denke das Testament tritt erst in Kraft wenn die Oma verstorben ist ?

Dann wäre ja das Testament bindent und evenentuelle Umentscheidungen unmöglich(in der Zeit in der die Oma noch lebt wohlgemerkt!). Das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen.

Bin etwas verwirrt nun.
Denke das es da eher Probleme mit dem Pflichtteil der Töchter geben wird ,da diese ja ein Anrecht darauf haben. Dieser würde dann nur entfall ,wenn diese Ihren Pflichtteil vorzeitig ausschlagen,das wiederum Notariell festgehalten werden muss.Das war zumindest mein letzter Stand.

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-- Editiert Blade3108 am 18.03.2012 16:14

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8047 Beiträge, 4510x hilfreich)

Warum darf nun die Oma Ihre eigenen Wünsche(bzw. Ihren letzten Wunsch) nicht mehr verändern ? Ich denke das Testament tritt erst in Kraft wenn die Oma verstorben ist ?
Ich bin davon ausgegangen, dass es sich um ein gemeinschaftliches Testament mit dem Großvater handelt.
Wenn nur die Oma testiert hat, kann sie dieses natürlich jederzeit ändern.

Denke das es da eher Probleme mit dem Pflichtteil der Töchter geben wird ,da diese ja ein Anrecht darauf haben.
Der Pflichtteil bzw. Pflichtteilsergänzungsanspruch spielt erst beim Tod der Oma eine Rolle, nicht schon bei der Schenkung.

Dieser würde dann nur entfall ,wenn diese Ihren Pflichtteil vorzeitig ausschlagen,das wiederum Notariell festgehalten werden muss.
... und das werden die Töchter wohl nicht tun.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Blade3108
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 14x hilfreich)

Also was das Testament angeht muss ich dir Recht geben, das wurde damals zusammen aufgesetzt. Sprich Grußmutter und Großvater haben dies zusammen getan.
Ich dachte nun da der Großvater verstorben ist geht dieser Besitz zunächst voll zur Großmutter über ,oder lieg ich da falsch ? Demnach sollte Sie doch jetzt noch entscheiden können was sie mit Ihrem Vermögen anstellen möchte ??

Um nochmal Klarheit zu schaffen. Ist denn eine Schenkung demnach derzeit dann Sinnvoll ? oder können die Töchter auch daran Ihren Pflichtteil verlangen.

Eine Tochter würde Ihren Pflichtteil ausschlagen , die andere jedoch nicht. Meine Großmutter würde dies gern ohne Wissen der anderen beteiligten ändern. Ich glaube das dies nicht so ohne weiteres geht.

Ich hab ihr dazu geraten sich demnächst eine Beratung bei Ihrem Notar zu nehmen.


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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8047 Beiträge, 4510x hilfreich)

Ich dachte nun da der Großvater verstorben ist geht dieser Besitz zunächst voll zur Großmutter über ,oder lieg ich da falsch ?
Wenn sie sich im Testament zu Alleinererben eingesetzt haben, ist das richtig.

Demnach sollte Sie doch jetzt noch entscheiden können was sie mit Ihrem Vermögen anstellen möchte ??

Da liegst du falsch. Der Sinn eines gemeinschaftlichen Testament ist, dass der Überlebende das Testament nicht mehr ändern kann, die beide Ehegatten verfügt haben.

Um nochmal Klarheit zu schaffen. Ist denn eine Schenkung demnach derzeit dann Sinnvoll ?
Das kommt darauf an, wie lange der Schenker noch lebt.

.. oder können die Töchter auch daran Ihren Pflichtteil verlangen.
Nur wenn der Schenker noch 10 Jahre lebt (und sich keinen Nießübrauch vorbehält), gehen die Töchter leer aus.

Meine Großmutter würde dies gern ohne Wissen der anderen beteiligten ändern. Ich glaube das dies nicht so ohne weiteres geht.
Sie kann schon ein weiteres Testament erstellen, allerding wäre dies ggf. nichtig.

Ich hab ihr dazu geraten sich demnächst eine Beratung bei Ihrem Notar zu nehmen

Das ist ein sehr guter Rat!

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#6
 Von 
Roger123mitglied
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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