Erbschaft - müssen Gläubiger sich selbst melden?

23. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
pan111
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbschaft - müssen Gläubiger sich selbst melden?

Hi,

habe eine Frage bezüglich einer Erbschaft: Während eines Erbschaftsverfahrens wird ein Inventar erstellt, um festzustellen ob das Erbe Überschuldet ist. Im Laufe dieses Verfahrens werden auch die Gläubiger und ihre jeweilige Forderung genannt. Allerdings nur Namentlich. Wie sieht das nun aus, wenn das Verfahren endet und die Erbschaft ausgezahlt wird? Muss man sich nun selbstständig bei den Gläubigern melden oder müssen diese sich beim Erben melden? Einige Gläubiger haben sich bereits selbsständig gemeldet und ihre Forderung beim Erben angemeldet. Was ist mit den anderen? Gibt es dort eine Frist (Stichwort: Verjährung)?

Testament oder Erbe?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1340x hilfreich)

Normale Forderungen verjähren nach 3 Kalenderjahren.
Sind titulierte Forderungen vorhanden, 30 Jahre.
Fragen Sie beim zuständigen Amtsgericht nach.


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0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47614 Beiträge, 16829x hilfreich)

quote:
Wie sieht das nun aus, wenn das Verfahren endet und die Erbschaft ausgezahlt wird?


Was meinst Du mit "Erbschaft wird ausgezahlt"? Eine Erbschaft wird üblicherweise nicht ausgezahlt oder gibt es in Deinem Fall einen Testamentsvollstrecker?

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