Erbschaft beim Amtsgericht hinterlegt

11. November 2011 Thema abonnieren
 Von 
Trance
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbschaft beim Amtsgericht hinterlegt

Liebe Forumsgemeinde,

vor ca. 1 Jahr ist ein Onkel ohne eigene Familie von mir gestorben. Da er auch sonst zu niemandem mehr Kontakt hatte, wurde vom Amtsgericht ein Nachlassverwalter eingesetzt. Dieser hat nach Abschluss der Verwaltung einen Restbetrag (ca. 1000€) beim Amtsgericht für die Erben hinterlegt. Da bereits 2 nähere Verwandte nichts mit der Angelegenheit zu tun haben wollten, haben sie die Erbschaft abgelehnt und aufgrund der Erbfolge bin ich jetzt der Erbe.
Vom Amtsgericht kamen Mitteilungen wie z.B. Abrechnungen, Inventarlisten etc. vom Nachlassverwalter. Die Angelegenheit ist bereits komplett abgewickelt und erledigt.
Nur nirgends steht, wie ich nun an das beim Amtsgericht hinterlegte Geld komme. Auf Anschreiben reagiert keiner und am Telefon wird weitergeleitet an einen Mitarbeiter, der dann gerade nicht da ist.....
Wie geht das am schnellsten, hab mit Erbschaftsangelegenheiten keinerlei Erfahrung. Würde die Angelegenheit gerne noch in diesem Jahr abschließen.

Vielen Dank!

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1339x hilfreich)

Besorgen Sie sich beim Nachlassgericht einen Erbschein.
Mit dem können Sie die Auszahlung des Erbes beantragen.

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#2
 Von 
Trance
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort!

Beim Thema Erbschein bin ich mir auch recht unsicher. Da mir auch schon suggeriert wurde, ich bräuchte keinen Erbschein. Die ganze Nachlassangelegenheit ist abgeschlossen durch den vom Amtsgericht bestimmten Nachlassverwalter. Eine Ausweisung mittels Erbschein bei Banken, Versicherungen, KFZ-Stellen etc. ist nicht mehr nötig. Ebenso gab es keinen Grundbesitz und auch ein Nachweis auf dem Grundbuchamt entfällt.

Der Nachlassverwalter/Amtsgericht haben mich zum Erben erklärt, dort muss ich ja auch nicht mehr nachweisen erbberechtigt zu sein.
Desweiteren fehlen mir komplett die nötigen Unterlagen zur Beantragung eines Erbscheins, da ich ja auch in die ganze Angelegenheit nicht involviert war. Wenn ich das jetzt alles als Zweitschrift beim zuständigen Standesamt etc. anfordern muss bzw. sogar noch hinfahren muss, wird die Sosse teurer wie die Brocken. Wie es so ist in Deutschland...vielleicht muss man um eine Sterbeurkunde zu bekommen auch erst den Erbschein vorlegen :o))))

Erledigt sich die Angelegenheit auch von alleine, bzw. verfällt der Anspruch oder muss man eine Verzichtserklärung abgeben?

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38340 Beiträge, 13980x hilfreich)

Welche Unterlagen glaubst Du denn haben zu müssen für den Erbschein?

wirdwerden

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#4
 Von 
Trance
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Nach allgemeinen Angaben zufolge sind beim Amtsgericht zur Beantragung eines Erbscheins folgende Dinge nötig:

Personalausweis
Sterbeurkunde des Erblassers
Familienstammbuch oder ähnliche Urkunden
Auskunft zum erbberechtigten Personenkreis
Vorliegende Testamente

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38340 Beiträge, 13980x hilfreich)

Und was ist da so schwierig dran, das vorzulegen? Die Hinterlegungsstelle ist nicht befugt, materiell-rechtliche Prüfungen vorzunehmen. Können die doch auch gar nicht. Woher sollen die wissen, wer die Erben sind?

wirdwerden

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#6
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7995 Beiträge, 4497x hilfreich)

Der Nachlassverwalter/Amtsgericht haben mich zum Erben erklärt, dort muss ich ja auch nicht mehr nachweisen erbberechtigt zu sein.
Der Nachlassverwalter erklärt niemanden zum Erben.
Erbe bist Du sozusagen "automatisch". Zum Nachweis der Erbschaft benötigst Du einen Erbschein.

Das Nachlassgericht stellt einen Erbschein (auf Antrag) aus; die Hinterlegungsstelle hat mit dem Nachlassgericht nichts zu tun, auch wenn diese bei demselben Amtsgericht sein sollte.

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Trance
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für Eure Antworten!

Nun, theoretisch mag das alles kein Problem sein. Aber ich bin/war nicht in die ganze Nachlass- und Auflösungsgeschichte eingebunden. Die erforderlichen Dokumente etc. des Verstorbenen liegen mir nicht vor. Dann müsste ich zum dortigen Standesamt und alles erstellen lassen.
Zusätzlich wohne ich nicht in der Region des Verstorbenen und hätte Fahrtkosten. Bei über 500km (einfache Strecke) käm sinnvoller Weise noch eine Übernachtung dazu, 2 Tage Urlaub wären dann auch fällig. Da die Besorgung der Dokumente und die Erstellung des Erbscheins und Auszahlung sicherlich nicht am selben Tag möglich sind und man sich bestimmt bei jeder Stelle persönlich ausweisen muss, würde das Ganze dann auch 2mal so laufen. Jedes Dokument wird auch Gebühr kosten...hier ein Fuffi...da ein Fuffi.
Nur zur Erinnerung, wir unterhalten uns über eine Erbschaft von ca. 1000€. Mir ging es deshalb um eine einfache, schnelle und damit möglichst billige Lösung. So gibt das im Endeffekt ein Nullsummenspiel oder ich lege sogar noch drauf und das kann es ja nicht sein.

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#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38340 Beiträge, 13980x hilfreich)

Einen Personalausweis wirst Du ja wohl haben. Die Sterbeurkunde auch. So, dann rufst Du mal da an (es ist ja ein Aktenzeichen da) und fragst beim Nachlassgericht, was Du noch vorlegen musst. Die haben doch schon eine Akte. Und gut ist.

wirdwerden

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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Trance
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

:o)) ...neee ich nix! Ich habe keine Sterbeurkunde oder sonstige Belege. Habe nur die Mitteilung Erbe zu sein und die Abrechnung über den Nachlass. Weitere Dinge gab es nicht. Schriftliche Anfragen werden nicht beantwortet und telefonisch ist nur die planlose Vorzimmerdame erreichbar.

Natürlich habe ich einen Personalausweis. Vermutlich wird es aber nicht ausreichen, da ne Kopie von hinzuschicken. Das heißt ich muss dann persönlich dort aufschlagen...einmal zum beantragen und einmal zum kassieren :o)))) Das ist wie oben schon erwähnt ne Nullnummer :o))) Wenn jetzt 100.000€ oder Häuser zu erben wären, dann würde sich die Bürokratie lohnen...aber für 1000€.
Ich denke das die am Amtsgericht eh damit kalkulieren das die keiner abholt bzw. abholen kann und das Geld der Staatskasse zufließt.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
Das heißt ich muss dann persönlich dort aufschlagen...



Du sollst dich wie alle Vorredner schon geschrieben haben an das N A C H L A S S -Gericht am Sterbeort wenden.

z.B. § 41 LFGG BaWü

Das Nachlaßgericht hat Erben von Amts wegen zu ermitteln.

Da kann man einfach wegen des Erbscheins anrufen und sich schlau machen, im Allgemeinen wird man dort geholfen.

Erforderliche Unterlagen transportiert gerne die Post, beglaubigen lassen kannst du sie an deinem Wohnort.

Die Gebühren dürften sich auf 10 EUR belaufen.

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-- Editiert flawless am 13.11.2011 17:00

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