Erbschaft!

24. Mai 2011 Thema abonnieren
 Von 
zx12r
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbschaft!

Hallo!
Ich habe da mal eine Frage und zwar zu den Verhältnissen der Erbschaft meiner Freundin.

Meine Freundin wurde vor 6 Jahren von ihrer sogenannten Tante adoptiert und später wurde ihr das komplette Vermögen überschrieben und Sie wurde als Alleinerbin eingesetzt.
Nun ist die Tante gestorben und es ist auch schon alles erfolgt Erbe wurde angetreten, ihr wurde alles überschrieben und den Erbschein hat Sie auch. Bis hierhin alles okay soweit. Nun soll das Haus verkauft werden und hat auch einen Kaüfer der zum Notar ging und der sagte dem Kaüfer er brauche auch den Erbschein von dem vor 10 Jahren verstorbenen Onkel. Den es aber nicht gibt. Was kann sie jetzt tun?

LG zx12r

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47614 Beiträge, 16829x hilfreich)

quote:
Was kann sie jetzt tun?


Den Erbschein beantragen.

Wahrscheinlich steht der Onkel als Miteigentümer oder mit anderen Rechten (z.B. Wohnrecht) im Grundbuch und kann nicht ausgetragen werden ohne dass seine Erben zustimmen.

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0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
§ §
Status:
Beginner
(116 Beiträge, 42x hilfreich)

Den Erbschein beantragen.... bzw. eine Abschrift und zwar beim zuständigen Nachlaßgericht. Meist am selben Ort wie das Amtsgericht. Sollte recht einfach gehen, denn es ist keine Neuausstellung, sondern eine Kopie.

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-- Editiert am 24.05.2011 15:03

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
TiA2010
Status:
Praktikant
(982 Beiträge, 514x hilfreich)

Die Tante muss dafür aber Alleinerbin des Onkels (vermutlich ihr Ehemann) gewesen sein. Dann wäre sie automatisch Erbin seines Grundbuchanteils gewesen und das Grundbuch hätte bereinigt werden müssen (durch die Tante).

Deine Freundin ist ja nicht von dem Verstorbenen adoptiert worden und damit rechtlich nicht seine Tochter und erbberechtigt (es sei denn, sie stand in einem eventuellen Testament).

Hatte der Onkel damals ein Testament gemacht?

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47614 Beiträge, 16829x hilfreich)

@ §§
Ich wäre mir da nicht so sicher, dass es sich nicht um eine Neuausstellung handelt. Es kommt schließlich häufig vor, dass die Erben keinen Erbschein beantragen, weil sie dessen Notwendigkeit nicht erkennen. Schließlich interessiert sich auch niemand wirklich dafür, ob ein Toter als Eigentümer im Grundbuch steht, solange keine Eintragungen vorgenommen werden sollen.

Wenn der Onkel (Ehemann der Tante?) kein Testament hatte, dann kann es durchaus sein, dass die Tante gar nicht Alleinerbin war und bei dem Verkauf noch andere Verwandte einbezogen werden müssen.

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
§ §
Status:
Beginner
(116 Beiträge, 42x hilfreich)

stimmt! So weit habe ich nicht gedacht.
Es ist trotzdem der erste Schritt beim NG nachzufragen um die Sache zu klären. Dann kann man immer noch weitersehen.

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