Erbschaft - überschuldeter Nachlass

30. April 2011 Thema abonnieren
 Von 
Moonrayker
Status:
Schüler
(219 Beiträge, 29x hilfreich)
Erbschaft - überschuldeter Nachlass

Hallo,

folgende Situation:

Mann, Frau, 3 Kinder.. Mann stirbt..

Frau kümmert sich um Beerdigung und Grabstein..(ganz allein, ohne eine Pflicht für Kinder) -> Kinder freuen sich.

Nach 2,5 Jahren: Kinder wollen etwas erben aus der Nachlasssache.. Aufstellung ergibt Nachlass überschuldet. Frau hat alles aus eigenen Mitteln bezahlt.. war ja auch ok..

Nach dem Wunsch der Kinder was zu erben dreht Frau den Spieß rum und verlangt Beteiligung am überschuldeten Nachlass. Rechtens? Einwand der Kinder.. war auf einmal alles zu teuer, hätten vorher gefragt werden müssen. Richtig?

Grüße

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Gab es ein Testament?

Sind die Kinder volljährig gewesen zum Zeitpunkt des Erbfalls?

"verlangt Beteiligung am überschuldeten Nachlass"

Wie soll das konkret aussehen? Beteiligung an den Bestattungskosten?
Beteiligung an abzuzahlenden Schulden aus dem Nachlass?



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#2
 Von 
Moonrayker
Status:
Schüler
(219 Beiträge, 29x hilfreich)

Kein Testament, Kinder volljährig, Beteiligung an Bestattungskosten...

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#3
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8002 Beiträge, 4497x hilfreich)

Was wollen die Kinder denn erben, wenn kein Nachlass vorhanden ist?

Die Kinder haben auch die Schulden "geerbt".

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#4
 Von 
Moonrayker
Status:
Schüler
(219 Beiträge, 29x hilfreich)

Das sehe ich ja auch so. Natürlich hatte die Bestattung Ihre Kosten, und natürlich auch der Grabstein. Und den Aufwand damit hatte allein die Frau, was ja wie gesagt stillschweigend für alle ok war. Die Frage ist ob sie aus rechtlicher Sitz über alle Kosten die verursacht worden sind vorher mit den Kindern "quasi trotzdem" reden müssen. Nun sind ja die Kosten nunmal aufgelaufen, und die Kinder wollen nicht zahlen.. Die Frage ist kriegt man die Forderung durch oder eher nicht?

Gruß

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#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47470 Beiträge, 16805x hilfreich)

Die Beerdigungskosten sind von der Erben zu bezahlen. Wenn kein Testament vorhanden war, dann ist die Frau zu 50% Erbin geworden und die Kinder haben die übrigen 50% zu gleichen Teilen geerbt.

Da sie das Erbe nicht ausgeschlagen haben, müssen sie entsprechend ihrem Anteil auch für die Schulden aufkommen.

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#7
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Die Mutter könnte nur die Kosten einer angemessenen Bestattung anteilig geltend machen.

Ein Grabstein gehört nicht zu den angemessenen Kosten eines Mittelosen. Ein Holzkreuz dürfte ausreichend sein (ähnlich wie bei Beerdigungen die das Sozialamt zu tragen hat).

Ich gehe mal ohne Anspruch auf Richtigkeit davon aus, dass man ca. 2.200,-- EUR (je nach konkretem Wohnort) als angemessene Beerdigungskosten gelten.

50 % müssten davon die anderen Erben tragen.

Bedürftige die diese Kosten nicht tragen können, können gegenbenfalls einen Antrag auf Übernahme beim Sozialamt stellen (im Falle eines Falles also dort Auskunft einholen).

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