Erbschaft - Wenn ich nun versterbe geht dann meine Erbe an meinen Mann über?

9. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
coldrain
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbschaft - Wenn ich nun versterbe geht dann meine Erbe an meinen Mann über?

Hallo ich bin verheiratet und wir haben zusammen 2 minderjährige Kinder. Mein Mann hat aus 1. Ehe zwei nunmehr erwachsene Töchter. Vor kurzem ist meine Mutter verstorben und ich werde etwas Geld erben. Wenn ich nun versterbe geht dann meine Erbe an meinen Mann über? Falls er nach mir verstirbt geht sein Erbe an die Kinder über, auch an die Kinder aus 1.Ehe. Wie ist es nun mit dem Geld, das ich geerbt habe. Geht das an alle Kinder oder nur an unsere gemeinsamen? Wer kann helfen ? Was muss ich tun, dass das von mir geerbte Geld nur an meinen Mann und unsere eigenen Kinder geht ? Lg

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Wenn nichts besonders geregelt ist und du stirbst, erben dein Mann und deine leiblichen Kinder.

Stirbt dann wiederum dein Mann, erben alle seine leiblichen Kinder (eure und die aus seiner erster Ehe).

In dem Fall kämen also seine Kinder aus erster Ehe indirekt in den Genuss deiner Hinterlassenschaft (die er von dir geerbt hatte).


Stirbt dein Mann zuerst, erben Du und alle seine leiblichen Kinder.

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#2
 Von 
coldrain
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo HeHe, kann man das auch irgendwie anders regeln, per Testament, dass ich z.B. verfüge, dass dieser von mir geerbte Geldbetrag nach dem Tod meines Mannes nur unseren gemeinsamen Kindern zufällt? Wie ist das überhaupt, zählt ein Erbe zum Zugewinn, z. B. auch wenn ich mich jetzt von meinem Mann trennen sollte (was ich nicht hoffe) steht dieses Erbe mir dann zu?lg :???:

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#3
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

So genau kenne ich mich leider nicht aus, aber es meldet sicher hier noch jemand der die Details kennt.

Im Zweifel aber zum Notar gehen, dort die Wünsche vortragen und er wird ein Testament dann im Rahmen der Möglichkeiten so regeln, wie ihr beide euch das wünscht.

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#4
 Von 
nataly
Status:
Lehrling
(1238 Beiträge, 611x hilfreich)
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#5
 Von 
sockrates
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 5x hilfreich)

Auch ein Testament hilft hier nicht unbedingt weiter, da die Kinder erster Ehe in diesem Fall Pflichteilsansprüche haben. Zumindestens ist aber deren Anteil aber geringer, da ein pflichtteil nur 1/2 des gesetzlichen Erbteils beträgt. Dies auch dann, wenn es sich um geerbtes Geld handelt. Denn das geerbte Geld geht in Dein Vermögen über.

Der Zugewinnausgleichsanspruch erhöht sich nicht durch das geerbte Geld, da dieses dem Anfangsvermögen hinzurechen ist (§ 1374 Abs. 2 BGB ). Im Falle einer Scheidung erhält Dein Ehemann also keinen Anteil am geerbten Geld.

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#6
 Von 
coldrain
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

vielen Dank für die Antworten. D.h. ich kann im Prinzip gar nichts daran ändern, dass die 2 Kinder aus erster Ehe anteilig etwas abbekommen. Ich frage auch deshalb , weil wir mit den Kindern auf Kriegsfuß stehen und sie selbst mich verklagen. Das ist bitter. Am besten, ich verschenke das Geld an unsere gemeinsamen Kinder. lg :bang:

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"clear"

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#7
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Das Verschenken ist auch nicht immer DIE Lösung, weil die zukünftigen Erben ím Falle deines Todes noch bis 10 Jahren nach der Schenkung Forderungen stellen könnten.

Deshalb: Geht zum Notar, der wird es im Rahmen des Möglichen regeln. Pflichtteilsansprüche kann er zwar auch nicht verhindern, aber die von dir unerwünschten Erben bestmöglich ausschließen.

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#8
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 839x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#9
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

...Das Verschenken ist auch nicht immer DIE Lösung, weil die zukünftigen Erben ím Falle deines Todes noch bis 10 Jahren nach der Schenkung Forderungen stellen könnten...

Welche Ansprüche könnten die Töchter des Ehemannes dann hier im Falle des Falles geltend machen? - richtig, gar keine.
.....
@hanibal: Du hast recht, war ein Denkfehler von mir.


Was soll denn dann also testamentarisch noch anderes möglich sein?

Darüber wird der Notar beraten, es sind verschiedene Konstellationen möglich.

-- Editiert von HeHe am 10.01.2008 16:59:57

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