Erbschaft / Pflegeheimkosten

6. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
joy-03
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbschaft / Pflegeheimkosten

Hallo,
kann mir jemand helfen ?

ich hatte ein Oma die in einem Pflegeheim war und nun verstarb.
Die Pflegeheimkosten wurde zum in den letzten Jahren vom Sozialamt getragen.

Sind dies Kosten Schulden des Verstorbene ( Sozialhilfe leistungen). Oder sind diese Kosten nicht in eine Erbnachlass aufgeführt und müssen auch nicht vom Erbenden übernommen werden ?

Über eine kurze Antwort würde ich mich freuen.
Gruß

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Wenn das Sozialamt die Kosten übernommen hatte, dürfte doch theoretisch kein Vermögen da sein, das zu vererben ist.
Ansonsten kann das Sozialamt sich natürlich an die Erben halten (wenn es z.B. ein Haus gibt, das nicht verwertet wurde, weil der Empfänger dadrinnen wohnte - ist bei euch ja nicht der Fall).
Also, die Ansprüche des Sozialamtes bestehen schon an das Erbe, ich würde es also ausschlagen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47501 Beiträge, 16808x hilfreich)

Bei den Sozialhilfeleistungen handelt es sich normalerweise nicht um Schulden des Empfängers. Eine Ausnahme bilden nur Leistungen, die auf Darlehensbasis gewährt wurden.

Das Sozialamt kann sich daher nicht an die Erben halten, es sei denn sie hätte ihr Vermögen gegenüber dem Sozialamt falsch angegeben.

Zum Nachlass kann daher maximal der Vermögensfreibetrag gehören, der der Oma gegenüber dem Sozialamt zugestanden hat.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
celines_mama
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

wie wäre die Sachlage in diesem Fall:

Person A löst kurz bevor (Zeitraum ist nicht mehr ganz genau bekannt) sie wegen der Pflegebedürftigkeit in ein Heim kommt ihre Konten auf und gibt dieses Geld Person B. Da die eigene Rente von Person A nicht ausreicht, zahlt das Sozialamt monatlich einen Teil für den Heimplatz.

Person B zahlt das Geld bar auf sein Konto ein und richtet kurze Zeit später ein Sparkonto bei einer anderen Bank ein und überweist dieses Geld auf das neue Sparkonto.

10 Jahre später verstirbt Person A.

Person B und der Rest der Sippschaft haben nun die Befürchtung, dass das Sozialamt auf sie zukommen wird und beschliessen nun beim Notar das Erbe "vorsorglich" auszuschlagen.

Ist dies notwendig?

Bzw. muss dies zwingend beim Rechtsanwalt geschehen oder kann dies auch "formlos" gemacht werden?

Person C weiss von den "Geld-Schiebereien" und möchte da eigentlich nicht mitmachen, hat jedoch keine handfesten Beweise....

Was wäre hier zu empfehlen?
_________________
Liebe Grüsse
Celines_Mama

0x Hilfreiche Antwort

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