Erbschaft / Neffe / Berechnung

19. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
Jurecht123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbschaft / Neffe / Berechnung

Sehr geehrte User,

Mich würde Interessieren wie die Erbschaft bei einem Neffen erfolg.
Der Neffe ist ist als Erbe eingetragen und der Erblasser ist verheiratet, sowie wohnt zusammen mit seiner Ehefrau/Ehemann.
Wie würde es im Falle des versterben vom Erblasser ausgehen?
Geht die Erbe Grundsätzlich erst an Ehefrau bzw Ehemann über?


Vielen Dank für eure Info

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32820 Beiträge, 17247x hilfreich)

Der Neffe ist ist als Erbe eingetragen Und das bedeutet was? Er steht als Alleinerbe im Testament, d. h., der Gatte/Gattin wurde enterbt? Er steht gemeinsam mit dem Gatten/Gattin im Testament?
Wie würde es im Falle des versterben vom Erblasser ausgehen? Da müßten Sie erstmal die obige Frage beantworten.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6264 Beiträge, 1498x hilfreich)

Ehegatten sind gesetzliche Erben erster Ordnung und haben einen Pflichtteilsanspruch. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbes, in Geld (nicht in Sachwerten).

Beispiel: der Erblasser hat eine Ehefrau, aber keine Kinder und keine Enkel und auch keine noch lebenden Eltern. Dann würde ohne Testament die Ehefrau 100 Prozent erben.

Macht der Erblasser jetzt ein Testament und setzt seinen Neffen als Alleinerben ein, dann hat die Ehefrau Anspruch auf ihr Pflichtteil. Das bedeutet: der Neffe müsste ihr 50 Prozent des Wertes des Erbes in Geld auszahlen.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47464 Beiträge, 16804x hilfreich)

Die Antwort von eh1960 möchte ich wie folgt korrigieren:

Ein Ehegatte, der keine Kinder hat, aber lebende Eltern, Geschwister, Nichten oder Neffen, erbt nicht 100%, sondern nur 75%.

Wenn der Erblasser ein Testament macht und darin den Neffen als Alleinerben einsetzt, dann hat der Ehegatten einen Pflichtteilsanspruch in Höhe von 25% zzgl. tatsächlichem Zugewinnausgleich.

Ich nehme aber an, dass sich die Ehegatten gegenseitig als Alleinerben eingetragen haben und den Neffen als Schlusserben.

Dann würde der Neffe erst nach dem Tod beider Ehegatten Erben. Wie hoch das Erbe ist, hängt davon ab, ob noch weitere Erben eingetragen sind.

1x Hilfreiche Antwort

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