Erbsache

7. April 2012 Thema abonnieren
 Von 
guest-12303.12.2023 06:48:38
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 66x hilfreich)
Erbsache

Hallo,
ich habe eine Frage zu einem Erbfall, bei dem ich und meine Mutter je 1/8 geerbt haben. Es sind Grundbesitz mit Schulden und Vermögen vorhanden.
Lt. der Haupterbin und deren Steuerberater kann sie die Erbschaftssteuererklärung nicht eher ausgefüllen, bis wir ihr beim Notar unseren Anteil am Grundbesitz überschrieben haben. Meine Mutter und ich wollten unseren Anteil erst überschreiben lassen, wenn wir den Verkehrswert und den Erbschaftssteuerbescheid in Händen haben.
Was könnte der Grund für die eilige Überschreibung sein?
Im Grundbuch sind wir bereits als Erbengemeinschaft eingetragen.
Für hilfreich Antworten besten Dank im voraus.

-- Editiert Gloria123 am 07.04.2012 11:03

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1 Antwort
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#1
 Von 
TiA2010
Status:
Praktikant
(982 Beiträge, 514x hilfreich)

Bloss nichts unterschreiben, sonst seid ihr eurer Erbe los.
Aber vielleicht geht es ja auch nur um eine Vollmacht, damit sie für die Erbengemeinschaft handeln darf? Dann überlegt, wie euer Verhältnis ist oder ob da ein Trick hinter steckt.

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